Auftragsvergabe Klimarat
Den Medien habe ich entnommen, dass die Begleitung des Klimarates von ihrem Ministerium an die Lockl und Keck GmbH vergeben wurde, weil diese zwar nicht Best-, aber "Billigstbieterin" gewesen sei.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Laut Bekanntmachung handelt es sich um ein Bestbieterverfahren, in dem der Preis mit lediglich 30 %, die Qualität aber mit 70 % gewichtet wurde. Wie kann es in diesem Bestbieterverfahren über Dienstleistungen überhaubt einen "Billigstbieter", noch dazu über einen so grossen Auftragsteil geben?
Der Klimarat wird in der Bekanntmachung gar nicht erwähnt. Gab es in den Ausschreibungsunterlagen ein konkretes Arbeitspakt "Klimarat", für das bereits ein Preis im Wettbewerb erhoben wurde?
Wie kamen Sie zur Bewertung "Billigstbieter"? Wurden im ursprünglichen Verfahren Stundensätze in einem Preisblatt abgefragt und erfolgte die Bewertung auf deren Basis, ohne sie in Relation zum Arbeitsumfang zu bringen?
Wurden die übrigen Unternehmen im Rahmenvertrag - die laut Bekanntmachung vor der Lockl und Keck GmbH gereiht waren - zu einer Angebotslegung für die Begleitung des Klimarates eingeladen?
Bitte senden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum24. März 2022
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19. Mai 2022
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- Von
- Alexander Wacker
- Betreff
- Auftragsvergabe Klimarat [#2614]
- Datum
- 24. März 2022 08:07
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Betreff
- Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Auftragsvergabe Klimarat [#2614]“, vom 24.03.2022
- Datum
- 28. April 2022 08:40
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