Anfragen an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2018-01-03T11:21:23.695885+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'Empfehlungen der Komission zur arztlichen Ausbildung' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-08-01T08:50:44.450699+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/empfehlungen-der-komission-zur-arztlichen-ausbildung/Der aktuell zur Begutachtung liegenden Entwurf zur Änderung des Ärztegesetz von 1998 (Dokumentnummer: BEGUT_COO_2026_100_2_1017262) basiert, lt. Erläuterungen, auf den Vorschlägen zur Reform der ärztlichen Ausbildung einer Kommission aus Bund, Ländern, Sozialversicherungen und Ärztekammer.<br>Diese Empfehlungen sind meines Wissens nicht öffentlich einsehabr, deswegen würde ich um Information bitten: <br>- Welche konkreten Empfehlungen bezüglich der Ärzteausbildung die Kommission ausspricht<br>- Welche Begründungen hinter diesen Empfehlungen stehen.'Gesundheitskosten verursacht durch Adipositas' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2018-01-03T11:21:23.695885+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/gesundheitskosten-verursacht-durch-adipositas/Die aktuellen Gesundheitskosten der Krankenkassen in Österreich, die durch Übergewicht und Adipositas verursacht werden.'Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2017-11-03T07:47:36.761939+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/prazisierung-12-abs3-des-tnrsg-gultig-ab-152018/In der Novelle des TNRSG, welches ab 01.05.2018 Gültigkeit erlangen wird, findet sich unter anderem diese Novellierung:<br>"Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz"<br>§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für<br>3. schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen, und<br><br>Was fällt hier unter "solche Einrichtungen"? Bitte um eine beschreibende Aufzählung. Vielen Dank.<br> 'Milka-Erdbeerschokolade, Alsan- & „Rama Original“-Margarine-Würfel (extrem) mit 3-MCPD-Ester belastet' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2017-09-27T09:53:12.425719+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/milka-erdbeerschokolade-alsan-rama-original-margarine-wurfel-extrem-mit-3-mcpd-ester-belastet/Bis WANN wird in dieser Angelegenheit WAS unternommen?<br> <br>Die höchsten Konzentrationen an 3-MCPD-Estern wurden in der Milka-Erdbeer-Schokolade (0,993 ± 0,357 mg/kg), in der Alsan-Margarine (0,810 ± 0,292 mg/kg) und in der „Rama Original“ Margarine in Würfelform (0,619 ± 0,223 mg/kg) gefunden.<br>Besonders alarmierend sei das Testergebnis einer Milka-Schokolade, die mit Erdbeercreme gefüllt ist.¹ Ein Kleinkind (!) etwa habe nach zwei Stückchen der getesteten Schokolade bereits die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge des Schadstoffs 3-MCPD-Ester² erreicht.<br>Die IARC (WHO) klassifizierte 3-MCPD im Jahr 2000 als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2B, so wie übrigens auch »Handystrahlung« & Magnetfelder).<br>Glycidyl-Fettsäureester, der zweite nachgewiesene Schadstoff, wird im Körper unter Freisetzung von Glycidol aufgespalten. Glycidol wird von der IARC (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend und erbgutschädigend für den Menschen“ (Gruppe 2A) klassifiziert.<br>___<br>¹ http://help.orf.at/stories/2868667<br>² https://www.ages.at/themen/rueckstaende-kontaminanten/mcpds-gycidyl-ester'Verwendung von Nutzhanf in Lebensmitteln und Vertrieb' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2017-03-09T15:22:02.448840+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/verwendung-von-nutzhanf-in-lebensmitteln-und-vertrieb/Ich bin Landwirt und werde heuer erstmalig so genannten Nutzhanf kultivieren. (Sorte aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU, originales zertifiziertes Saatgut, THC laut Angaben unter 0,2%)<br><br>Es gibt bereits viele Produkte aus Nutzhanf am Lebensmittemarkt, wie z.B Hanfnussöl, Samen, Tee aus den Blättern, Mehl, usw... <br><br>Meine erste Frage bezieht sich auf die Grenzwerte. Ist die für den Anbau und das SMG genannte Grenze von 0,3%, bzw. von 0,2%THC/THCA auch für Lebensmittel die gültige Grenze, um als Lebensmittel verkauft werden zu dürfen und für den Konsumenten unbedenklich zu sein? <br><br>Oder gibt es für Lebensmittel eigene Grenzwerte, was den THC/THCA Gehalt in Prozenten oder Milligramm/Mikrogramm betrifft? Wenn ja, wo kann man die Grenzmengen einsehen, bzw. Auskunft über die höchstzulässigen Grenzwerte für THC/THCA in Lebensmitteln erhalten?<br><br>Meine zweite Frage bezieht sich auf die Verwendung von Nutzhanf als Rohstoff für weiterverarbeitende Firmen: <br><br>Sie haben in letzter Zeit mehrere Anfragen bezogen auf Hanf beantwortet. Dabei ging es zum Beispiel um die Verwendung von Nutzhanf für Kosmetika oder auch Extrakte (vor allem CBD).<br><br>Wie ich Ihren Antworten entnehmen konnte (öffentlich ersichtlich auf fragdenstaat.at) ist jede Herstellung sowie Verwendung von Extrakten, auch aus Nutzhanf, legal nur unter gewissen Voraussetzungen möglich (z.B. für medizinische und wissenschaftliche Zwecke,spezielle Gewerbeberechtigung, Giftschein, Genehmigungen, etc..) - was mir auch mein Anwalt so bestätigt hat.<br><br>Ich möchte somit weder Extrakte (Kosmetika oder CBD) aus Nutzhanf herstellen noch verkaufen, da ich über diese Voraussetzungen nicht verfüge (wie die wenigsten anderen Landwirte und Firmen in Österreich- wahrscheinlich keine davon)<br><br>Mir geht es rein um den Verkauf von Nutzhanf als Rohstoff an Firmen, welche über die Voraussetzungen verfügen, damit weiterzuarbeiten (z.B. CBD- und Kosmetikerzeugung). Ich stehe mit mehreren Firmen im Kontakt, vor allem außerhalb Österreichs (EU und Schweiz), wo dies die gesetzlichen Auflagen zulassen.<br><br>Somit meine zweite Frage: auch wenn ich keine Kosmetika und CBD Produkte selbst herstellen darf - ist der Verkauf von Rohstoffen aus Nutzhanf an Firmen welche dies dürfen,vor allem außerhalb Österreichs - grundsätzlich möglich und unbedenklich? (vorausgesetzt die Rohstoffe sind natürlich unter den geforderten EU Grenzwerten von 0,2% THC/THCA bereits vor und nach Homogenisierung durch Zerkleinerung und mechanischer Durchmischung des Rohmaterials)<br><br>Meine dritte Frage: Ist die Tatsache, dass im Nutzhanf, wie bekannt, immer Spuren von THC/THCA enthalten sind, welche bei fast jedem Hanfbauern in Summe die Grenzmengen laut SMG von 20 Gramm THC/ bzw. 40 Gramm THCA überschreiten ( bei einem Hektar Anbaufläche schnell um ein Mehrfaches) zu vernachlässigen und nicht strafrechtlich belangbar, wenn es sich um "Nutzhanf/Faserhanf" im Sinne von Anhang I.1.a handelt und damit eine rein gewerbliche Verwendung anzustreben ist -bezogen auf lebendige Pflanzen sowie auf getrocknetes/geerntetes Pflanzenmaterial, wenn unter 0,3% THC/THCA ?<br><br>Und thematisch ähnlich ist meine letzte Frage: Welche Konsequenzen sind zu befürchten, wenn einzelne Pflanzen die Grenze von 0,3% THC/THCA trotz original EU Saatgut übersteigen, wenn der Anbau rein mit dem Vorsatz zu gewerblichen Zwecken erfolgt? Dass das Material nicht mehr verwendet werden darf, ist naheliegend, aber kann ich als Landwirt/Unternehmer dafür strafrechtlich belangt werden, wenn 1 oder mehrere unter 100.000 Pflanzen z.B. 0,35 % THC/THCA erreichen? Dies ebenfalls wieder je auf ungeerntete/geerntete Pflanzen bezogen?<br><br>Vielen Dank für Ihre Stellungnahme im Voraus<br>'THC und THCa in Industriehanf' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2016-06-23T08:53:19.741653+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/thc-und-thca-in-industriehanf-1/Welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für Industriehanf und welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für aus Nutzhanf hergestellte Produkte wie Kosmetik, Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel? Sind CBD (Cannabidiol) und CBDa (Cannabidiolsäure) welches von unseren österreichischen Bauern aus Nutzhanf gewonnen werden, frei verkäuflich und wenn ja, unter welcher Produktbezeichnung?'Hanfanbau für Kosmetika' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2017-01-17T22:20:07.623767+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/hanfanbau-fur-kosmetika/Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?'Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2016-08-25T16:39:03.904845+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/cannabidiol-cbd-und-cannabidiolsaure-cbda-bei-amazonat/Unzählige österreichische und europäische Anbieter verkaufen CBD Produkte in der EU und sohin auch in Österreich unter anderem auch als Nahrungsergänzungsmittel. Da man CBD-Produkte "legal" im online-Handel als auch in vielen österreichischen Ladengeschäften sowie Apotheken kaufen kann, stellt sich die Frage "Sind diese Produkte auch wirklich legal?" Bei Amazon kann man aus 2.429 CBD-Produkten völlig frei auszuwählen. Darunter sind unzählige Tinkturen und CBD-Öle zur oralen Einnahme, die frei Haus geliefert werden. Hier ist der direkte Link zu den 2.429 CBD-Produkten:<br><br>http://ow.ly/UMRF303A2rP<br><br>Sie schreiben in ihrer Beantwortung einer vorherigen Anfrage zum Thema CBD:<br><br>"Ausgenommen vom SMG und von der SV sind nach Anlage I.1.a SV nur die Blüten und Fruchtstände bestimmter, im europäischen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen oder in der österreichischen Sortenliste nach dem Saatgutgesetz angeführten Hanfsorten mit einem 0.3% nicht übersteigenden Tetrahydrocannabinolgehalt (THC-Gehalt), sofern ein Missbrauch als Suchtgift<br>ausgeschlossen ist. Nicht ausgenommen sind demnach die aus den Blüten- und Fruchtständen jeglicher Hanfsorten isolierbare Extrakte (Komponenten). Diese dürfen, wie alle der SV unterliegenden Stoffe (Drogen) und Zubereitungen, nach § 5 SMG nur für medizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke erworben, besessen, erzeugt, verarbeitet, befördert, eingeführt, ausgeführt oder einem anderen angeboten, überlassen oder verschafft werden. Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung einschließlich des Erwerbs und Besitzes ist nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 SMG gestattet, also nur Arzneimittelherstellern und –großhändlern mit einer entsprechenden Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. "<br><br>Handeln all die teils namhaften Anbieter von CBD Extrakten die nicht der Pharma-Industrie zuzurechnen sind also illegal und müssten die Hersteller und Händler dieser Produkte, den Maßgaben ihrer Stellungnahme folgend, dann nicht alle vom Gesundheitsministerium zur Strafanzeige gebracht werden, genauso wie die Menschen, die diese CBD-Produkte erwerben in der Meinung völlig legal zu handeln? Weiters ist festzustellen das österreichische Apotheken bereits über den Pharma-Großhandel CBD Tinkturen als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, obwohl die Hersteller dieser in unseren Apotheken erhältlichen Produkte nicht über einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften und mit einer diesbezüglichen Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verfügen, da es wie ich aus unzähligen Nachfragen und Kontakten mit verschiedensten europäischen Herstellern weiß, in aller Regel landwirtschaftliche Betriebe sind, die diese Produkte erzeugen.<br><br>Es geht hier um Rechtssicherheit vor allem für unsere österreichischen Patienten die diese Produkte erwerben, aber auch um Rechtssicherheit für landwirtschaftlichen Produzenten und Händler in Österreich. Diese Rechtssicherheit verwehren sie unseren heimischen Anbietern und Patienten im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit in der EU, und Sie verschaffen damit unseren Produzenten einen gravierenden Standortnachteil gegenüber Herstellern aus anderen EU Ländern, wenn sie sich auf dieser auf europäischer Ebene wahrscheinlich nicht haltbaren Position versteifen und wenn sie keine klare Aussage zu dem Umstand der freien legalen Verfügbarkeit von CBD Produkten im europäischen und somit auch österreichischen Handel und zu den Grenzwerten der CBD Produkte treffen.<br><br>Diese sind wie schon erwähnt europaweit tausendfachfach legal im Handel verfügbar und zigtausend Patienten profitieren bereits von diesen frei im Handel verfügbaren CBD-Produkten und der wohltuenden Wirkung von Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa). In der Realität befinden wir uns was Tinkturen und CBD-Öle aus Industriehanf anbelangt bereits im Status einer Volksmedizin. Die Menschen nehmen CBD-Produkte gerne an, weil diese als völlig harmlos gelten, bei vielen Leiden helfen und sie den aktuellsten Forschungsergebnissen (unter anderem aus Israel) folgend auch harmlos sind. Warum fällt es der Regierung hier so schwer, zu einem „legal“ verfügbaren Produkt das aus einer Kulturpflanze gewonnen wird, die bei uns für seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten schon Jahrtausende bekannt ist eine vernunft- und wissenschaftsbasierte Entscheidung im Sinne der kranken Menschen und nicht im Sinne irgendwelcher Lobbys zu treffen. Dabei reden wir hier noch nicht einmal über die medizinische Cannabisblüte, die ab 2017 in Deutschland zur Kassaleistung wird. <br><br>Mir kommt es schon so vor, als würden wir österreichischen Patienten was medizinisches Cannabis anbelangt gegenüber unseren größten Nachbarn schwer benachteiligt, da in Deutschland und Italien die medizinische Cannabisblüte in seiner natürlichen Form für Patienten bereits jetzt verfügbar ist, während man das bei uns gar nicht als notwendig erachtet, geschweige denn mit uns Patienten überhaupt reden will, obwohl wir eine rote Gesundheitsministerin (SPÖ) haben. <br><br>In Deutschland wurde die medizinische Cannabisblüte als Kassenleistung durch den schwarzen Gesundheitsminister Gröhe (CDU) auf den Weg gebracht und bei uns ist man nicht einmal in der Lage auch nur mit denen die es betrifft zu sprechen – mit den kranken Menschen - und im Sinne dieser Patienten auch entsprechend zu handeln! Ich denke sie werden mir beipflichten müssen, dass die deutsche Bundesregierung wissenschaftliche Ergebnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat und dass sie deshalb die natürliche medizinische Cannabis-Blüte ab 2017 zur Kassaleistung macht. Das sollte doch auch in Österreich möglich sein, zumal wir ein „Sozial“ in der Partei der Gesundheitsministerin stehen haben… Oder ist die SPÖ nur noch auf dem Papier „sozial“?'Zuständigkeitsbereich für die Kontrolle einer Mülldeponie in Hohenweiler / Vorarlberg: Volksanwaltschaft Vorarlberg sowie Bundesvolksanwaltschaft erklären sich gleichzeitig für unzuständig' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2016-03-03T20:24:33.307211+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/zustandigkeitsbereich-fur-die-kontrolle-einer-mulldeponie-in-hohenweiler-vorarlberg-volksanwaltschaft-vorarlberg-sowie-bundesvolksanwaltschaft-erklaren-sich-gleichzeitig-fur-unzustandig/In der Gemeinde Hohenweiler / Glend GrundstücksNr 1150 / 1167 wurde eine sog. "Aushubdeponie" durch den Betreiber J.H. im Ausmaß von 3000 Quatratmeter errichtet. (siehe Bescheid II-6101-0116/1996 - Bregenz am 21.8.1997 - ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz). "Das Deponievolumen beträgt ca. 4000 Quadratmeter". <br> Die Endabnahme der Deponie hätte somit durch Bezirkshauptmannschaft-Bregenz erfolgen sollen.<br>1.) Warum ist diese Endabnahme bis heute trotz mehrfacher Ansuchen, welche u.a. durch die Herren R.B. sowie H.E. gestellt wurden, nicht erfolgt?<br>2.) Warum hat der Obmann der Güterweggenossenschaft trotz schriftlicher Zusage keine Akteneinsicht erhalten?<br>3.) (Das Ausmaß der Deponie führte zwangsläufig zu einer finanziellen Abgabe / Kubikmeter durch den Mülldeponiebetreiber H.J. an die Güterweggenossenschaft. Da keine Endabnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz / Agrarbezirksbehörde erfolgte, konnte diese Abgabe nicht korrekt ermittelt werden.) Wurden die Bestimmungen o.g. Bescheides eingehalten? Durch die Nichtabnahme der Deponie durch Vbg. Landesbehörden könnte auch ein wirtschaftlicher Verlust für die Güterweggenossenschaft Glend entstanden sein.<br>4.) Auch die Gemeinde Hohenweiler hat (lt. Mitteilung des Bürgermeisters vom 28.2.16) eine Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Warum ist diese bisher nicht beantwortet worden?<br>5.) Welche der Vbg. Landesregierung unterstellte Behörde ist für die Endabnahme der Deponie verantwortlich: Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptmannschaft Bregenz?<br>6.) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt im Bescheid 928-007 St 50/51p fest, dass auf Basis von vier von mir verfassten Sachverhaltsdarstellungen die darin "angeschriebenen Behörden gemäß § 73AVG verpflichtet gewesen wären" einen Bescheid auszustellen. Warum verweigern die Behörden weiterhin die Ausstellung von Bescheiden? Stellt dies nicht einen Gesetzesbruch dar?<br>7.) In eben diesem Bescheid wird festgehalten, dass laut Befragung der ehemaligen Vbg. Volksanwältin S. diese selbst in pkto "Mülldeponie nicht tätig geworden sei, weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom 26.6.2013) zum wiederholten Male auf die "Unzuständigkeit der Bundesvolksanwalt= schaft" und wiederum auf die Landesvolksanwältin verwiesen.<br> Ist pkto o.g. Endabnahme der Deponie nun die Republik Österreich (wenn ja: Welche Behörde / welches Ministerium?) oder aber das Land Vorarlberg (Welche Behörde?) zuständig?<br>8.) Auf der Deponie durfte "nur reines, nicht kontaminiertes Material (Grenzwerte Tabelle 1 und 2) abgelagert werden". Da bisher keine behördliche Endabnahme erfolgte: Können Sie sicherstellen, dass auf der Deponie keine gefährlichen, umwelt-und gesundheitsschädlichen Stoffe abgelagert wurden? Warum wurden die Behörden trotz meiner Sachverhaltsdarstellung sowie zahlreicher Anfragen von R.B. sowie H.E. nicht tätig?<br> Jede Imbissstube wird genauer kontrolliert als diese Deponie. Stellt dieser Umstand nicht eklatant eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit dar?'Zuständigkeitsbereich für die Kontrolle einer Aushubdeponie in Hohenweiler / Vorarlberg: Volksanwaltschaft Vorarlberg als auch Bundesvolksanwaltschaft erklären sich gleichzeitig nicht zuständig' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2016-03-03T20:16:12.926506+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/zustandigkeitsbereich-fur-die-kontrolle-einer-aushubdeponie-in-hohenweiler-vorarlberg-volksanwaltschaft-vorarlberg-als-auch-bundesvolksanwaltschaft-erklaren-sich-gleichzeitig-nicht-zustandig/In der Gemeinde Hohenweiler / Glend GrundstücksNr 1150 / 1167 wurde eine sog. "Aushubdeponie" durch den Betreiber J.H. im Ausmaß von 3000 Quatratmeter errichtet. (siehe Bescheid II-6101-0116/1996 - Bregenz am 21.8.1997 - ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz). "Das Deponievolumen beträgt ca. 4000 Quadratmeter". <br> Die Endabnahme der Deponie hätte somit durch Bezirkshauptmannschaft-Bregenz erfolgen sollen.<br>1.) Warum ist diese Endabnahme bis heute trotz mehrfacher Ansuchen, welche u.a. durch die Herren R.B. sowie H.E. gestellt wurden, nicht erfolgt?<br>2.) Warum hat der Obmann der Güterweggenossenschaft trotz schriftlicher Zusage keine Akteneinsicht erhalten?<br>3.) (Das Ausmaß der Deponie führte zwangsläufig zu einer finanziellen Abgabe / Kubikmeter durch den Mülldeponiebetreiber H.J. an die Güterweggenossenschaft. Da keine Endabnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz / Agrarbezirksbehörde erfolgte, konnte diese Abgabe nicht korrekt ermittelt werden.) Wurden die Bestimmungen o.g. Bescheides eingehalten? Durch die Nichtabnahme der Deponie durch Vbg. Landesbehörden könnte auch ein wirtschaftlicher Verlust für die Güterweggenossenschaft Glend entstanden sein.<br>4.) Auch die Gemeinde Hohenweiler hat (lt. Mitteilung des Bürgermeisters vom 28.2.16) eine Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Warum ist diese bisher nicht beantwortet worden?<br>5.) Welche der Vbg. Landesregierung unterstellte Behörde ist für die Endabnahme der Deponie verantwortlich: Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptmannschaft Bregenz?<br>6.) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt im Bescheid 928-007 St 50/51p fest, dass auf Basis von vier von mir verfassten Sachverhaltsdarstellungen die darin "angeschriebenen Behörden gemäß § 73AVG verpflichtet gewesen wären" einen Bescheid auszustellen. Warum verweigern die Behörden weiterhin die Ausstellung von Bescheiden? Stellt dies nicht einen Gesetzesbruch dar?<br>7.) In eben diesem Bescheid wird festgehalten, dass laut Befragung der ehemaligen Vbg. Volksanwältin S. diese selbst in pkto "Mülldeponie nicht tätig geworden sei, weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom 26.6.2013) zum wiederholten Male auf die "Unzuständigkeit der Bundesvolksanwalt= schaft" und wiederum auf die Landesvolksanwältin verwiesen.<br> Ist pkto o.g. Endabnahme der Deponie nun die Republik Österreich (wenn ja: Welche Behörde / welches Ministerium?) oder aber das Land Vorarlberg (Welche Behörde?) zuständig?<br>8.) Auf der Deponie durfte "nur reines, nicht kontaminiertes Material (Grenzwerte Tabelle 1 und 2) abgelagert werden". Da bisher keine behördliche Endabnahme erfolgte: Können Sie sicherstellen, dass auf der Deponie keine gefährlichen, umwelt-und gesundheitsschädlichen Stoffe abgelagert wurden? Warum wurden die Behörden trotz meiner Sachverhaltsdarstellung sowie zahlreicher Anfragen von R.B. sowie H.E. nicht tätig?<br> Jede Imbissstube wird genauer kontrolliert als diese Deponie. Stellt dieser Umstand nicht eklatant eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit dar?'Rechtsgutachten' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2016-01-27T20:16:36.301095+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/rechtsgutachten-4/Sehr geehrte Damen und Herren, <br>hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Ich bitte hiermit um eine Auflistung aller Rechtsgutachten, die seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode von Ihrem Ministerium bei externen ExpertInnen bzw. GutachterInnen in Auftrag gegeben wurden. Aufgeschlüsselt nach Titel des Gutachtens, Auftragswert und Autor.<br><br>Sollte eine solche Auflistung nicht existieren, beantrage ich hiermit die Übermittlungen der Kopien dieser Gutachten. <br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen 'Treffen mit Interessensvertretern vor Änderung des Tabakgesetzes ' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2015-08-17T15:04:38.246878+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/treffen-mit-interessensvertretern-vor-anderung-des-tabakgesetzes-1/Ich beantrage Auskunft darüber, ob die Bundesministerin für Gesundheit, KabinettsmitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 1. Juli 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung der im Juli 2015 von National- und Bundesrat beschlossenen Änderung des Tabakgesetzes (sowie des Einkommensteuergesetzes 1988, des Körperschaftsteuergesetzes 1988, des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetz) ging. <br><br>Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft: <br>a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; <br>b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);<br>c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden.<br><br>Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.<br><br>Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Ministerium bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.'Treffen mit Interessensvertretern vor Änderung des Tabakgesetzes' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2015-08-17T15:02:52.209037+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/treffen-mit-interessensvertretern-vor-anderung-des-tabakgesetzes/Ich beantrage Auskunft darüber, ob die Bundesministerin für Gesundheit, KabinettsmitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 1. Juli 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung der im Juli 2015 von National- und Bundesrat beschlossenen Änderung des Tabakgesetzes (sowie des Einkommensteuergesetzes 1988, des Körperschaftsteuergesetzes 1988, des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetz) ging. <br><br>Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft: <br>a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; <br>b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);<br>c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden.<br><br>Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.<br><br>Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Ministerium bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.'Berufstitel' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2015-08-20T18:49:13.030627+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/berufstitel-6/Der Nationalratsabgeordnete Leopold Steinbichler (Team Stronach) hat am 24.11.2014 in den parlamentarischen Anfragen 3176/J bis 3188/J, sowie der Anfrage 3190/J von allen Ministerien eine Offenlegung der in den vorhergegangenen fünf Jahren ausgestellten Verleihungsdekrete für einen Berufstitel erbeten. In den jeweiligen Beantwortungen führten abgesehen vom Bundesministerium für Inneres alle Ministerien detailliert auf, wie viele Personen vom jeweiligen Ministerium dem Bundespräsidenten für die Verleihung eines Berufstitels vorgeschlagen wurden. Ich habe zu diesen Beantwortungen folgende Fragen:<br><br>Wie viel kostet die Ausstellung eines Verleihungsdekretesin den jeweiligen Ministerien (Verwaltungsaufwand)?<br>Gibt es weiterführende Kosten, die durch die Feierlichkeiten einer Verleihung anfallen und wer bezahlt diese?<br>Wie viele Ministerien koppeln die Verleihung eines Berufstitels an die Dienstzeit von Personen im öffentlichen Dienst?<br>Unter welchen Umständen werden Beamte Ihres Ministeriums für die Verleihung eines Berufstitels vorgeschlagen?<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Auskunftspflicht G'Rituelle Schlachtungen' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2015-04-30T11:26:49.901392+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/rituelle-schlachtungen/Welchen anerkannten Religionsgemeinschaften hat das Bundesministerium für Gesundheit (bzw. das zuständige Ministerium) rituelle Schlachtungen ohne Betäubung laut TierSchG §32 (5) bewilligt?<br><br>Welchen Schlachtanlagen wurde das rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nach TierSchG §32 (4) bewilligt? Welchen anerkannten Religionsgemeinschaften sind diese zu zu ordnen?<br><br>Wie viele solcher Schlachtungen wurden in den letzten 5 Jahren bewilligt (nach Jahr und Religionsgemeinschaften aufgeschlüsselt)?'Krebs und Cannabis' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-12-21T23:04:15.824870+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/krebs-und-cannabis/Meine Mutter musste eine schmerzhafte Brustkrebsoperation mit Bestrahlung über sich ergehen lassen. Ich habe im Zuge der Behandlung ihrem Wunsch gemäß recherchiert, was sie zusätzlich gegen den Krebs tun kann. Dabei bin ich auf dutzende seriöse medizinischen Studien von renommierten Forschungseinrichtungen aus aller Welt zur antikarzinogenen Wirkung von Cannabinoiden gestoßen. Aus meiner persönlichen familiären Betroffenheit heraus werden sie sicher verstehen können, dass ich, aber vor allem meine Mutter sich sehr für diese Forschungsergebnisse interessieren! <br><br>Daher will ich nun wissen, was Gesundheitsministerin Oberhauser und das Ministerium zu diesen aktuellen Forschungsergebnissen weiß und welche Schritte das Ministerium setzen wird um diese komplementäre Behandlungsmethode den schwerstkranken Menschen in Österreich zugänglich zu machen? <br><br>Wenn unser Staat hier keine Tür öffnet, handelt er ungerecht und inhuman. Dann werden immer mehr kranken Menschen auf den Schwarzmarkt mit all seinen Gefahren ausweichen. Das darf nicht sein, unser Heimatland hat es in der Hand kranken Menschen diese wertvolle Arzneipflanze in vollem Umfang zugänglich zu machen. Bitte werden sie hier aktiv und öffnen sie die Tür!<br><br>Abschließend möchte ich ihnen noch eine ärztliche Fachinformation vom deutschen Arzneimittel-hersteller Bionorica in Form von 2 Broschüren übermitteln, in denen unter Anderem detailliert (und mit Querverweisen zu den medizinischen Studien) beschrieben wird, auf welche Weise Cannabinoide in der Lage sind Krebszellen zu bekämpfen. Hier finden sie beide Broschüren als pdf Dateien: <br><br>1. http://tiny.cc/2xp8qx<br>2. http://tiny.cc/rwp8qx<br>'GZ: BMG-11001/0284-I/A/15/2014 - Dronabinol' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2015-01-02T23:30:47.387943+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/gz-bmg-110010284-ia152014-dronabinol/Frau Gesundheitsministerin Oberhauser schreibt in ihrer Anfragebeantwortung BMG-11001/0284-I/A/15/2014 zu medizinischem Cannabis zu Frage 7: Dronabinol (Wirkstoff für magistrale Zubereitungen) befindet sich im Gelben Bereich des Erstattungskodex. <br><br>http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02824/imfname_379956.pdf<br><br>Ich bitte darum mir mitzuteilen, bei welchen medizinischen Indikationen Dronabinol (THC) zum Einsatz gebracht werden kann und für welche dieser Anwendungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen können.'ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-11-20T12:03:17.320552+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/atc-code-atc-n02bg10-cannabinoide-sind-cannabinoide-erstattungsfahige-substanzen/Laut dem Infotool des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/emed sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen mit dem ATC Code - ATC N02BG10 – können sie mitteilen um welche Arzneimittel bzw. Arzneipflanzen es sich dabei handelt, für welche Indikationen diese zum Einsatz gebracht werden dürfen und ob dieser ATC Code auch natürliche medizinische Cannabisblüten erfasst, wie sie die AGES produziert – sind diese also verschreibungsfähig? Wenn nein, wird Gesundheitsministerin Oberhauser bzw. das Gesundheitsministerium Schritte setzen, um natürliches medizinisches Cannabis für Patienten zugänglich zu machen?'Impfschaden' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-11-28T16:35:09.227666+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/impfschaden/Herrn Gerald Scheidl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. GZ: BMASK-245557/0001-IV/B/5/2013 Wien, 28.02.2013 Betreff: Gerald Scheidl - Impfschadengesetz <br><br>Sehr geehrter Herr Scheidl! <br>In Beantwortung Ihrer Eingabe vom 15.2.2013 teilt Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) mit, dass Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen und diesbezügliche Konsumenten/Patientenin- formationen grundsätzlich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit betreffen. <br>Eine inhaltliche Stellungnahme dazu ist dem BMASK nicht möglich. Das BMASK ist im Zusammenhang mit Impfungen ausschließlich für die finanzielle Entschädigung von Impfschäden nach dem Impfschadengesetz zuständig. Für die Anerkennung eines Impfschadens nach dem Impfschadengesetz genügt, dass ein Impfschaden mit Wahrscheinlichkeit eingetreten ist. Für die Beurteilung der Behörde werden im Verwaltungsverfahren medizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Es ist somit nicht zutreffend, dass der Antragsteller die Ursache bzw. den Kausalzu- sammenhang zwischen Impfung und einer eingetretenen Gesundheitsschädigung beweisen muss. Ihr Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wurde im letzten Jahr rechtskräftig abgewiesen, wobei im erst- und zweitinstanzlichen Verwaltungsverfah- ren jeweils ein medizinisches Beweisverfahren durchgeführt wurde. <br>Mit freundlichen Grüßen <br>Für den Bundesminister: <br>Dr. Kurt Wegscheidler Elektronisch gefertigt. <br><br><br>Oben handelt es sich um das Schreiben und die Antwort vom Sozealminiserium. Das Sozealminiserium verweist auf die Zuständigkeit auf das Bundesministerium für Gesundheit was aus dem Schreiben auch hervorgeht. <br>Mein Frage geht dahin, was das Gesundheitsministerum gegen die Zulassung von Impfstoffen tut welche die Gesundheit der Allgemeinheit gefährdet und vermutlich ALS, MS, PARKINSON ..... fördert.Italien und andere <br>Staaten haben bereits Masznahmen gesetzt. Österreich ist säumig und wartet ab bis noch mehr an den schräcklichen Krankheiten leiden welche den Staat schädigen bzw. bis die EU Maszahmen verordnet <br>Welche Masznahmen setzt Österreich sofort wobei die Zustädigkeit das BMLV für Gesundheit ist.