Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80> auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2024-02-13T16:02:12.766140+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80>, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'Vorschläge zu Effizienzmaßnahmen' an Wien2016-10-19T09:30:48.047786+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/vorschlage-zu-effizienzmanahmen/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Seit dem Frühjahr sammelte die Stadt Wien laut Medienberichten Vorschläge zu Effizienzmaßnahmen.<br><br>Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br>- Wie ist der Wortlaut der etwa 1.200 gesammelten Vorschläge zu Effizienzmaßnahmen?<br>- Wie ist der Wortlaut der Ergebnisse der (etwa 740, laut Medienberichten) Prüfungen dieser Vorschläge?<br><br>Ich beantrage die Beantwortung in Form von vollständigen Auflistungen.<br><br>Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.<br><br>Mit besten Grüßen'Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen aufgrund des Geschlechts' an Bundeskanzleramt2024-02-13T13:02:41.592658+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/diskriminierung-beim-zugang-zu-dienstleistungen-aufgrund-des-geschlechts/Bundeskanzleramt<br>Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien<br><br><br>Guten Tag Susanne Raab,<br><br>bezugnehmend auf das kürzlich im RIS veröffentliche Verfahren GBK III/300/22 möchten wir Sie um eine Stellungnahme bitten, da sich aus dem Sachverhalt Fragen für uns bezüglich der Arbeit für Gleichberechtigung in Österreich ergeben haben.<br><br>Der Senat III beruft sich im Verfahren darauf, dass in diesem konkreten Fall die Ausnahmebestimmung des § 33 leg.cit. zur Anwendung kommt. § 33. GlBG regelt, dass "Die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, ausschließlich oder überwiegend für Personen eines Geschlechts [..] keine Diskriminierung [ist], wenn dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, also durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind." Im Begleittext zur Richtlinie 2004/113/EG führt die Gesetzgeberin aus: "Eine unterschiedliche Behandlung kann nur dann zulässig sein, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Ein legitimes Ziel kann beispielsweise sein: <br>- der Schutz von Opfern sexueller Gewalt [..], <br>- der Schutz der Privatsphäre und des sittlichen Empfindens [..], <br>- die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter oder der Interessen von Männern und Frauen [..], <br>- die Vereinsfreiheit [..]"<br><br>Beschränkungen sollten jedoch im Einklang mit den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Kriterien angemessen und erforderlich sein."<br><br> 1. Sind gesetzliche Regelungen, deren Formulierungen "Männer und Frauen" umschließt, so auszulegen, dass sie Menschen aller Geschlechter umfassen, d.h. insbesondere auch jene, die keine Männer oder Frauen sind?<br><br> 2. Handelt es sich bei einer nach § 33. zulässigen Ausnahme jedenfalls um einen Sachverhalt, der auch auf unbestimmte Dauer zulässig ist oder sind Ausnahmen nach § 33. grundsätzlich zulässig für Sachverhalte, die eine Übergangslösung darstellen? D.h. die andernfalls, d.h. insbesondere bei nicht fristgerechter Änderung des aktuellen Zustands, nicht gerechtfertigt sind? <br><br> 3. Können Diskriminierungen grundsätzlich zulässig sein, solange sie schnell genug beseitigt werden?<br><br>Im besagten Verfahren handelt sich um den Kauf einer Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr über eine Online Plattform. Der öffentliche Verkehr in Österreich ist u.a. über das ÖPNRV-G bzw. KlimaticketG geregelt.<br><br> 4. Gibt es staatliche Einrichtungen, Dienstleistung/Services oder Gesellschaften mit staatlicher, direkter und mehrheitlicher Beteiligung, die den Auftrag haben ihre Dienstleistung ausschließlich an Männer und Frauen (d.h. nur an diese beiden, aber nicht an andere rechtlich anerkannte Geschlechter) zu erbringen? Falls ja, welche und mit welchem Ziel?<br><br>In seiner Begründung führt der Senat aus, dass er es "gemäß § 33 leg.cit gerade noch als verhältnismäßig an[sieht], dass den Antragsgegnerinnen zur Umsetzung einer geschlechtsneutralen Anrede in ihren Online-Portalen bis 30. November 2023 Zeit gegeben wird, damit diese Änderung dann für alle im öffentlichen ...verkehr eingebundenen Unternehmen und Zusammenschlüsse (im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung im Rahmen der Förderungen durch die öffentliche Hand) gleichzeitig wirksam werden kann". Im Entscheidungstext OGH 18.08.2016 (9 ObA 106/15a) wird erklärt: "Wirtschaftliche Gründe können eine Diskriminierung nicht rechtfertigen."<br><br> 5. Können wirtschaftliche Gründe eine Ausnahme nach § 33. rechtfertigen? D.h. kann ein Zustand erst zu einem künftigen Zeitpunkt (z.b. nach Ablauf einer Frist) eine Diskriminierung darstellen, wenn zum aktuellen Zeitpunkt eine Beseitigung dieses Zustands unwirtschaftlich erscheint?<br><br>In einem gleich gelagerten Verfahren, bei dem es auch um den Kauf einer Fahrkarte für den öffentlichen Verkehr in Deutschland ging (OLG Frankfurt, Urt. v. 21.06.2022, Az. 9 U 92/20) wurde eine Diskriminierung festgestellt und dem Konzern aufgetragen, es zu unterlassen, "die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss". Ziel der Richtlinie 2004/113/EG "zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" ist die Vereinheitlichung dieser Rechtsmaterie in der Europäischen Union.<br><br> 6. Ist davon auszugehen, dass ein Sachverhalt der aufgrund der Richtlinie 2004/113/EG in einem Mitgliedsstaat eine Diskriminierung darstellt, auch in einem anderen eine Diskriminierung darstellt?<br><br><br>Sofern es Weisungen oder Durchführungsanleitungen für Verfahren im Senat III gibt, freuen wir uns, wenn Sie diese Ihrer Antwort beilegen!<br><br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br>i.V. für den Vorstand (<< Adresse entfernt >>)'Anwendung von Schmergriffen in Wien bei Klimaprotesten' an Landespolizeidirektion Wien2024-01-02T14:04:14.930010+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anwendung-von-schmergriffen-in-wien-bei-klimaprotesten/Nachdem sich die LPD Wien von der Polizei Berlin wegen Anwendung von Schmerzgriffen distanzierte (https://www.t-online.de/region/berlin/id_100164580/-letzte-generation-wiener-polizei-distanziert-sich-von-berliner-kollegen.html), ersuche ich höflich um Auskunft, ab wann die Anordnung der LPD Wien an die Beamt:innen erfolgte, nun auch in Österreich Schmergriffe an friedlich protestierenden Menschen der Letzten Generation durchzuführen. <br><br>War dies vor oder nach dem 22.11.2023? <br><br>Ich ersuche um die Zusendung dieser Anordnung und um Bekanntgabe, wer die Anwendung von Schmerzgriffen befahl.'Verkehrsdiensteverträge Ostregion 2024' an Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2023-12-18T09:08:34.304337+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/verkehrsdienstevertraege-ostregion-2024/gemeinsam mit den Ländern - in diesem Fall Niederösterreich, Burgenland und Wien - schließt/verlängert der Bund regelmäßig Verkehrsdiensteverträge mit Verkehrsunternehmen, um den öffentlichen Verkehr in Österreich zu steuern bzw. zu finanzieren.<br>Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Verträge, die den öffentlichen Verkehr in der Ostregion (NÖ/Bgld/W) im Jahr 2024 betreffen.'Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform' an Bundesministerium für Justiz2024-02-13T16:02:12.766140+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/reformkonzept-zur-geplanten-kindschaftsrechtsreform-1/Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 die Modernisierung des Kindschaftsrechts inkl. Vereinfachung und Rechtssicherheit des Unterhaltsrechtes, Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss und den Schutz der Familien vor Gewalt zum Ziel gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern und Kinder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.<br><br>Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Justizministerium, vor mehr als drei Jahren, ein intensiver partizipativer Reformprozess gestartet. Zu den entsprechenden Arbeitsgruppen waren zahlreiche Expert:innen, Vertreter:innen div. NGO`s wie Kinder- und Gewaltschutzeinrichtungen, Familienverbände, Jugendliche, Frauen- und Väterorganisationen u.v.a.m. eingeladen.<br><br>Seit über einem Jahr gibt es nun keine Treffen mehr und weitere Schritte fehlen. Das endgültige Konzeptpapier ist unter Verschluss, konkrete Inhalte sind nicht bekannt. Weder die Öffentlichkeit noch die Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen bekommen seither in irgendeiner Form Informationen darüber, wie das ausgearbeitete Reformkonzept aussieht noch wann der Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase gehen soll.<br><br>Als Folge eines offenen Brief im Oktober 2023 von im Reformprozess involvierten zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde das Reformkonzept laut Bundesministerin Raab an den familienpolitischen Beirat im Bundeskanzleramt übermittelt. Allen anderen Stakeholder und der Öffentlichtkeit ist das Reformkonzept aber weiterhin nicht zugänglich.<br><br>Die Offenlegung des Reformkonzepts ist von hoher öffentlicher Bedeutung, da sie zur Transparenz und zur Förderung einer fundierten öffentlichen Diskussion über wichtige familienpolitische Themen beiträgt.<br><br>Ich stelle daher hiermit ein Auskunftsbegehren nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG über den gesamten Umfang (Texte, Grafiken, etc.) des genannten Reformkonzepts.<br><br>Diese Anfrage wird im Kontext meiner journalistischen Tätigkeit gestellt, unter Verweis auf den VwGH-Entscheid vom 18.12.2019 (Ro 2018/10/0002, Ra 2020/03/0020 zum Thema „public watchdog“) und im Sinne des öffentlichen Interesses an Transparenz und gesellschaftlicher Diskussion.'Überwachung Martha Krumpeck' an Landespolizeidirektion Wien2024-01-02T13:35:52.987935+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ueberwachung-martha-krumpeck/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Bitte teilen Sie mit mit, von wann bis wann Frau Martha Krumpeck überwacht wurde und welche Kosten dem Steuerzahler durch die Überwachungsmaßnahme entstanden sind. <br><br>Bitte senden Sie mir zusätzlich den Schriftverkehr zu, indem diese Maßnahme angeordnet wurde.'Studie „Input für eine österreichische gesamtstaatliche China-Strategie unter Berücksichtigung eines stärkeren Fokus auf Wachstumsmärkte in Asien, insbesondere im Indo-Pazifik“' an Bundeskanzleramt2023-10-13T11:01:05.695751+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/studie-input-fuer-eine-oesterreichische-gesamtstaatliche-china-strategie-unter-beruecksichtigung-eines-staerkeren-fokus-auf-wachstumsmaerkte-in-asien-insbesondere-im-indo-pazifik/Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bundeskanzler Nehammer vom 16. Februar 2022 ist dem Bundeskanzleramt die folgende Studie vorliegend:<br><br>„Begleitend zum innerstaatlichen Prozess der Gruppe von China-Koordinatorinnen und -Koordinatoren wurde eine Studie „Input für eine österreichische gesamtstaatliche China-Strategie unter Berücksichtigung eines stärkeren Fokus auf Wachstumsmärkte in Asien, insbesondere im Indo-Pazifik“ in Auftrag gegeben. Dazu wurden drei Angebote von drei Instituten gelegt. Das beste Angebot war das des Mercator Institute for China Studies (MERICS) mit Sitz in Berlin. MERICS wurde daher am 17. Dezember 2020 vom Bundeskanzleramt mit der Erstellung einer solchen Studie beauftragt. Als ausländisches Institut arbeitete MERICS mit dem Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES) als Subkontraktor zusammen, um die Österreich-spezifische Expertise abzudecken. Als Pauschalentgelt für den Werkvertrag mit MERICS wurden insgesamt 29.850,00 Euro exkl. UST vereinbart. Das Entgelt wurde vom Bundeskanzleramt direkt an MERICS ausbezahlt. Die weitere inter-institutionelle Abrechnung erfolgte zwischen MERICS und AIES auf Basis dieses Gesamtbetrages. In der Studie werden, aufbauend auf dem europäischen Rahmen, die Ausgangslage und die Perspektiven der österreichisch-chinesischen Beziehungen sowie auch mögliche Chancen und Risiken für die österreichische Chinapolitik bis 2030 beschrieben.“<br>Quelle: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/8866<br><br>Nach Art. 20 Abs. 5 B-VG müssen öffentlich finanzierte Studien proaktiv veröffentlicht werden, so dem keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Studien wie die oben beschriebene fallen grundsätzlich nicht darunter, da sie vor dem in Art. 151 Abs. 67 B-VG definierten Datum in Auftrag gegeben wurden. Diese Übergangsbestimmung ist jedoch mit dem ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Art. 10 EMRK abzuwägen (vgl. grundlegend VwGH 24.5.2018, Ra 2017/07/0026; VwGH 29.5.2018, Ra 2017/03/0083; VfGH 4.3.2021, E 4037/2020).<br><br>Ich stelle daher hiermit ein Auskunftsbegehren nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG über den gesamten Umfang (Texte, Grafiken, etc.) der oben genannten Studie.<br><br>Ich weise darauf hin, dass ich diese Informationen im Zuge journalistischer Aktivitäten erfrage (siehe u.a. VwGH 18.12.2019, Ro 2018/10/0002, Ra 2020/03/0020 zum Thema „public watchdog“).'Ausschreibung und Auftragsvergabe bezüglich der Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage und des Wasserwerks der Marktgemeinde Hohenau an der March' an Hohenau an der March, Niederösterreich2023-07-28T15:24:28.347518+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/ausschreibung-und-auftragsvergabe-bezueglich-der-errichtung-von-zwei-pv-anlagen-auf-den-gebaeuden-der-klaeranlage-und-des-wasserwerks-der-marktgemeinde-hohenau-an-der-march/Anmerkung: wir sind solar unger gmbh wird mit „Wir sind Solar“ bezeichnet.<br>SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH sowie SOLAVOLTA Montagen GmbH werden mit „Solavolta“ bezeichnet. <br><br>1) Einladung zur Anbotlegung<br>Wie, wann und durch wen erfolgte jeweils die Einladung der Unternehmen zur Anbotlegung? Schriftlich, via E-Mail, Telefax, mündlich/persönlich oder via Telefon? Bitte für die drei eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten.<br><br>2) Vor-Ort-Begehung/Besichtigung<br>Wer hat die Vor-Ort-Begehung/Besichtigung vor Anbotlegung mit den jeweiligen Unternehmen von Gemeindeseite vereinbart? Wann hat die Begehung/Besichtigung stattgefunden, und welche Personen waren von Gemeindeseite vor Ort anwesend? Bitte für die beiden eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten.<br><br>3) Vorgaben an die Anbieter<br>Welche Vorgaben haben „Wir sind Solar“ und „Solavolta“ jeweils hinsichtlich Zielsetzung, Umfang, Grösse sowie den für die PV-Anlage vorgesehenen Dachflächenbereich erhalten? Wann, von wem und in welcher Form (Brief, Telefax, E-Mail, telefonisch, persönlich) sind diese Vorgaben den beiden Unternehmen zu Kenntnis gebracht worden? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten.<br><br>4) Angebote<br>Mit welchem Datum sind die Anbote datiert, wann sind sie bei der Gemeinde eingelangt, und wie wurden sie übermittelt (Brief, Telefax, E-Mail, persönlich)? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten.<br><br>5) Antrag des Gemeindevorstands in der Gemeinderatssitzung am 14.3.2023 laut Niederschrift zur Sitzung.<br>Unter Top 7 der Niederschrift (siehe https://www.hohenau.at/1_2023) werden die beiden eingegangenen Offerte in Bezug auf Umfang, Leistung und Kosten genannt. Auszug aus der Niederschrift:<br><br>„Für die Errichtung der beiden PV-Anlagen wurden drei Firmen zur Angebotslegung eingeladen:<br><br>- Fa. Wir sind Solar, 2304 Mannsdorf<br>Wasserwerk: 32 Module/420 13,44 kw/p 20.926,66 € brutto (656,-- € / Modul)<br>Kläranlage 77 Module/420 32,30 kw/p 46.716,24 € brutto (606,-- € / Modul)<br><br>- Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen<br>Wasserwerk: 28 Module/420 11,8 kw/p 19.928,45 € brutto (712,--€ / Modul)<br>Kläranlage 116 Module/420 48,7 kw/p 77.480,15 € brutto (667,-- € / Modul)<br><br>- Fa. Keider, 2130 Mistelbach<br>Kein Angebot“<br><br> „Wir sind Strom“ bietet auf dem Gebäude der Kläranlage 77 Module an, „Solavolta“ 116 Module (offenbar baugleich 420). Wie kam dieser Unterschied zustande? <br>Hatte das Unternehmen „Solavolta“ andere Vorgaben (ein anderes Briefing) bekommen als „Wir sind Strom“? <br>Wo exakt, auf welchen Gebäuden und welchen Dachflächenbereichen dieser Gebäude, wäre die Montage der 77 Module, die „Wir sind Solar“ angeboten hat, erfolgt, und wo sollen die 116 Module, die „Solavolta“ angeboten hat, montiert werden?<br><br>Laut Gemeinde hat man trotz dieses grossen Unterschieds der Modulanzahl (116 statt 77, also rund 50% mehr) das Unternehmen „Wir sind Solar“ nicht zu einer Nachbesserung, was die Anzahl der Module betrifft, aufgefordert. Warum hat die Gemeinde dies trotz des günstigeren Preises unterlassen?<br><br>Der Antrag des Gemeindevorstandes an den Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenau/ March laut Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.3.2023 (Top 7) lautet wie folgt (ohne jegliche Begründung):<br><br> „Die Marktgemeinde Hohenau an der March beauftragt die Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen, mit der Errichtung der PV-Anlagen – vorbehaltlich einer genehmigten PV-Förderung - auf den gemeindeeigenen Gebäuden der Kläranlage und dem Wasserwerk gemäß den Angeboten vom 09.01.2023 mit einer Angebotssumme von 77.480,15 € (Angebots-Nr: 8336 Kläranlage) bzw. 19.928,45 € (Angebots-Nr: 8337 Wasserwerk) brutto.“<br><br>Warum wurde vom Gemeindevorstand ein Antrag gestellt, der NICHT dem Billigstbieterprinzip folgt? <br>Was waren die Gründe für die Empfehlung des um 8 bis 10 Prozent teureren Anbieters „Solavolta“?<br><br>Hier die Kosten der beiden Anbieter im Vergleich:<br><br>Kläranlage (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul)<br>"Wir sind Solar": 606,70 € pro Modul und 1.446,32 € pro kw/p<br>"Solavolta": 667,93 € pro Modul (+10%) und 1.590,97 € pro kwp (+10%)<br><br>Wasserwerk (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul)<br>"Wir sind Solar": 653,96 € pro Modul und 1.557,04 € pro kw/p<br>"Solavolta": 711,73 € pro Modul (+8,83%) und 1.688,85 € pro kw/p (+8,47%)<br><br> „Solavolta“ hat seinen Unternehmenssitz in 7062 St. Margarethen im Burgenland, rund 90 km Luftlinie und 120 Strassenkilometer von Hohenau/March entfernt und unterhält lediglich ein Büro für einen der Geschäftsführer (laut meiner Information ohne Mitarbeiter) in Hohenau/March.<br><br>Warum wurde das burgenländische Unternehmen „Solavolta“ zur Anbotlegung eingeladen, wenn in der Nähe der Gemeinde bzw. in den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach ausreichend Unternehmen ansässig sind, die PV-Anlagen anbieten? <br><br>Warum hat man nicht ausschließlich Unternehmen aus den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach zur Anbotlegung eingeladen?'Angebotsausweitung und Optimierung ÖV-Oberflächennetz Wien, 2. und 20. Bezirk' an Wien2023-08-06T12:34:38.148080+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/angebotsausweitung-und-optimierung-oev-oberflaechennetz-wien-2-und-20-bezirk/Alle vorliegenden Informationen rund um die Studie „Angebotsausweitung und Optimierung ÖV-Oberflächennetz Wien, 2. und 20. Bezirk“ (Auftraggeberin: MA18, Durchführung: Reinhold Deußner, Gerald Kovacic, OIR GmbH, 2016-2017) inklusive zumindest der in diesem Zusammenhang erstellten<br><br>* Verkehrsprognose<br>* Vor-Ort-Recherche<br>* Kosten-Wirksamkeits-Analyse<br>* Gebrauchsgrafik<br>* GIS-Analysen<br>* Prognose Siedlungsentwicklung<br>* Erreichbarkeitsanalyse<br>* Linienkostenrechnung<br>* Variantenuntersuchung<br>* Verkehrsmodellierung<br>* Sowie alle etwaigen Präsentationen, Broschüren, Berichte oder andere Text- und Grafikprodukte'hinreichend gesicherte Einkünfte gem. § 10 Abs 1 StbG' an Bundesministerium für Finanzen2023-08-26T18:55:12.900426+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/hinreichend-gesicherte-einkuenfte-gem-ss-10-abs-1-stbg/bei Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen gemäß § 10 Abs 1 StbG hinreichend gesicherte Einkünfte im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt vom Fremden nachgewiesen werden.<br><br>Im geltend gemachten Zeitraum müssen die eigenen Einkünfte des Fremden der Höhe nach dem Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, der letzten drei Jahre entsprechen. <br><br>Wie hoch war der Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in den Jahren 2020/2021/2022 ?'Antrag auf Bereitstellung des Lobbying- und Interessenvertretungs-Registers in maschinenlesbarem, IWG-konformem Format' an Bundesministerium für Justiz2023-07-18T15:38:17.085402+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/antrag-auf-bereitstellung-des-lobbying-und-interessenvertretungs-registers-in-maschinenlesbarem-iwg-konformem-format/Als Bürger und Softwareentwickler möchte ich ein Anliegen bezüglich der Zugänglichkeit und Transparenz des seit 2013 vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) bereitgestellten Lobbying- und Interessenvertretungs-Registers vorbringen.