Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Immer mehr Indizien deuten darauf hin, dass es künftig für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen, massive Einschränkungen und Ausgrenzungen aus dem sozialen Leben geben könnte. Es scheint Forderungen zu geben, dass auf diese Weise "Anreize", sich impfen zu lassen, geschaffen werden sollen. Wenn Menschen jedoch ausgegrenzt und in ihrer Freiheit beschnitten werden, so kann dies nicht als positiver Anreiz gesehen werden, sondern eher als eine Drohung.

Momentan sind mir keine Bemühungen bekannt, um diese Menschen künftig nicht zu diskriminieren, indem sie ohne passendem Ausweis nicht mehr fliegen, reisen oder in die gastronomische Lokale gehen dürfen.

Welche Möglichkeiten wird es rechtlich für diese Menschen künftig geben? Sind Initiativen geplant, so dass diese Menschen nicht diskriminiert und ausgegrenzt werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen [#2133]
Datum
28. November 2020 23:22
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Immer mehr Indizien deuten darauf hin, dass es künftig für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen, massive Einschränkungen und Ausgrenzungen aus dem sozialen Leben geben könnte. Es scheint Forderungen zu geben, dass auf diese Weise "Anreize", sich impfen zu lassen, geschaffen werden sollen. Wenn Menschen jedoch ausgegrenzt und in ihrer Freiheit beschnitten werden, so kann dies nicht als positiver Anreiz gesehen werden, sondern eher als eine Drohung. Momentan sind mir keine Bemühungen bekannt, um diese Menschen künftig nicht zu diskriminieren, indem sie ohne passendem Ausweis nicht mehr fliegen, reisen oder in die gastronomische Lokale gehen dürfen. Welche Möglichkeiten wird es rechtlich für diese Menschen künftig geben? Sind Initiativen geplant, so dass diese Menschen nicht diskriminiert und ausgegrenzt werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können ... [20201130-074435721/20201222-1400244…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können ... [20201130-074435721/20201222-140024429]
Datum
22. Dezember 2020 14:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt. Aufgrund der großen Anzahl an E-Mails rund um das Coronavirus kommt es derzeit leider zu Verzögerungen bei der Beantwortung. Wir bitten um Verständnis und ersuchen Sie noch um etwas Geduld.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
AW: WG: Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können ... [20201130-074435721/20201222-1400242…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen können ... [20201130-074435721/20201222-140024257]
Datum
15. Februar 2021 18:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspätete Rückmeldung. Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Individualschutz. Ob sie einen Schutz vor Transmission bietet, ist derzeit noch unklar. Man kann annehmen, dass die Impfung zu einer geringeren Viruslast führt und geimpfte Personen darum weniger infektiös sind. Abgeleitet von präklinischen Daten nimmt man an, dass es auch durch COVID-19-Impfungen zu einer geringeren Virustransmission kommt, obwohl dies derzeit noch nicht klinisch belegt ist. Sollte sich herausstellen, dass eine Impfung auch eine Transmission verhindert oder in hohem Maße erschwert, könnte es aus grundrechtlicher Sicht sogar geboten sein, Differenzierungen zwischen geimpften und nicht geimpften Personen zu fassen. Aktuell gibt es aus Sicht des BMSGPK in dieser Hinsicht aber noch keinen Regelungsbedarf. Beste Grüße