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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten“
bundeskanzleramt.gv.at BKA - I/6 (Rechts- und Vergabeangelegenheiten) recht@bka.gv.at Mag. Sabrina Gili Herrn Sachbearbeiterin MarkusHAMETNER █████▎██ ▎ SABRINA.GILI@BKA.GV.AT █████ ▎███▎ ██▎██ ▎ ███████ ▎████ ▎ E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl anrecht@bka.gv.atzu richten. Geschäftszahl:2021-0.701.293 Auskunftspflichtgesetz Hametner Markus "fin" Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten Sehr geehrter Herr Hametner, wir dürfen Ihnen zu Ihrer Anfrage vom 5.10.2021 betreffendEmails „ und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten “ Folgendes mitteilen: Es erfolgte keine zentrale Löschungvon Terminen in Terminkalendern, -Mails E oder sonstigen Dokumenten im Bundeskanzleramt. Es ist auch keine zentrale Löschung von Daten geplant. Im Hinblick auf die mediale Berichterstattung zur vermeintlichen Datenlösch ung ist am 22.10.2021 ein klarstellendes Rundschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit dem Umgang von Dokumenten ergangen. Unter anderem wird darin ausgeführt, dassasierend b auf dem Regierungsprogramm (Verwaltung in die Zukunft führen) und einem entsprechenden Beschluss aller Generalsekretariate die IT im Bund konsolidiert und nach Abschluss dieses umfangreichen Projektes bundesweit von einem zentralen Dienstleister (Bundesrechenzentrum GmbH ) betrieben werden soll. Wie auch andere Bundesdienststellen plant vor diesem Hintergrund auch das Bundeskanzleramt die Migration der bisherigen -Infrastruktur IT samt darauf
verfügbarer IT-Anwendungen in das Bundesrechenzentrum. Seit Jahresbeginn 2021 finden dazu gemeinsame konzeptionelle Arbeiten statt, dabei wurde auch die IT-Umgebung im Bundesrechenzentrum für die Verwaltung der E-Mails abgestimmt. Die hierzu seit Juli 2021 laufenden Vorbereitungsmaßnahmen werden selbstverständlich so umgesetzt, dass die technischen Grundlagen für die im Rahmen parlamentarischer Prozesse notwendigen Auskünfte wie bisher bestehen bleiben. Dies entspricht auch dem Entschließungsantrag vom 14. Oktober 2021 (633/UEA (XXVII. GP) - Aufbewahrung von Akten und Daten in den Ministerien | Parlament Österreich), der diese Datensicherung speziell mit Blick auf die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere dem eingebrachten Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss (4/US (XXVII. GP) - Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: ÖVP-Korruptions- Untersuchungsausschuss | Parlament Österreich) anspricht. Es wird davon auszugehen sein, dass bei Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses wieder umfassende Lieferverpflichtungen entstehen werden, denen das Bundeskanzleramt selbstverständlich vollumfänglich nachkommen wird. Es wird in dem Rundschreiben daher auch auf die Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen, mit Dokumenten entsprechend sorgsam umzugehen und keine Dokumente zu löschen, die möglicherweise von einer Vorlagepflicht umfasst sein können. Aus alldem ergibt sich, dass somit kein „Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschungsbestrebungen“ besteht. Wien, am 30. November 2021 Für den Bundeskanzler: Brünner Elektronisch gefertigt 2 von 4
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Verantwortlicher: Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010-Wien, Tel.: +43 1 531 15-0, E-Mail: post@bka.gv.at. Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999, idgF. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informations- und Koordinationstätigkeit der Bundesregierung), bzw. zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen. Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundeskanzleramt übermitteln. Ihre Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten im Bundeskanzleramt (Skartierungsfrist 10 Jahre) gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung und Behandlung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des Bundeskanzleramts weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Bundeskanzleramt, Abteilung BKA - I/6 (Rechts- und Vergabeangelegenheiten), Tel.: +43 1 53 115-202716, E-Mail: recht@bka.gv.at. 3 von 4
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