Umgang mit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Immer mehr Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, erleben diskriminierende und schockierende Erlebnisse, wie z.B. dass sie ohne Maske nicht ärztlich behandelt werden, als Verweigerer oder Corona Leugner bezeichnet werden, oder als Gefährder der Gesellschaft wahrgenommen werden.

(1) Welche rechtliche Hilfe wird den Betroffenen ermöglicht und sind verstärkt Initiativen geplant, nun da es noch nicht absehbar ist, dass die Maßnahmen in nächster Zeit abgeändert werden?

Menschen, die bereits unter den gesundheitlich Maßnahmen leiden, werden momentan verstärkt diskriminiert und traumatisiert.

(2) Welche rechtlichen Maßnahmen sind geplant um diese Menschen besser zu schützen und zu unterstützen?

Viele Menschen trauen sich gar nicht mehr ein Attest vom Arzt anzusuchen, weil es viele Meldungen darüber gibt, dass die Beschwerden nicht ernst genommen werden oder Atteste sowieso nicht anerkannt werden. Ärzte wollen es nicht ausstellen, weil sie befürchten müssen für eine Ansteckung zu haften, dass ihnen die Lizenz weggenommen werden kann und sie Hausdurchsuchungen erleben könnten.

(3) Welche rechtliche Unterstützung ist für Klienten und Ärzte künftig gedacht, um dafür zu Sorgen, dass Menschen, die gesundheitliche Beschwerden haben, ein Attest bekommen und weder Arzt noch Patient Panik vor Konsequenzen haben müssen, obwohl es berechtigte gesundheitliche Gründe gibt.

(4) Wenn es zu den obigen Punkte noch keine Pläne gibt, was braucht es noch, damit Vorkehrungen getroffen werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umgang mit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können [#2131]
Datum
28. November 2020 21:32
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Immer mehr Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, erleben diskriminierende und schockierende Erlebnisse, wie z.B. dass sie ohne Maske nicht ärztlich behandelt werden, als Verweigerer oder Corona Leugner bezeichnet werden, oder als Gefährder der Gesellschaft wahrgenommen werden. (1) Welche rechtliche Hilfe wird den Betroffenen ermöglicht und sind verstärkt Initiativen geplant, nun da es noch nicht absehbar ist, dass die Maßnahmen in nächster Zeit abgeändert werden? Menschen, die bereits unter den gesundheitlich Maßnahmen leiden, werden momentan verstärkt diskriminiert und traumatisiert. (2) Welche rechtlichen Maßnahmen sind geplant um diese Menschen besser zu schützen und zu unterstützen? Viele Menschen trauen sich gar nicht mehr ein Attest vom Arzt anzusuchen, weil es viele Meldungen darüber gibt, dass die Beschwerden nicht ernst genommen werden oder Atteste sowieso nicht anerkannt werden. Ärzte wollen es nicht ausstellen, weil sie befürchten müssen für eine Ansteckung zu haften, dass ihnen die Lizenz weggenommen werden kann und sie Hausdurchsuchungen erleben könnten. (3) Welche rechtliche Unterstützung ist für Klienten und Ärzte künftig gedacht, um dafür zu Sorgen, dass Menschen, die gesundheitliche Beschwerden haben, ein Attest bekommen und weder Arzt noch Patient Panik vor Konsequenzen haben müssen, obwohl es berechtigte gesundheitliche Gründe gibt. (4) Wenn es zu den obigen Punkte noch keine Pläne gibt, was braucht es noch, damit Vorkehrungen getroffen werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu den Frage 1 und 2: Sachlich ungerechtfertigte Diskriminierungen sind schon nach de…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Umgang mit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können [#2131]
Datum
30. November 2020 11:15
Status
14979857.gif
9,2 KB
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Zu den Frage 1 und 2: Sachlich ungerechtfertigte Diskriminierungen sind schon nach der jetzigen Gesetzeslage und höchstgerichtlichen Rechtsprechung unzulässig und können - je nach Sachlage - Schadenersatzansprüche auslösen, die im gerichtlichen Weg durch die unabhängige Rechtsprechung im Einzelfall zu beurteilen sind. Der Rechtszugang steht allen offen. Es sind daher seitens der Justiz keine Änderungen an dieser Rechtslage vorzunehmen. Zu den Fragen 3 und 4: Rechtliche Unterstützung ist im Bereich der Justiz entweder durch Anpassung gesetzlicher Anpruchsgrundlagen und dem Gewähren des Rechtszugangs (zB. durch Gewähren finanzieller Unterstützungsleistungen im Wege der Verfahrenshilfe) denkbar. (siehe zu Frage 1). Die (auch kostenlose) Rechtsberatung ist Aufgabe der einschlägigen Berufe und Einrichtungen. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit des Herrn Gesundheitsministers verwiesen, zumal die in der Frage geschilderte Grundproblematik (Beschwerden werden nicht ernst genommen werden, ärztliche Atteste werden nicht anerkannt) zu diesem ressortiert. Mit freundlichen Grüßen