Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Informationsrecht vs. Amtsgeheimnis

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung zur Informationspflicht der Behörden?
Warum gibt es in Österreich aber ein Amtsgeheimnis in der Verfassung?
Amtsgeheimniskrämerei begünstigt Korruption. Die Bundesregierung bekennt sich zum Kampf gegen Korruption. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist Voraussetzung dafür!
Wann kriegen wir ein Auskunftsrecht wie es in anderen europäischen Ländern selbstverständlicht ist? Datenschutz ja, Amtsgeheimniskrämerei nein!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2013
  • Frist
    18. April 2013
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Johannes Reichhart
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Johannes Reichhart
Betreff
Datum
21. Februar 2013 09:57
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung zur Informationspflicht der Behörden? Warum gibt es in Österreich aber ein Amtsgeheimnis in der Verfassung? Amtsgeheimniskrämerei begünstigt Korruption. Die Bundesregierung bekennt sich zum Kampf gegen Korruption. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist Voraussetzung dafür! Wann kriegen wir ein Auskunftsrecht wie es in anderen europäischen Ländern selbstverständlicht ist? Datenschutz ja, Amtsgeheimniskrämerei nein!
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Johannes Reichhart Postanschrift Johannes Reichhart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Reichhart
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Datum
22. Februar 2013 15:01
Status
Information nicht vorhanden
Nicht-öffentliche Anhänge:
ReichhartInformationsfreiheitWMBKA-330.020_0135-VII_4_2013_22.02.2013_JohannesReichhart.PDF
147,0 KB