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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel

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Markus 'fin' Hametner                                                             Büro ████████                                                                          Landesamtsdirektor █████ Per Mail: ███████████████████                             ▎ ▎ Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)            Datum                        Chiemseehof 20001-GES/3354/274-2022                              04.01.2022                   Postfach 527 | 5010 Salzburg Betreff                                                                           ██████████ Antwortschreiben zu dem Auskunftsbegehren: Prüfungen der 2G-                      ██████████ bzw. 3G-Regel                                                                     ██████████ ████████████ ▎ Sehr geehrter Herr Hametner! Zu Ihrer Anfrage vom 16. November 2021 betreffend der durchgeführten 2G/3-D Kontrollen darf wie folgt mitgeteilt werden: 1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. No- vember bzw. vom 8. November an wie vielen Orten durchgeführt? In der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 wurden in Summe 241 Kontrollen durchgeführt. In der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 waren es 3.894 Kontrollen. Die Anzahl der dabei aufgesuchten Orte kann durch das Land Salzburg nicht genau beziffert werden. 1.a. In welchen Branchen? Kontrolliert wurden: Handelsbetriebe, Hotelleriebetriebe, Restaurantbetriebe, Bars, Discos, Tanzlokale, Weihnachtsmärkte, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Seilbahnbetriebe. 1.b. Durch das Personal welcher Behörden? Die Kontrollen wurden durch Bedienstete der Gesundheitsbehörden (BVBen) und Organe der Si- cherheitsexekutive durchgeführt. 1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskon- trollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore be- kanntes Personal? Dem Land Salzburg liegen hierüber keine Informationen vor. www.salzburg.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung | Landesamtsdirektion Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | T +43 662 8042-0* | post@salzburg.gv.at | ERsB 9110010643195
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2 1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt? Die Kontrollen der Bediensteten der Gesundheitsbehörden erfolgen in Zivilkleidung. Die Kontrol- len der Sicherheitsexekutive erfolgen uniformiert. 1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen? Dem Land Salzburg liegen hierüber keine Informationen vor. 1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise? Dem Land Salzburg liegen hierüber keine Informationen vor. 1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert? Die Nachweise bei Anwesenden wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 1.209 Mal und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 3.535 Mal kontrolliert. 1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen? Ob die Nachweise für Angestellte vorliegen wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 190 Mal und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 976 Mal überprüft. 2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt? In der Gruppe der Anwesenden wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 zwölf Regelver- stöße und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 sechs Regelverstöße festgestellt. In der Gruppe der Angestellten wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 sieben Regel- verstöße und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 zwölf Regelverstöße festgestellt. 3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen? Gegenüber Anwesenden wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 zehn Organmandate und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 17 Organmandate verhängt. Gegenüber Bediensteten wurden in der Woche 01.11.2021 bis 07.11.2021 zwei Organmandate und in der Woche 08.11.2021 bis 15.11.2021 22 Organmandate verhängt. Anzumerken ist, dass in den Organmandaten auch andere „Covid-Verstöße“, wie zB gegen die Maskentragepflicht, geahndet wurden. In den Quersummen wurden jene Personen, bei denen Regelverstöße nachgewiesen wurden und gegenüber die kein Organmandat verhängt wurde, mit einer Verwarnung belegt. Die obigen Auskünfte erfolgten mit Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungs- gerichtshofes zum Auskunftsbegriff, wonach es sich bei einer Auskunft um Wissenserklärungen handelt. Nur gesichertes Wissen - sei es im tatsächlichen, sei es im rechtlichen Bereich kann
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3 Gegenstand einer Auskunft sein, nicht jedoch Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Wil- lensbildungsprozesses. Weiters sind Wissenserklärungen von Mitteilungen abzugrenzen, die nicht ein gesichertes Wissen, sondern bloß Mutmaßungen, Meinungen, Prognosen oder Absichten zum Gegenstand haben. Ein Rechtsanspruch um Auskunft besteht zudem auch nicht, wenn die In- formation dem Organ nicht bekannt ist bzw. bekannt sein muss (VwGH 23.10.1995, 93/10/0009) oder das Auskunftsbegehren rein rhetorische Fragen enthält (VwGH 12.7.1989, 88/01/0218). Es besteht auch keine Verpflichtung, bloße Absichten bekannt zu geben (VwSlg 12.974 A/1989). Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: ████████ Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
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