Anfragen zur Pandemie

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Juristische Definitionen und wissenschaftliche Grundlagen: 

(1) Wie wird eine Pandemie sowie auch das Ende einer Pandemie juristisch und wissenschaftlich in Österreich definiert?

(2) Es besteht der Anschein, dass nachwievor laufend positiv Getestete mit Infizierten und Infektiösen vermischt werden. Wie wird in Österreich juristisch und wissenschaftlich der Begriff Infektion und Infektiös definiert?

(3) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden PCR Tests und Antigen Tests zur Feststellung von Infektionen verwendet? 

(4) Auf welcher Grundlage wurde im Gesetz "Konkrete Voraussetzungen für die Durchführung von COVID-19-Tests § 1" der Ablauf mit 31. März 2021 definiert? 
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2…

(5) Im § 1 ist es definiert, dass bei betreffende Personen Symptome vorliegen: 
"§ 1. (...) Ein Test ist zulässig, sofern bei der betreffenden Person Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen."

a) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden (Massen-)Tests von symptomlosen Menschen ohne ärztliche Begleitung gemacht? 
b) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage wird es als zulässig angesehen Tests, ohne ärztliche Begleitung und Diagnose, zu vollziehen?

Der Begriff "asymptomatischer Verlauf" ist mir aus den Medien bekannt. Es scheint weniger bekannt, dass die Dame bei der man vermutet hatte sie hätte keine Symptome nicht nachgefragt wurde, wie es ihr ging und ob sie Medikamente genommen hat:

"According to people familiar with the call, she felt tired, suffered from muscle pain, and took paracetamol, a fever-lowering medication. (An RKI spokesperson would only confirm to Science that the woman had symptoms.)" 
https://www.sciencemag.org/news/2020/02…

c) Ich möchte deswegen gern die wissenschaftliche und juristische Grundlage erfahren, warum in Österreich symptomlose Menschen getestet werden und von asymptomatischen Verläufen gesprochen wird.

