Anzeigepflicht gemäß § 78 StPOhttps://fragdenstaat.at/anfrage/anzeigepflicht-gema-78-stpo/feed/2019-08-18T12:02:44.430578+00:00Sehr geehrteAntragsteller/in
Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Auskunft gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG.
Nach § 78 StPO ist eine Behörde oder öffentliche Dienststelle zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn ihr der Verdacht einer Straftat bekannt wird, die in ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich fällt.
Diesbzgl. begehre ich Antwort auf nachfolgende Frage:
Gilt die Anzeigepflicht nach § 78 StPO auch für die österreichische Datenschutzbehörde in Bezug auf Straftaten (bzw. Verdacht auf ebensolche), welche der Datenschutzbehörde im Zuge von (Datenschutz-) Beschwerdeverfahren bekannt werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG.Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2019-08-18T12:02:44.430578+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeigepflicht-gema-78-stpo/#ereignis-8337Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von Datenschutzbehörde erhalten.2019-07-23T16:33:03.035817+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeigepflicht-gema-78-stpo/#ereignis-8253Nachricht von Datenschutzbehörde erhalten.Nachricht wurde an Datenschutzbehörde gesendet.2019-07-16T14:14:48.248954+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeigepflicht-gema-78-stpo/#ereignis-8246Nachricht wurde an Datenschutzbehörde gesendet.