Termin Finanzstadtrat Peter Hanke 29.8.2022

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

Finanzstadtrat Peter Hanke gab am 29.8.2022 ein Interview für die ZIB vor dem Finanzministerium. Als Grund wurde ein (später abgesagter) Termin um 21:00 genannt.
https://twitter.com/ArminWolf/status/15…

* Wann wurde dieser Termin vereinbart, von wem?
* Welche Titel, Beschreibung und Agenda hatte dieser Termin?
* Wann wurde dieser Termin abgesagt, von wem und mit welchem Wortlaut?
* Wurde das BMF von der geplanten Aufzeichnung des Interviews informiert, und wann?
* Wer hätten an diesem Termin teilnehmen sollen?

Weiters:
* mit Inkrafttreten des IWG 2022 mit Jahreswechsel sind Behörden verpflichtet zumindest eine „Open Data-Beauftragte“ zu bestellen. Wurde schon ein/e Open Data Beauftragte/r bestellt, wenn ja wer und wann, wenn nein wie wird der Prozess gestaltet? Wie lauten die Stellenbeschreibung der (künftigen) Open Data Beauftragten in Ihrem Ressort?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Die Anfrage dient alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018). Zur Rechtsfrage, ob derartige Auskunftsbegehren unter die Auskunftspflicht fallen, verweise ich auf VwGH Ra 2019/11/0049-8 vom 28. Juni 2021.

Besten Dank für Ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskü…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Termin Finanzstadtrat Peter Hanke 29.8.2022 [#2753]
Datum
7. Oktober 2022 17:45
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: Finanzstadtrat Peter Hanke gab am 29.8.2022 ein Interview für die ZIB vor dem Finanzministerium. Als Grund wurde ein (später abgesagter) Termin um 21:00 genannt. https://twitter.com/ArminWolf/status/1564538041548652549 * Wann wurde dieser Termin vereinbart, von wem? * Welche Titel, Beschreibung und Agenda hatte dieser Termin? * Wann wurde dieser Termin abgesagt, von wem und mit welchem Wortlaut? * Wurde das BMF von der geplanten Aufzeichnung des Interviews informiert, und wann? * Wer hätten an diesem Termin teilnehmen sollen? Weiters: * mit Inkrafttreten des IWG 2022 mit Jahreswechsel sind Behörden verpflichtet zumindest eine „Open Data-Beauftragte“ zu bestellen. Wurde schon ein/e Open Data Beauftragte/r bestellt, wenn ja wer und wann, wenn nein wie wird der Prozess gestaltet? Wie lauten die Stellenbeschreibung der (künftigen) Open Data Beauftragten in Ihrem Ressort? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Die Anfrage dient alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018). Zur Rechtsfrage, ob derartige Auskunftsbegehren unter die Auskunftspflicht fallen, verweise ich auf VwGH Ra 2019/11/0049-8 vom 28. Juni 2021. Besten Dank für Ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2753/ Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
16. November 2022 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrer E-Mail vom 10. Oktober 2022 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
AW: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2753] Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2753]
Datum
21. November 2022 00:25
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Übermittlung der beantragten Auskünfte unter GZ 2022-0.722-700. Um eine Klarstellung möchte ich bitten: Sie schreiben, es gab an dem angegebenen keinen Termin mit dem Finanzstadtrat von Wien. Ist Ihre Antwort so zu interpretieren, dass es nach den verfügbaren Aufzeichnungen auch keine (später abgesagte) Terminvereinbarung gab, oder konnten Sie dieses Aussage (aus mir nicht bekannten Gründen) nur über tatsächlich stattgefundene Termine treffen? Ich bedanke mich erneut für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2753/
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Nachfrage vom 21.11.2022 Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrer E-Mail v…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Nachfrage vom 21.11.2022
Datum
28. November 2022 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrer E-Mail vom 21. November 2022 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen