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Zustimmungsverweigerung von Ländern

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das Bundesverfassungsgesetz sieht im Artikel 41a vor, dass die Länder in gewissen Bereichen das Recht haben, die Zustimmung für ein Gesetz zu verweigern. Dies geschieht dadurch, dass dem Bundeskanzler mitgeteilt wird, dass die Zustimmung verweigert wird.

Dazu habe ich zwei Anfragen:
- Ist der Fall einer Verweigerung der Zustimmung jemals eingetreten?
- Für die Fälle, in denen es eingetreten ist, bentrage ich die Übermittlung von Kopien der Schriftverkehrs, in dem die Zustimmung verweigert wurde.

Besten Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2015
  • Frist
    26. April 2015
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Zustimmungsverweigerung von Ländern [#321]
Datum
1. März 2015 16:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das Bundesverfassungsgesetz sieht im Artikel 41a vor, dass die Länder in gewissen Bereichen das Recht haben, die Zustimmung für ein Gesetz zu verweigern. Dies geschieht dadurch, dass dem Bundeskanzler mitgeteilt wird, dass die Zustimmung verweigert wird. Dazu habe ich zwei Anfragen: - Ist der Fall einer Verweigerung der Zustimmung jemals eingetreten? - Für die Fälle, in denen es eingetreten ist, bentrage ich die Übermittlung von Kopien der Schriftverkehrs, in dem die Zustimmung verweigert wurde. Besten Dank.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner