Anfrage für den Verordnungsakt

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte um Auskunft, wie ich Einblick in den vollständigen Verordnungsakt bekommen kann, der den Covid-19 Maßnahmen zugrunde liegt.

Wir sind als Bürger alle von der Verordnungen betroffen und sie richten sich an alle.

In einer OTS Aussendung wurde geschrieben:
"Für die Vorgehensweise bei Verordnungen bedeuten diese Entscheidungen, dass die den Maßnahmen zugrundeliegenden Erwägungen, Studien und Datengrundlagen vollständig dem Verordnungsakt beigelegt werden. Diese erfolgt in dieser Form bereits seit den ersten diesbezüglichen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom Juli. Auch davor wurden Verordnungen selbstverständlich evidenzbasiert und unter Abwägung der betroffenen Interessen und Grundrechte getroffen. Von den Entscheidungen betroffen sind hauptsächlich Bestimmungen aus dem Frühling, die heute keine Rechtskraft mehr haben."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS…

Falls es nicht möglich gemacht wird den Akt zu erhalten, wie kann man Einsicht bekommen und nachprüfen, dass sämtliche Covid-19 Verordnungen evidenzbasiert getroffen worden sind?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    14. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage für den Verordnungsakt [#2122]
Datum
19. November 2020 23:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte um Auskunft, wie ich Einblick in den vollständigen Verordnungsakt bekommen kann, der den Covid-19 Maßnahmen zugrunde liegt. Wir sind als Bürger alle von der Verordnungen betroffen und sie richten sich an alle. In einer OTS Aussendung wurde geschrieben: "Für die Vorgehensweise bei Verordnungen bedeuten diese Entscheidungen, dass die den Maßnahmen zugrundeliegenden Erwägungen, Studien und Datengrundlagen vollständig dem Verordnungsakt beigelegt werden. Diese erfolgt in dieser Form bereits seit den ersten diesbezüglichen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom Juli. Auch davor wurden Verordnungen selbstverständlich evidenzbasiert und unter Abwägung der betroffenen Interessen und Grundrechte getroffen. Von den Entscheidungen betroffen sind hauptsächlich Bestimmungen aus dem Frühling, die heute keine Rechtskraft mehr haben." https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201029_OTS0147/gesundheitsministerium-vfgh-stellt-mit-heutiger-entscheidung-covid-schutzmassnahmen-nicht-grundsaetzlich-in-frage Falls es nicht möglich gemacht wird den Akt zu erhalten, wie kann man Einsicht bekommen und nachprüfen, dass sämtliche Covid-19 Verordnungen evidenzbasiert getroffen worden sind?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfrage für den Verordnungsakt“ vom 19.11.2020 (#2122) wurde von Ihne…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Anfrage für den Verordnungsakt [#2122]
Datum
20. Januar 2021 14:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfrage für den Verordnungsakt“ vom 19.11.2020 (#2122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspät…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Anfrage für den Verordnungsakt [#2122] [20201120-095534783/20210129-152644098]
Datum
17. Februar 2021 17:25
Status
image001.jpg
4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie um Verständnis für die dem hohen Arbeitsaufkommen geschuldete verspätete Rückmeldung. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist nicht verpflichtet, Verordnungsakten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen auf deren Verfassungsmäßigkeit ist Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, welchem die Verordnungsakten im Zuge der Verfahren übermittelt werden. Ein „Prüfrecht“ für die Allgemeinheit gibt es nicht. Entsprechend ist es auch nicht möglich die vollständigen Akten als Privatperson zu erhalten. Die rechtlichen Begründungen zu bestimmten Verordnungen (zB aktuell der 4. COVID-19-SchuMaV) werden aber bereits seit einigen Monaten auf der Website des BMSGPK veröffentlicht: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html. Beste Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium ist aber verpflichtet die Maßnahmen zu belegen und bei der Verordnun…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: WG: Anfrage für den Verordnungsakt [#2122] [20201120-095534783/20210129-152644098] [#2122]
Datum
19. Februar 2021 17:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium ist aber verpflichtet die Maßnahmen zu belegen und bei der Verordnung verfassungskonform vorzugehen! Warum blieben die Verordnungsakte leer, wurden mehrfach verfassungswidrige Verordnungen erlassen und nach wie vor die Wirkung und Sinnhaftigkeit Maßnahmen nicht wissenschaftlich fundiert und transparent nachgewiesen. Die sozialen Unruhen werden immer höher, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen. Wann ändern Sie das endlich und zeigen vor, dass auch Sie vorbildlich Verfassungskonform vorgehen und nicht nur Bürger bestraft werden, wenn Sie verstoßen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzten Maßnahmen ließen sich bereits im Frühjahr begründen. Die Begründung er…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: AW: WG: Anfrage für den Verordnungsakt [#2122] [20201120-095534783/20210129-152644098] [#2122]
Datum
19. Februar 2021 17:55
Status
ATT147741.jpg
4,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzten Maßnahmen ließen sich bereits im Frühjahr begründen. Die Begründung erfolgte aus Zeitgründen jedoch nicht im Verordnungsakt. Dass eine Begründung unbedingt im Akt erfolgen muss, ist ein Erfordernis, welches der VfGH dem Verordnungsgeber erst mit seinen Entscheidungen ab Juli auferlegt hat. Der VfGH hat entsprechend Verordnungen, welche vor der Publikation seiner diesbezüglichen Entscheidung erlassen wurden, aus formalen Gründen (keine Begründung im Akt) für gesetzwidrig erklärt. Eine inhaltliche Prüfung der Maßnahmen durch den VfGH erfolgte nicht in den vermutlich von Ihnen angesprochen Entscheidungen. Seither werden die Verordnungsakten entsprechend gestaltet und enthalten Begründungen für die jeweiligen Maßnahmen. Die rechtlichen Begründungen werden weiters seit November auf der Website des BMSGPK publiziert. Das BMSGPK ist entsprechend um bestmögliche Transparenz bemüht und beantwortet zusätzlich täglich tausende telefonische, postalische und per E-Mail einlangende Anfragen. Die FAQs auf der Website werden regelmäßig erweitert und aktualisiert, sodass Informationen für Bürger*innen möglichst leicht zugänglich sind. Zusätzlich veröffentlicht die AGES über das Dashboard und die Website Zahlen und Daten tagesaktuell. Beste Grüße