<br><br>Die Veröffentlichung der Aktivitäten und Einflüsse von Lobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, Selbstverwaltungskörpern und Interessenverbänden durch dieses Register spielt eine entscheidende Rolle für die Transparenz in unserer Demokratie, indem es die Beziehungen zwischen Interessenvertretern und Entscheidungsträgern sichtbar macht.<br><br>Leider basiert das gegenwärtige Register auf einer technologischen Lösung, die keine maschinenlesbaren APIs bereitstellt und Daten ausschließlich in Tabellenform ausgibt. Dies steht in Widerspruch zu den Vorschriften des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), das eine Bereitstellung von Daten in maschinenlesbarem und offenem Format fordert.<br><br>Die aktuelle Situation stellt eine signifikante Hürde dar, wenn es darum geht, die bereitgestellten Daten effizient zu nutzen und zu analysieren, und sie schränkt die Möglichkeiten zur Weiterverwendung der Daten ein. Dies steht den Zielen des IWG hinsichtlich Transparenz, Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von öffentlichen Informationen entgegen.<br><br>Daher ersuche ich Sie, das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register in einem maschinenlesbaren und IWG-konformen Format zur Verfügung zu stellen. Damit würde das BMJ nicht nur den Anforderungen des IWG gerecht, sondern auch den Bestimmungen des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes, das eine erhöhte Transparenz und Offenheit im Bereich des Lobbying und der Interessenvertretung vorsieht.<br><br>Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Berücksichtigung meines Antrags und freue mich auf eine positive Rückmeldung.'Anfrage Meetings Grundversorgung / Asylunterbringung / Asylkoordination' an Bundesministerium für Inneres2022-12-06T21:57:14.025309+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anfrage-meetings-grundversorgung-asylunterbringung-asylkoordination/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:<br><br>Wie viele Asylbewerber bzw. Personen in Grundversorgung sind zum heutigen Tag in den Stellen des Bundes untergebracht? Für jedes Bundesland: wie viele Personen sind aktuell in organisierten Unterkünften in der Grundversorgung? Für jedes Bundesland: wie viele Personen sind aktuell in selbstorganisierten Unterkünften in der Grundversorgung? Für jede Gemeinde: wie viele Personen in der Grundversorgung sind in jeder Gemeinde zum heutigen Tage (oder zum Tage der letzten verfügbaren Erhebung) untergebracht?<br><br>Welche Dokumente wurden für die Landesflüchtlingsreferentenkonferenz am 13.10. erstellt, gesammelt oder in sie mitgenommen? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Gab es eine Agenda, eine Anwesenheitsliste, eine Liste der Eingeladenen, eine Sprecherliste und/oder ein Protokoll der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz am 13.10? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Welche Dokumente wurden in der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz am 13.10. erhalten? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Welche Dokumente wurden im Zuge der Nachbereitung der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz am 13.10. erstellt oder unter den Teilnehmern geteilt? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br><br>Welche Dokumente wurden am sogenannten Asyl-Gipfel zwischen BM Karner und den Landeshauptleuten in der Woche des 9.11. erstellt, gesammelt oder in sie mitgenommen? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Gab es eine Agenda, eine Anwesenheitsliste, eine Liste der Eingeladenen, eine Sprecherliste und/oder ein Protokoll dieses sogenannten Asyl-Gipfels in der Woche des 9.11.? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Welche Dokumente wurden am sogenannten Asyl-Gipfel erhalten? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br>Welche Dokumente wurden im Zuge der Nachbereitung des sogenannten Asyl-Gipfel erstellt oder unter den Teilnehmern geteilt? Ihre Übermittlung wird beantragt.<br><br>Welche Termine mit welchen Anwesenden hat Michael Takács in seiner Funktion als Flüchtlingskoordinator zwischen März und Juli wahrgenommen?<br><br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Die Anfrage dient alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018). Zur Rechtsfrage, ob derartige Auskunftsbegehren unter die Auskunftspflicht fallen, verweise ich auf VwGH Ra 2019/11/0049-8 vom 28. Juni 2021.<br><br>Danke für Ihre Bemühungen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist' an Bundesministerium für Inneres2023-03-28T08:22:51.268839+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/luftfahrtsicherheitsgesetz-regelung-zur-durchsuchung-wenn-keine-person-desselben-geschlechts-verfuegbar-ist-1/Guten Tag<br><br>hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>§ 3. Abs. 1. LSG schreibt vor "Die händische Durchsuchung der Kleidung ist von einem Menschen desselben Geschlechts vorzunehmen"<br><br>1. Wie wird das Geschlecht der zu durchsuchenden Person festgestellt?