Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wird behauptet, dass Sars-Cov-2 bzw. Covid-19 Infektion über PCR Tests oder Antigen Tests nachgewiesen werden kann?

"Der Nachweis von Covid-19 kann direkt über einen Virusnachweis oder indirekt über Antikörper (welche sich im Zuge einer Infektion gebildet haben) erfolgen. Für die Frühdiagnostik einer Infektion bildet internationalen Vorgaben zufolge, nach wie vor der direkte Erregernachweis mittels qualitätsgesichertem PCR-Verfahren, den Goldstandard.

PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen COVID-19-Infektion. Für PCR-Tests werden Proben aus dem Rachen oder Nasenraum gewonnen.

Antigen-Tests: Neben PCR-Tests besteht mit Antigen-Tests eine weitere Möglichkeit eines direkten Erregernachweises von SARS-CoV-2. Bei Antigen-Tests wird kein Labor zur Auswertung benötigt, das Ergebnis steht innerhalb kurzer Zeit (etwa 20 Minuten) fest, diese sind derzeit verfügbar und preiswert, jedoch im Vergleich zu PCR-Tests weniger zuverlässig. Im Unterschied zu PCR-Tests wird bei Antigen-Tests nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Protein bzw. Proteinhülle."

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Inform…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion [#2125]
Datum
21. November 2020 02:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wird behauptet, dass Sars-Cov-2 bzw. Covid-19 Infektion über PCR Tests oder Antigen Tests nachgewiesen werden kann? "Der Nachweis von Covid-19 kann direkt über einen Virusnachweis oder indirekt über Antikörper (welche sich im Zuge einer Infektion gebildet haben) erfolgen. Für die Frühdiagnostik einer Infektion bildet internationalen Vorgaben zufolge, nach wie vor der direkte Erregernachweis mittels qualitätsgesichertem PCR-Verfahren, den Goldstandard. PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen COVID-19-Infektion. Für PCR-Tests werden Proben aus dem Rachen oder Nasenraum gewonnen. Antigen-Tests: Neben PCR-Tests besteht mit Antigen-Tests eine weitere Möglichkeit eines direkten Erregernachweises von SARS-CoV-2. Bei Antigen-Tests wird kein Labor zur Auswertung benötigt, das Ergebnis steht innerhalb kurzer Zeit (etwa 20 Minuten) fest, diese sind derzeit verfügbar und preiswert, jedoch im Vergleich zu PCR-Tests weniger zuverlässig. Im Unterschied zu PCR-Tests wird bei Antigen-Tests nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Protein bzw. Proteinhülle." Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminis…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion [#2125] [20201123-083824498/20201216-100631248]
Datum
16. Dezember 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
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11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern, dass es aufgrund der sehr vielen Anfragen zu Verzögerung in der Beantwortung kommt. Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchten wir Sie auf das umfangreiche Informationsangebot des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verweisen. Die diversen Webseiten werden laufend aktualisiert und sollen dem umfassenden Informationsbedarf Rechnung tragen: https://www.sozialministerium.at/ https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html Expertinnen und Experten der AGES beantworten Fragen rund um das Coronavirus. Telefon - kostenfreie Hotline: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu SARS-CoV-2 finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums und auf der Webseite der AGES: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/ https://www.ages.at/wissen-aktuell/publikationen/vergleich-unterschiedlicher-nukleinsaeure-amplifikationssysteme-fuer-sars-cov-2/ Datenbank zur weltweiten Forschung: www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/global-research-on-novel-coronavirus-2019-ncov Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Covid-19 Tests, gewertete Todesfälle, Immunsystem“ vom 20.11.2020 (#2…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion [#2125] [20201123-083824498/20201216-100631248] [#2125]
Datum
20. Januar 2021 07:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Covid-19 Tests, gewertete Todesfälle, Immunsystem“ vom 20.11.2020 (#2124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit inhaltlich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, wann Sie in der Lage sind meine Anfrage im Detail zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspä…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: RE: WG: Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion ... [20201123-083824498/20210129-152424185]
Datum
18. Februar 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspätete Rückmeldung. Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Sie auf die Website der WHO verweisen, wo die Testverfahren genauer beschrieben sind. Dort finden sich auch weitere wissenschaftlichen Referenzen. Zum Thema PCR: https://www.who.int/publications/i/item/diagnostic-testing-for-sars-cov-2 Zum Thema Antigen-Tests: https://www.who.int/publications/i/item/antigen-detection-in-the-diagnosis-of-sars-cov-2infection-using-rapid-immunoassays Wir hoffen mit dieser Antwort zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Beste Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion“ vom 21.1…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: WG: RE: WG: Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion ... [20201123-083824498/20210129-152424185] [#2125]
Datum
19. Februar 2021 17:03
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Eignung der Covid-19 Tests zur Feststellung einer Infektion“ vom 21.11.2020 (#2125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit inhaltlich sauber beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Ich habe Sie gefragt: "Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wird behauptet, dass Sars-Cov-2 bzw. Covid-19 Infektion über PCR Tests oder Antigen Tests nachgewiesen werden kann? " Sie haben mir u.a. einen Link "Diagnostic testing for SARS-CoV-2" von der WHO vom 11 September 2020 gesendet. "Interim guidances" sind kein wissenschaftlicher Nachweis, sowie auch die Informationen über Teststrategie des Gesundheitsministerium keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellen. Das Gesundheitsministerium behauptet etwas wozu sie keinen wissenschaftlichen Nachweis vorlegen, obwohl es zahlreiche Gegendarstellungen gibt. Senden Sie mir den wissenschaftlichen Nachweis und Beleg zu. Wenn Sie das nicht können, erwarte ich, dass Sie aufhören Positiv Getestete mit Infizierten gleichzusetzen und die Entfernung von solchen Behauptungen, sowie die Gutmachung der Schäden die daraus resultieren. Ich kenne die Seite der WHO. Die WHO spricht von CASES (FÄLLEN). Ein Positiver Fall ist deswegen aber nicht automatisch gleichzusetzen mit "Infiziert" oder gar "Infektiös". Wenn der PCR-Test lediglich Fragmente findet und auch nicht zwischen lebendig und tot unterscheiden kann, kann daraus allein (ohne die Berücksichtigung von Symptomen, an Hand von Zellkulturen die Vermehrungsfähigkeit zu überprüfen bzw. Infektiösität (Ansteckung)) auch nicht auf eine Infektion oder Infektiösität geschlossen werden. Damit aber jemand z.B. in Quarantäne geschickt wird, muss eine Infektion vorlegen. Das Gesundheitsministerium behauptet ein PCR Test kann eine Infektion nachweisen, ohne diese Behauptung wissenschaftlich fundiert und transparent zu belegen. Ich erwarte mir umgehend entweder eine wissenschaftlich fundierte Rückmeldung mit wissenschaftlichen Quellen, oder eine Richtigstellung der Falschbehauptung und die Wiedergutmachung des Schadens der daraus entstanden ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Quellen: PCR detection and new therapies for COVID-19 In addition, since PCR testing only detects the RNA fragments of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2, the virus that causes COVID-19, it is impossible to distinguish whether the virus is viable using PCR. In fact, a clinical study showed that the sensitivity of a PCR test was significantly lower than that of chest computed tomography. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7321714/ Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei https://www.achgut.com/artikel/die_taegliche_taeuschung_das_rki_zaehlt_am_gesetz_vorbei Kary Mullis - Erfinder des PCR-Tests bestätigt PCR-Methode ist keine Diagnose für eine Erkrankung- https://vimeo.com/470172439 Anfrage an Berliner Senat weckt Zweifel an Aussagekraft von PCR-Test In Beantwortung einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus nimmt die Berliner Senatsverwaltung etwas unklar zur Wirkungsweise von PCR-Tests Stellung. "Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor." https://www.berliner-zeitung.de/news/anfrage-an-berliner-senat-weckt-zweifel-an-aussagekraft-von-pcr-test-li.117128 Anfragenr: 2125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>