<br>Ich bitte um Ofenlegung meines Aktes und bitte darum das er hochgeladen wird in Frage den Staat wo er jederzeit Abgerufen werden kann. Ich erteile hiermit die Zustimmung gem. Datenschutzgesetz und bitte um ofenlegung meines Aktes. <br>'Ergebnisse des „Austrian In-Patient Quality Indicator“ ' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-06-27T20:18:44.862802+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ergebnisse-des-austrian-in-patient-quality-indicator/Senden Sie mir die Ergebnisse des aktuellen „Austrian In-Patient Quality Indicator“ (A-IPQI) aus denen für alle teilnehmenden Krankenhäuser alle Indikatoren zu allen erfassten Krankheitsbildern hervorgehen, nach Möglichkeit in digitaler Form, sodass die Daten mittels eines Tabellenkalkulationsprogrammes verarbeitet werden können.'Kosten bzgl. Suchtmittelgesetz' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-09-26T10:01:50.059155+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kosten-bzgl-suchtmittelgesetz/1. Wieviel Kosten trug der Staat 2013 insgesamt für Amtshandlungen aufgrund des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz?<br>2. und auf wieviel Kosten kommt der Staat allein durch Delikte wegen Konsum, Besitz und Weitergabe von Cannabis bzw. THC?'IP Ranges des BMG' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-07-22T20:38:00.443144+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ip-ranges-des-bmg/Im Rahmen des Projekts @politikedits werden anonyme Änderungen der Online-Enzyklopädie Wikipedia aus Netzwerken offizieller Einrichtungen auf twitter veröffentlicht.<br><br>Um eine möglichst hohe Treffsicherheit zu erreichen und Falschmeldungen auszuschließen, bitte wir Sie -auch in Ihrem Interesse- um Informationen, welche IP-Ranges im BMG für den Zugriff auf das Internet verwendet wird.<br><br>Da es sich hierbei nicht um sicherheitsrelevante Informationen handelt, und ein solches Projekt bereits in vielen Ländern erfolgreich arbeitet, hoffen wir auf ihre baldige Antwort.'Pest und Ebola' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-07-28T19:18:32.696548+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/pest-und-ebola/In den vergangenen Wochen war in den Medien davon zu lesen, dass in China die Pest ausgebrochen ist, und dass sich in Afrika das Ebola-Virus bedrohlich ausbreitet und schon viele Todesopfer gefordert hat. Welche kurz-/mittel-/langfristigen Maßnahmen haben Sie ergriffen, um zu verhindern, dass ein Krankheitsfall auf österreichischem Staatsgebiet auftritt? Wie würde man gegebenenfalls mit einem Krankheitsfall auf österreichischem Staatsgebiet umgehen?<br>Ich ersuche um die Darstellung der konkreten Maßnahmen, der Hinweis auf allgemeine Notfallspläne würde mir in diesem Fall als Antwort nicht genügen.'Kostenübernahme von Arzneimittel auf Cannabis-Basis' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-04-21T18:58:25.157869+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kostenubernahme-von-arzneimittel-auf-cannabis-basis/Wie viele Patienten werden insgesamt in Österreich mit Arzneimitteln auf Cannabis-Basis (zB.: Dronabinol, Sativex,...) behandelt?<br><br>Für wie viele dieser Patienten werden in Österreich die Behandlungskosten mit Arzneimitteln auf Cannabis-Basis von den Krankenkassen übernommen?'Anbau von medizinischem Cannabis durch das Gesundheitsministerium über die AGES' an ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit2014-04-19T19:09:34.678916+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anbau-von-medizinischem-cannabis-durch-das-gesundheitsministerium-uber-die-ages/1. Welche Mengen an medizinischem Cannabis wurden und werden durch die AGES produziert?<br><br>2. Wird Steuergeld für die Produktion von medizinischem Cannabis verwendet und wenn ja, wieviel?<br><br>3. Geht das ganze produzierte medizinische Cannabis an die BIONORICA SE um daraus Dronabinol zu erzeugen, oder wird auch ein Teil der Ernten z.B. für Krebsforschung verwendet oder an weitere Abnehmer verkauft?<br><br>4. Welcher Art ist die Liefervereinbarung mit BIONORICA SE, gibt es einen 10 Jahres-Liefer-Vertrag oder etwas Ähnliches?<br><br>5. Wieviel bezahlt BIONORICA SE für das produzierte medizinische Cannabis und wie hoch sind die Produktionskosten, wird also ein Gewinn erwirtschaftet?<br>