<br>2. Welche Relevanz kommt der Geschlechtsangabe der Person (Selbstauskunft) bzw. jener im Reisedokument, im Personenstand bzw. auf dem Flugticket bei der Exekution dieser Regelung zu?<br>3. Wie ist damit umzugehen, wenn unterschiedliche Geschlechtsangaben nicht zusammenpassen, insbesondere:<br>- 3a. Wenn das Geschlecht im Pass und im Flugticket unterschiedlich sind (z.B. weil die Airline nur binäre Geschlechtseinträge erlaubt)<br>- 3b. Wenn das Geschlecht im Pass und Flugticket gleich sind, aber beide nicht zum Personenstand passen (z.B. weil die Änderung so kürzlich erfolgt, dass noch kein neuer Pass beantragt werden konnte oder ausgestellt wurde)<br>- 3c. Wenn das Geschlecht der Person (lt. Selbstauskunft) nicht zum Pass passt (aber ggf. zum Flugticket) (z.B. weil eine Änderung beantragt wurde, aber noch nicht erfolgt ist).<br>4. § 121. Abs. 3. STPO sieht vor "Eine Durchsuchung [...] ist stets von einer Person desselben Geschlechts oder von einem Arzt unter Achtung der Würde der zu untersuchenden Person vorzunehmen." Das LSG enthält keine Regelung zur Durchsuchung durch einen Arzt oder Wahrung der Würde. Wie ist bei der Durchsuchung einer Person, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, vorzugehen, wenn es bei den Sicherheitskräften keine Person desselben Geschlechts gibt? <br><br>Dies ist eine Anfrage im Auftrag von Venib - Verein Nicht-Binär, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br>Pepper Gray'Benutzer mit Zugang zu Silentell' an Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus2021-10-05T11:58:01.119587+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/benutzer-mit-zugang-zu-silentell/In ihrer Anfragebeantwortung 2021-0.484.418 wurde beauskunftet, dass 22 Lizenzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro beschafft wurden.<br><br>Für welche Personen wurden im BMLRT – also sowohl im Ministerbüro und in anderen Bereichen – Lizenzen für Silentel beschafft?<br><br>Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die ordnungsmäßige Veraktung von Informationen zur Art und Weise der Amtsführung gewährleisten?<br><br>Besten Dank und freundliche Grüße'Kfz Werkstätten Österreich' an Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2023-01-23T09:06:53.843263+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kfz-werkstatten-osterreich/Wie viele Kfz Werkstätten gibt es in ganz Österreich? Wie viele in dem ganzen Bundesland Wien?'"Lessons Identified"-Dokument zur Nachbereitung nach BMEIA-Cybervorfall' an Bundeskanzleramt2023-01-10T10:27:57.956731+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/lessons-identified-dokument-zur-nachbereitung-nach-bmeia-cybervorfall/Im "Bericht Cybersicherheit für das Jahr 2020" findet sich im Kapitel "6.1 Der BMEIA-Vorfall und seine gesamtstaatlichen Konsequenzen" (S.130) ein Verweis auf ein in der Nachbereitung des Cybervorfalls erstellten "Lessons Identified"-Dokument: <br><br>"Der Angriff auf das Netzwerk des Bundesministeriums für europäische und internatio-<br>nale Angelegenheiten zu Beginn des Jahres 2020 stellte den bisher größten und um-<br>fangreichsten Cybervorfall auf ein Ministerium in Österreich dar und führte erstmalig<br>zur Aktivierung der im Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz vorgesehenen<br>gesamtstaatlichen Krisenmechanismen (siehe hierzu auch Kapitel 1.1.3). Alle Gremien<br>und Einsatzstrukturen arbeiteten hochprofessionell und effizient und konnten somit die<br>Situation rasch unter Kontrolle bringen. Gleichzeitig haben sich die Prozesse gemäß<br>Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz und der Österreichischen Strategie für<br>Cybersicherheit in großen Teilen als zielgerichtet und effizient erwiesen.<br>Im Zuge der Nachbearbeitung des Cybervorfalles wurde unter Koordination des Bundes<br>kanzleramtes ein strategisches „Lessons Identified“-Dokument mit dem wesentlichen Ziel erstellt, durch Maßnahmen einerseits das Cybersicherheitsniveau insbesondere der Bundesverwaltung zu erhöhen beziehungsweise insgesamt zu stärken und andererseits die österreichische Verwaltung als Ganzes resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen. Mittels eines gemeinsamen Beschlusses der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Ministerien wurde die sukzessive Umsetzung dieser Maßnahmen beauftragt. Diese fungieren auch als Basis für die Festlegung und Umsetzung von Mindeststandards."<br><br>Ich bitte um Herausgabe des Dokuments und Informationen zum Umsetzungsgrad der identifizierten Maßnahmen.'Uniform Commercial Code' an Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2022-12-21T14:15:43.505147+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/uniform-commercial-code/Hat das U.C.C. (uniform commercial code) irgendeine Relation zum öst. Unternehmensgesetz (vorm. Handelsrecht von 1938), bzw. sind U.C.C. Einträge für Österreich geltend?<br><br>Besten Dank für ihre Bemühungen!'Informationen zu den sog. "Klimaklebern"' an Bundesministerium für Justiz2022-11-21T16:55:39.498273+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/informationen-zu-den-sog-klimaklebern/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>im Rahmen meines Studiums in Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck möchte ich zu den Aktivisten der Bewegung "Letzte Generation" forschen und<br><br>beantrage hiermit ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Gesammelte nicht-personenbezogene Daten von verhafteten, in Gewahrsam genommene und/oder identifizierte Aktivisten bei angekündigten und/oder unangekündigten Demonstrationen zum Schutz des Klimas.<br><br>Besonderes Interesse liegt dabei auf Aktivisten die durch:<br>a)Störung des Strassen-, Luft-, Schienen- oder Wasserverkehrs oder<br>b)Sachbeschädigung von Kulturgütern in den letzten 36 Monaten aufgefallen sind.<br><br><br>Ich würde eine Liste mit folgenden Infos zu den Aktivisten benötigen:<br><br>Wissenschaftlicher Titel, Geschlecht, Alter, Beruf, Vorstrafen. <br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.'Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2021-07-25T10:46:48.568435+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/fallsterblichkeit-von-covid-19-nach-altersgruppen-und-epidemie-phasen/Wie hat sich die Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie, wie sie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit Stand Ende März 2021 definiert wurden (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021)?<br><br>Hintergrund zur Anfrage:<br>Die AGES erhebt die Fallsterblichkeit bei Erkrankungen an Covid-19, wobei die von AGES erhobenen Daten auch eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Phasen der Covid-19-Epidemie in Österreich ermöglichen. <br><br>Zuletzt wurde eine solche Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Epidemie-Phasen Ende März 2021 mit Stand vom 16. März 2021 auf der AGES-Website veröffentlicht. In dieser Aufstellung wurden fünf Phasen unterschieden: I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021.<br><br>Diese Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 wurden nach Ende März nur mehr teilweise und seit Anfang April überhaupt nicht mehr im öffentlich zugänglichen Teil der AGES-Website veröffentlicht, wie mir die AGES auf Anfrage bestätigte. Meine Frage an AGES, warum die Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 der Öffentlichkeit entzogen wurden, blieb unbeantwortet.'Gecko-Sitzungen' an Bundeskanzleramt2022-01-07T10:38:00.520713+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/gecko-sitzungen/- Übermittelung des Protokolls der Sitzung der Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination ("Gecko") vom 4. Jänner 2022.<br>- Übermittelung der beschlossenen Empfehlungen in der Gecko-Sitzung am 4. Jänner 2022.<br>- Übermittelung der fachlichen Einschätzungen aus der Gecko-Sitzung vom 4. Jänner 2022.<br>- Übermittelung der fachlichen Grundlagen für die Gecko-Sitzung am 4. Jänner 2022.<br><br>Vielen herzlichen Dank!'Demonstrationen im 1. Bezirk' an Landespolizeidirektion Wien2022-08-09T10:55:21.285879+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/demonstrationen-im-1-bezirk/Ich weise darauf hin, dass ich Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation Epicenter.Works bin und diese Anfrage im Zuge einer Recherche stelle. Ich erfülle im Rahmen dieser Anfrage die Kriterien eines "social watchdogs" gem. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (18030/11), bestätigt von Verwaltungsgerichtshof (vgl. Rz 22f, Ra 2017/03/0083) und Verfassungsgerichtshof (vgl. Rz 11ff, E 4037/2020-10)<br><br>Ich ersuche Sie um Auskunft einer Aufstellung wie viele Demonstrationen jeweils in den Jahren von 2012 bis 2022 im 1. Bezirk von Wien in einer der zum Ring anliegenden Straßen stattgefunden haben. <br><br>Diese zum Ring anliegende Straßen, auf die sich meine Anfrage bezieht, sind: <br>Josef-Meinrad-Platz<br>Löwelstraße<br>Schreyvogelgasse<br>Schottengasse <br>Heßgasse <br>Hohenstaufengasse <br>Wipplingerstraße<br>Börsegasse<br>Neutorgasse<br>Gonzagasse<br>Zelinkagasse<br>Eßlinggasse<br>Werdetorgasse<br>Heinrichgasse <br>Gölsdorfgasse <br>Salztorgasse <br>Morzinplatz<br>Rotenturmstraße<br>Laurenzerberg<br>Postgasse<br>Dominikanerbastei<br>Biberstraße<br>Georg-Coch-Platz<br>Rosenbursenstraße<br>Falkestraße<br>Doktor-Karl-Lueger-Platz<br>Zedlitzgasse<br>Liebenberggasse<br>Gartenbaupromenade<br>Weihburggasse<br>Himmelpfortgasse<br>Johannesgasse<br>Fichtegasse<br>Schwarzenbergstraße<br>Kärntner Straße<br>und<br>Operngasse.<br><br><br>Des weiteren Ersuche ich Sie um eine Aufstellung wie viele Demonstrationen jeweils in den Jahren 2012 bis 2022 in den jeweiligen Bezirken von Wien stattgefunden haben.'Darlehensvertrag Wien Energie' an Bundesministerium für Finanzen2022-08-31T20:51:46.828801+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/darlehensvertrag-wien-energie/Sehr geehrte Damen und Herren<br><br>Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br>Übermittelung des Darlehensvertrags, der zwischen dem Bund und dem Land Wien für die finanzielle Unterstützung für das Energieunternehmen "Wien Energie" geschlossen wurde (und Gegenstand der Pressekonferenz der Bundesregierung am 31.08.2022 im Bundeskanzleramt war).