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Direktorenstelle für HS Gleisdorf

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie kann es sein, dass trotz des Hearings im Oktober 2012 und trotz Bekanntgabe der Pensionierung des Direktors der HS Gleisdorf im Landesschulrat Steiermark noch immer keine Entscheidung zwischen den beiden Bewerbern getroffen werden kann. Müssen nur Lehrer ihren Pflichten nachkommen oder gilt dies auch für Beamte
im Landesschulrat. Ist es nicht peinlich, dass diese Beamten aus parteipolitischen Gründen ihren Pflichten eine Entscheidung zu treffen nicht nachkommen? Es gibt nur zwei Bewerber, aber keine Entscheidung. Unsere Partnerschulen in Europa schütteln den Kopf und meinen Österreich hat eine Bananendemokratie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2013
  • Frist
    19. April 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
22. Februar 2013 10:27
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie kann es sein, dass trotz des Hearings im Oktober 2012 und trotz Bekanntgabe der Pensionierung des Direktors der HS Gleisdorf im Landesschulrat Steiermark noch immer keine Entscheidung zwischen den beiden Bewerbern getroffen werden kann. Müssen nur Lehrer ihren Pflichten nachkommen oder gilt dies auch für Beamte im Landesschulrat. Ist es nicht peinlich, dass diese Beamten aus parteipolitischen Gründen ihren Pflichten eine Entscheidung zu treffen nicht nachkommen? Es gibt nur zwei Bewerber, aber keine Entscheidung. Unsere Partnerschulen in Europa schütteln den Kopf und meinen Österreich hat eine Bananendemokratie.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage wurde an die Fachabteilung (Abteilung III/5) zur Beantwortung weitergele…
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage wurde an die Fachabteilung (Abteilung III/5) zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen