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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Studie zur Betrugsbekämpfung“
bmf.gv.at BMF - GS/VB (GS/VB) post.gs-vb@bmf.gv.at ████ ▎████████▎▎ Herr ██████▎ Markus 'fin' Hametner ██▎███████████ ▎▎ ████████▎ █████████ ▎ ████ ▎ ████████████▎ E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahlan post.gs-vb@bmf.gv.atzu richten. Geschäftszahl:2022-0.067.419 Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner , wir beziehen uns auf unseren Bescheid vom 20. Jänner 2022 und freuen uns, dazu nunmehr mitteilen zu dürfen, ass d das Bundesministerium für Finanzen, da die von Ihnen angesprochenen und zur Herausgabe verlangten Studien mittlerweile ordnungsgemäß an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, auf eine breitere Veröffentlichung dieser Inhalteingewirkt h hat. Daher wurde über die Finanzprokuratur bei der WKSTA explizit angefragt, ob aus ermittlungstaktischen Gründen etwas gegen eine Veröffentlichung der Studien einzuwenden ist. Nachdem seitens der zuständigen Justizbehörde nunmehr kein Einwandegen g die Veröffentlichung erhoben wurde, sind die betroffenen Studien umgehend auf der Website des BMF online gestellt und öffentlich zugänglich gemacht worden. Aus diesem Grund können sie ab sofort wegen des eingetretenen Wegfalls eines Veröffentlichungsh indernisses auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/berichte-bilanzen/archiv.html eingesehen werden. Unser Bescheid wird daher von Amts wegen behoben und Ihnen mit gesonderter ost P zugestellt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit der nun doch noch möglich gewordenen Auskunft und unseren Ausführungen weiterhelfen und bedauern, dass sich unsere Kommunikation so kompliziert gestaltete. Mit freundlichen Grüßen Wien, am 26.1.2022 Für den Bundesminister: █████████▎ Elektronisch gefertigt 2 von 2