Anfragen zur Pandemie
Juristische Definitionen und wissenschaftliche Grundlagen:
(1) Wie wird eine Pandemie sowie auch das Ende einer Pandemie juristisch und wissenschaftlich in Österreich definiert?
(2) Es besteht der Anschein, dass nachwievor laufend positiv Getestete mit Infizierten und Infektiösen vermischt werden. Wie wird in Österreich juristisch und wissenschaftlich der Begriff Infektion und Infektiös definiert?
(3) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden PCR Tests und Antigen Tests zur Feststellung von Infektionen verwendet?
(4) Auf welcher Grundlage wurde im Gesetz "Konkrete Voraussetzungen für die Durchführung von COVID-19-Tests § 1" der Ablauf mit 31. März 2021 definiert?
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2…
(5) Im § 1 ist es definiert, dass bei betreffende Personen Symptome vorliegen:
"§ 1. (...) Ein Test ist zulässig, sofern bei der betreffenden Person Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen."
a) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage werden (Massen-)Tests von symptomlosen Menschen ohne ärztliche Begleitung gemacht?
b) Auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage wird es als zulässig angesehen Tests, ohne ärztliche Begleitung und Diagnose, zu vollziehen?
Der Begriff "asymptomatischer Verlauf" ist mir aus den Medien bekannt. Es scheint weniger bekannt, dass die Dame bei der man vermutet hatte sie hätte keine Symptome nicht nachgefragt wurde, wie es ihr ging und ob sie Medikamente genommen hat:
"According to people familiar with the call, she felt tired, suffered from muscle pain, and took paracetamol, a fever-lowering medication. (An RKI spokesperson would only confirm to Science that the woman had symptoms.)"
https://www.sciencemag.org/news/2020/02…
c) Ich möchte deswegen gern die wissenschaftliche und juristische Grundlage erfahren, warum in Österreich symptomlose Menschen getestet werden und von asymptomatischen Verläufen gesprochen wird.
d) Wie wird aktuell sichergestellt, dass alle anderen in Frage kommenden anzeigepflichtigen Erkrankungen ebenfalls abgeklärt und gestestet und bei der Diagnose und etwaigen Todesfall differenziert werden z.B. Influenza, MERS, usw. ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. November 2020
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14. Januar 2021
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