d) Wie wird aktuell sichergestellt, dass alle anderen in Frage kommenden anzeigepflichtigen Erkrankungen ebenfalls abgeklärt und gestestet und bei der Diagnose und etwaigen Todesfall differenziert werden z.B. Influenza, MERS, usw. ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    14. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfragen zur Pandemie [#2120]
Datum
19. November 2020 16:19
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Juristische Definitionen und wissenschaftliche Grundlagen:  (1) Wie wird eine Pandemie sowie auch das Ende einer Pandemie juristisch und wissenschaftlich in Österreich definiert? (2) Es besteht der Anschein, dass nachwievor laufend positiv Getestete mit Infizierten und Infektiösen vermischt werden. Wie wird in Österreich juristisch und wissenschaftlich der Begriff Infektion und Infektiös definiert? (3) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden PCR Tests und Antigen Tests zur Feststellung von Infektionen verwendet?  (4) Auf welcher Grundlage wurde im Gesetz "Konkrete Voraussetzungen für die Durchführung von COVID-19-Tests § 1" der Ablauf mit 31. März 2021 definiert?  https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2020/453/P1/NOR40227022 (5) Im § 1 ist es definiert, dass bei betreffende Personen Symptome vorliegen:  "§ 1. (...) Ein Test ist zulässig, sofern bei der betreffenden Person Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen." a) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden (Massen-)Tests von symptomlosen Menschen ohne ärztliche Begleitung gemacht?  b) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage wird es als zulässig angesehen Tests, ohne ärztliche Begleitung und Diagnose, zu vollziehen? Der Begriff "asymptomatischer Verlauf" ist mir aus den Medien bekannt. Es scheint weniger bekannt, dass die Dame bei der man vermutet hatte sie hätte keine Symptome nicht nachgefragt wurde, wie es ihr ging und ob sie Medikamente genommen hat: "According to people familiar with the call, she felt tired, suffered from muscle pain, and took paracetamol, a fever-lowering medication. (An RKI spokesperson would only confirm to Science that the woman had symptoms.)"  https://www.sciencemag.org/news/2020/02/paper-non-symptomatic-patient-transmitting-coronavirus-wrong c) Ich möchte deswegen gern die wissenschaftliche und juristische Grundlage erfahren, warum in Österreich symptomlose Menschen getestet werden und von asymptomatischen Verläufen gesprochen wird. d) Wie wird aktuell sichergestellt, dass alle anderen in Frage kommenden anzeigepflichtigen Erkrankungen ebenfalls abgeklärt und gestestet und bei der Diagnose und etwaigen Todesfall differenziert werden z.B. Influenza, MERS, usw. ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminis…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Anfragen zur Pandemie [#2120] [20201120-095534471/20201215-155319028]
Datum
15. Dezember 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
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11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern, dass es aufgrund der sehr vielen Anfragen zu Verzögerung in der Beantwortung kommt. Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchten wir Sie auf das umfangreiche Informationsangebot des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verweisen. Die diversen Webseiten werden laufend aktualisiert und sollen dem umfassenden Informationsbedarf Rechnung tragen: https://www.sozialministerium.at/ https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/Themen… https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/Inform… Datenbank zur weltweiten Forschung: www.who.int/emergencies/diseases/novel-… Expertinnen und Experten der AGES beantworten Fragen rund um das Coronavirus. Telefon - kostenfreie Hotline: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu SARS-CoV-2 finden Sie ebenfalls auf der Webseite der AGES: https://www.ages.at/themen/krankheitser… https://www.ages.at/wissen-aktuell/publ… Sollten bei Ihnen Symptome auftreten oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie bitte zu Hause. Melden Sie sich beim Gesundheitstelefon unter der Nummer 1450. Das Gesundheitstelefon ist rund um die Uhr besetzt. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: Anfragen zur Pandemie [#2120] [20201120-095534471/20201215-155319028] [#2120]
Datum
20. Januar 2021 07:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Covid-19 Tests, gewertete Todesfälle, Immunsystem“ vom 20.11.2020 (#2124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit inhaltlich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, wann Sie in der Lage sind meine Anfrage im Detail zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: Anfragen zur Pandemie [#2120] [20201120-095534471/20201215-155319028] [#2120]
Datum
20. Januar 2021 07:58
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und bis wann Sie die Anfrage inhaltlich beantworten können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspät…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: RE: WG: Anfragen zur Pandemie [#2120] [20201120-095534471/20201215-.... [20201120-095534471/20210129-151641049]
Datum
17. Februar 2021 17:09
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspätete Rückmeldung. Die Beantwortung Ihrer Fragen würde einen beträchtlichen Aufwand für das BMSGPK bedeuten. In Anbetracht der hohen Auslastung der zuständigen Abteilungen des Hauses aufgrund der COVID-19-Pandemie, ist eine Beantwortung nicht ohne die Beeinträchtigung sonstiger behördlicher Aufgaben möglich und kann daher nicht erfolgen. Für die Weiterführung des Verfahrens (Ausstellung eines Bescheides) würden wir Ihren richtigen Namen sowie Ihre Anschrift benötigen. Beste Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: WG: RE: WG: Anfragen zur Pandemie [#2120] [20201120-095534471/20201215-.... [20201120-095534471/20210129-151641049] [#2120]
Datum
19. Februar 2021 17:12
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfragen zur Pandemie“ vom 19.11.2020 (#2120) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Wenn Sie die Anfrage nicht bearbeiten können, warum stellen Sie dann nicht sicher, dass Sie genügend Ressourcen zur Verfügung haben um dem nach zu kommen? Die Ministerium versäumte es verfassungskonforme Maßnahmen zu verordnen, wissenschaftlich fundiert die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu belegen, dem Verordnungsakt die Unterlagen beizulegen und kann essentielle Fragen nicht mal transparent und öffentlich beantworten. Was gedenken Sie zu machen um diese Missstände schnellst möglich in Ordnung zu bringen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>