Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVGhttps://fragdenstaat.at/anfrage/anti-gesichtsverhullungsgesetz-agesvg/feed/2020-05-24T00:00:00.385911+00:00Im AGesVG § 2.(2) sind "gesundheitliche Gründe" als Ausnahme vom Verhüllungsverbot definiert .
Nachdem Verwarnungen bekannt sind [1] bzw. offenbar entsprechende Anhaltungen auch in [2] zu sehen sind, hätte ich gerne gefragt:
* Muss die Einzelperson nachweisen, dass gesundheitliche Gründe vorliegen, oder die Exekutive nachweisen, dass diese Gründe nicht vorliegen?
* Ist eine pauschale Antwort "Ich habe Husten und schütze daher andere", bzw. "Es ist Grippe/sonstige-Viren-Saison und um mich stehen andere Menschen" als Nachweis für gesundheitliche Gründe ausreichend?
* Gibt es in Österreich eine Verpflichtung der Einzelperson, bei einem Verdacht auf eine durch Tröpfchen übertragbare Krankheit, andere Menschen durch angemessene Maßnahmen zu schützen?
* Wie viele Anhaltungen/Verwarnungen/Strafen im Sinne des AGesVG gab es in den letzten Monaten in Wien?
[1] https://wien.orf.at/v2/news/stories/2908756/
[2] https://www.youtube.com/watch?v=3PCSYr8exicDie Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2020-05-24T00:00:00.385911+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anti-gesichtsverhullungsgesetz-agesvg/#ereignis-9106Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht wurde an Landespolizeidirektion Wien gesendet.2020-03-28T11:02:08.803785+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anti-gesichtsverhullungsgesetz-agesvg/#ereignis-8955Nachricht wurde an Landespolizeidirektion Wien gesendet.