Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
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Direktorenstelle für HS Gleisdorf
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie kann es sein, dass trotz des Hearings im Oktober 2012 und trotz Bekanntgabe der Pensionierung des Direktors der HS Gleisdorf im Landesschulrat Steiermark noch immer keine Entscheidung zwischen den beiden Bewerbern getroffen werden kann. Müssen nur Lehrer ihren Pflichten nachkommen oder gilt dies auch für Beamte
im Landesschulrat. Ist es nicht peinlich, dass diese Beamten aus parteipolitischen Gründen ihren Pflichten eine Entscheidung zu treffen nicht nachkommen? Es gibt nur zwei Bewerber, aber keine Entscheidung. Unsere Partnerschulen in Europa schütteln den Kopf und meinen Österreich hat eine Bananendemokratie.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Februar 2013
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19. April 2013
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