<br><br>Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich bei den "Vorarlberger Nachrichten" als Medienmitarbeiter im Sinne des § 1 Abs 1 Z 11 tätig bin und dieses Auskunftsbegehren in dieser Funktion lege. Aus diesem Grund kommt mir die Rolle eines "Public Watchdog" im Sinne der Rechtssprechung des EGMR (vgl. EGMR 28.11.2013, 39534/07 [Case of Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes v. Austria], Rz 47 bzw. EGMR 08.11.2016, 18030/11 [Case of Magyar Helsinki Bizottság v. Hungary], Rz 156ff) zu. Die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung wurde durch den Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083, Rz 22f) und durch den Verfassungsgerichtshof (vgl. VfGH 04.03.2021, E 4037/2020, Rz 11ff) bestätigt. Der Darlehensvertrag liegt offensichtlich im öffentlichen Interesse.<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Auskunftspflichtgesetz.<br><br>Vielen Dank für Ihre Mühen!<br>Mit freundlichen Grüßen'Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2022-06-01T14:16:56.113836+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/fachliche-begrundung-zur-1-novelle-der-2-covid-19-basismanahmenverordnung/In der rechtlichen Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 30.5.2022) wird in Hinblick auf den Entfall des § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b bzw. den Änderungen des § 13 Abs. 6 auf eine fachliche Begründung verwiesen. Diese ist öffentlich jedoch nicht verfügbar. Ich ersuche um Übermittlung dieser fachlichen Begründung insbesondere in Hinblick auf den Wegfall der geringen epidemiologischen Gefahr bei Vorliegen einer Kombination aus Impfung und Genesung. Vielen Dank im Voraus!'Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen' an Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport2022-05-14T15:56:30.445197+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/fehlrestitution-von-klimts-apfelbaum-ii-relevante-vertrage-und-unterlagen/Im Jahr 2001 wurde gemäß Kunstrückgabegesetz 1998 ein Klimtgemälde falsch restituiert, das irrtümlich für "Rosen unter Bäumen" gehalten wurde, sich aber 2015 als "Apfelbaum II" herausstellte und vermutlich nicht zu restituieren gewesen wäre. Die Medien haben ausführlich dazu berichtet. Ich bin Student der Rechtswissenschaften im Masterstudium und verfasse meine Abschlussarbeit zu diesem Thema.<br><br>Ich stelle daher höflichst folgende Auskunftsbegehren:<br><br>1. Zurverfügungstellung des Restitutionsvertrags von 2001 zwischen Republik Österreich und den vermeintlichen Erben, falls nötig mit Schwärzung von persönlichen Daten.<br><br>2. Insbesondere relevant ist die von den Medien sogenannte "Haftungserklärung", mit der sich die Erben im Fall eines Irrtums verpflichteten, das Gemälde zurückzugeben. Angeblich bezweifelten manche Verfassungsjuristen die Zulässigkeit dieses Vertragsbestandteils. Ich benötige daher den genauen Wortlaut dieser Klausel.<br><br>3. Die Finanzprokuratur wurde laut Medienberichten mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu Rückforderungsmöglichkeiten beauftragt. Ich bitte um Einsichtnahme in dieses Gutachten (falls nötig, bitte ich um Weiterleitung dieses Auskunftsbegehren an die zuständige Stelle in der Finanzprokuratur).<br><br>Vielen Dank'Kinderrechte' an Bundesministerium für Justiz2022-07-30T15:45:25.749857+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kinderrechte-1/Wie kann ich das Kontaktrecht meiner Drillinge mit mir (ihrem Vater) durchsetzen? Ich habe von der Obsorgeverhandlung schriftlich, daß die Kindesmutter mit der alleinigen Obsorge sämtliche Kinderrechte wahrnehmen und ordentlich erfüllen muß nur tut sie das was den Artikel 9 Punkt 3 (in der Verfassung glaub ich Artikel 2 bzw §187 ABGB) betrifft nicht. In der Broschüre vom Justizministerium über Kinderrechte und Obsorge steht unter dem Punkt wie die Obsorge auszuüben ist, daß das Kindeswohl gefährdet ist wenn die Kinder vernachlässigt werden oder der Kontakt zum anderen Elternteil unterbunden wird (sogar gelb unterlegt) nur geht das Jugendamt dem überhaupt nicht nach wenn ich deswegen eine Kindeswohlgefährdung anzeige. Nach einem längerem Schriftwechsel hat mir die Kija mitgeteilt, daß die mich nicht vertreten können und ich die Kinder über ihre Rechte informieren soll und die Kontaktdaten weitergeben soll und die sollen sich dann dort melden, aber die Kinder haben ja keinen Kontakt zu mir, außerdem sind die erst 8 und was das betrifft auf ihre Mutter angewiesen und das würde einen Loyalitätskonflikt auslösen. Ich finde keine einzige Kanzlei die auf Kinderrechte spezialisiert ist, bei einer die angeblich die Experten dafür in Graz sind hab ichs probiert, die haben mir aber erst wieder einen Antrag über meine Väterrechte geschrieben und wie ichs dann umgeschrieben habe haben die mir mitgeteilt wenn das so ist vertreten die mich jetzt nicht mehr. Die Männerberatungsstelle in Graz hat mir mitgeteilt, daß die das als Kriegserklärung ansehen wenn ich das über die Kinderrechte machen will, die sind also auch keine Hilfe genausowenig wie das Kinderschutzzentrum. Mir gehts darum einen Antrag bei Gericht einzubringen, daß die Drillinge ein Recht haben mit mir Kontakt aufzunehmen indem ihre Mutter sie oft genug zu mir bringt, mit Wechselgewand und Jause und auch wieder abholt. Bei gemeinsamer Obsorge würde ich mich da selbstverständlich drum kümmern, ich habs auch beantragt, aber das wollte die Mutter nicht.