Anfragen search for "Eurofighter" nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3cdc0> für Niederösterreich auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2021-11-05T17:33:35.939280+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen search for "Eurofighter" nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3cdc0> für Niederösterreich, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Perschling, Niederösterreich2018-03-15T12:30:19.060231+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-264/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Ausschreibung 3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen' an Landesregierung Niederösterreich2014-03-31T19:40:34.371664+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ausschreibung-349102094-bereitstellung-und-wartung-von-serversystemen/1.) Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibung "3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen": im speziellen die Teilnehmerunterlagen sowie die Fragebeantwortungen 1 bis 4 sowie die Berichtigungen 1 und 2 dazu sowie weitere Unterlagen die an die Teilnehmer gegangen sind bzw. diesen zur Verfügung gestellt wurden.<br>2.) Liste der Teilnehmer und deren abschneiden in der Ausschreibung.<br>3.) Liste und Status von Verfahren und Berufungen die von den Teilnehmern oder des Ausschreibers bezogen auf die Ausschreibung begonnen bzw. gestellt worden sind.<br>4.) Sieger der Ausschreibung<br>5.) Das siegreiche Angebot<br>6.) Lieferadresse und Leistungserbringungsort der zu liefernden Ware bzw. Wartungsleistungen<br>'Ausschreibung 3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen' an NÖ Landeskliniken-Holding2014-03-31T19:42:28+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ausschreibung-349102094-bereitstellung-und-wartung-von-serversystemen-2/1.) Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibung "3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen": im speziellen die Teilnehmerunterlagen sowie die Fragebeantwortungen 1 bis 4 sowie die Berichtigungen 1 und 2 dazu sowie weitere Unterlagen die an die Teilnehmer gegangen sind bzw. diesen zur Verfügung gestellt wurden.<br>2.) Liste der Teilnehmer und deren abschneiden in der Ausschreibung.<br>3.) Liste und Status von Verfahren und Berufungen die von den Teilnehmern oder des Ausschreibers bezogen auf die Ausschreibung begonnen bzw. gestellt worden sind.<br>4.) Sieger der Ausschreibung<br>5.) Das siegreiche Angebot<br>6.) Lieferadresse und Leistungserbringungsort der zu liefernden Ware bzw. Wartungsleistungen<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Hausbrunn, Niederösterreich2018-03-16T11:51:24.881242+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-441/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Waidhofen an der Thaya-Land, Niederösterreich2018-03-16T13:20:00+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-513/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Bearbeitungzeit für Anträge an einer Bezirkshaupmannschaft bzw. an einem Magistrat' an Landesregierung Niederösterreich2021-11-05T17:33:35.939280+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/bearbeitungzeit-fur-antrage-an-einer-bezirkshaupmannschaft-bzw-an-einem-magistrat/Ich möchte wissen innerhalb welcher Frist Anträge die an einem Magistrat bzw. an einer Bezirkshaupmannschaft in Niederösterreich gestellt werden bearbeitet werden müssen.<br>Weiters interessiert mich wo das geregelt ist (Link zum RIS).<br>Desweiteren möchte ich wissen welche Konsequenzen ein Nichteinhalten der Frist nach sich zieht bzw. nach sich ziehen kann.<br>Gerne bitte ich sie auch um Links im RIS zur bestehenden Judikatur in derartigen Angelegenheiten.<br>Eine briefliche Ausfertigung ihrer Antwort ist aus meiner Sicht nicht erforderlich, die Anwort via FragDenStaat.at wäre für mich ausreichend.<br><br>Vielen Dank schon im Voraus für ihr Bemühen und ihre Antworten.'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Gablitz, Niederösterreich2018-03-16T10:58:16.908194+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-371/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Petzenkirchen, Niederösterreich2018-03-15T12:31:26.620963+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-267/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Paudorf, Niederösterreich2018-03-15T12:28:14.217908+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-258/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Maria-Anzbach, Niederösterreich2018-03-15T10:10:32.934931+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-203/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Spitz, Niederösterreich2018-03-15T13:40:42.231492+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-358/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Windigsteig, Niederösterreich2018-03-16T14:33:39.121054+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-539/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Altlengbach, Niederösterreich2018-03-14T13:15:02.443175+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-20/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Ludweis-Aigen, Niederösterreich2018-03-14T18:30:48.106780+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-162/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Maria-Lanzendorf, Niederösterreich2018-03-15T10:10:55.549538+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-204/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Pottendorf, Niederösterreich2018-03-15T12:43:05.009444+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-275/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Schollach, Niederösterreich2018-03-15T13:05:31.426452+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-322/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Rastenfeld, Niederösterreich2018-03-15T12:53:53.357382+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-297/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Bad Vöslau2018-03-14T13:46:10.466929+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-66/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Wieselburg-Land, Niederösterreich2018-03-16T14:30:40.327281+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-532/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Altenmarkt an der Triesting, Niederösterreich2018-03-14T13:14:26.932240+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-19/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Oberndorf an der Melk, Niederösterreich2018-03-15T12:08:11.424289+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-246/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,<br>'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Langenlois, Niederösterreich2018-03-14T17:49:29.251849+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-140/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich2018-03-15T10:21:41.489479+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-225/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister' an Litschau, Niederösterreich2018-03-14T18:29:37.748537+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/landtagswahl-streichungen-aus-wahlerregister-159/Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br> <br>1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?<br> <br>3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?<br> <br>4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?<br> <br>5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?<br> <br>6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?<br> <br>Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.<br><br>Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. <br><br>Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,