Anfragen nach Status <function status_filter at 0x7f6b74a3dc10> an Bundesministerium für Justiz auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2023-03-01T17:11:55.528643+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen nach Status <function status_filter at 0x7f6b74a3dc10> an Bundesministerium für Justiz, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'Der 'Bund'' an Bundesministerium für Justiz2023-03-01T17:11:55.528643+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/der-bund/Was genau darf sich der bürger unter 'Bund' vorstellen?'Strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs' an Bundesministerium für Justiz2021-12-04T07:52:45.822639+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/strafrechtliche-ermittlungen-wegen-betrugs/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>einleitend ein wenig Fiktion:<br><br>Stellen wir uns vor, dass ein Versicherungsvertreter potentiellen Kunden mitteilt, dass es bald keine staatliche Rente mehr gibt. Wer im Alter versorgt sein will, der muss bei ihm eine private Lebensversicherung abschließen.<br><br>Dieser Schwindel würde wohl schnell auffliegen. Dem Vertreter würde diese Tätigkeit untersagt und er müsste sich wegen Betrugs verantworten. Und alle Verträge, die er unter der Vorspielung falscher Tatsachen abgeschlossen hat, würden annulliert werden.<br><br>Ende der Fiktion, widmen wir uns der Realität:<br><br>Im Zeitraum Okt. 2016 bis Okt. 2017 hat der ORF sogenannte "HD-Umstellungen" vorgenommen und den Rundfunkteilnehmern mitgeteilt, dass es nach der Umstellung kein öffentlich-rechtliches Fernsehen mehr gibt. Wer nicht vor schwarzem Bildschirm sitzen will, der muss *unbedingt* einen Vertrag mit einem Privatunternehmen abschließen.<br><br>Auch hier handelt es sich um Vorspielung falscher Tatsachen: vor und nach der Umstellung werden die gleichen Programme in gewohnter Qualität verbreitet - schwarze Bildschirme gibt es nicht (sondern es besteht die Empfangsmöglichkeit unverschlüsselter SD Signale auch ohne Vertragsabschluss). Folglich sind mehr als 300 tausend Verträge mit dem Privatunternehmen simpliTV durch eine unlautere Geschäftspraktik entstanden (begleitet durch die wohl größte Schleichwerbungskampagne die es in Österreich je gegeben hat).<br><br>Hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:<br><br>1) Hat bisher eine Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen in dieser Causa durchgeführt, ggf. mit welchem Ergebnis?<br><br>2) Sind vor Ablauf der Verjährungsfrist noch Ermittlungen geplant, ggf. wann?<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Covid-19 Anfragen zur rechtlichen Basis der Statistik' an Bundesministerium für Justiz2020-11-28T22:47:34.171640+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-19-anfragen-zur-rechtlichen-basis-der-statistik/(0) Auf welcher juristischen Basis werden alle Menschen, die je positiv getestet waren, als Covid-19 Toter gezählt, auch wenn sie nicht an Covid-19 gestorben sind, wie z.B. an einem Autounfall, Suizid o.ä.? Stimmt es, dass früher nur jene gezählt worden sind aus den letzten 28 Tagen und es nun erweitert wurde auf alle Menschen, die je positiv getestet worden sind? Wenn ja, auf welcher juristischen Basis wurde so eine veränderte Zählweise vorgenommen?<br><br>"Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist. ° Die aktuelle Gesamtzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 wird derzeit aufgrund kürzlich erfolgter Nachmeldungen noch ausgewertet. Es ergeben sich hierdurch ggf. Korrekturen in den nächsten Tagen."<br>Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html<br><br><br>(1) Auf welcher juristischen Basis werden Menschen ohne Symptome getestet, obwohl die WHO dazu äußert, dass man sich auf Menschen mit Symptomen fokussieren sollte?<br><br>Asymptomatic spread of coronavirus is ‘very rare,’ WHO says<br>“What we really want to be focused on is following the symptomatic cases,” Van Kerkhove said. “If we actually followed all of the symptomatic cases, isolated those cases, followed the contacts and quarantined those contacts, we would drastically reduce” the outbreak.<br><br>(2) Auf welcher juristischen Basis werden in Österreich nach wie vor Positiv-Getestete mit Infizierten gleichgesetzt? <br><br>(3) Stimmt es, dass Menschen, die einen angeordneten Test nicht wahrnehmen (auch oft sogenannte "Testverweigerer"), dennoch als Testpositiv gewertet werden, so wie bei einem Alkoholtest? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis wird das bei Covid-19 Testungen gemacht? <br><br>(4) Auf welcher juristischen Basis werden PCR-Tests weiterhin als "Goldstandard" bezeichnet und verwendet, um etwas über das Infektionsgeschehen auszusagen, obwohl es zahlreiche Quellen gibt, die belegen, dass PCR-Tests dazu nicht geeignet sind und sogar viele Beipackzettel der Tests ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie nicht als diagnostisches Tool, sondern für Forschungszwecke vorgesehen sind (siehe Anhang)? <br><br>"Definition<br>Als Infektion bezeichnet man den Eintritt von Mikroorganismen (beispielsweise Viren, Pilze oder Bakterien) in einen Organismus sowie ihre Ansiedlung und Vermehrung. Im weiteren Sinne werden auch ungenau Infektionskrankheiten als "Infektionen" bezeichnet." <br>https://flexikon.doccheck.com/de/Infektion<br><br>Dennoch wird sogar in der Teststrategie von Infektionen gesprochen:<br>"Den internationalen Goldstandard zur Diagnose einer Infektion mit SARS-CoV-2 stellt der Nachweis mittels PCR-Testung dar." <br>(...) <br>„Wesentlich dabei ist, dass der PCR-Test eine Momentaufnahme des Infektionsstatus der getesteten Person darstellt.“<br>https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:cc1471e2-154b-48bc-aad6-d43ce13d7098/200901_%C3%96sterreichische%20Teststrategie%20SARS-CoV-2.pdf<br><br>Weder PCR- noch Antigen Schnelltests eigenen sich, um etwas über eine Infektion, nach medizinischer Definition, auszusagen. PCR-Tests testen RNA Fragmente einer gesamten Sequenz, jedoch nicht den Virus selbst, auch können sie nichts über eine Infektion, oder gar Infektiosität aussagen. <br><br>PCR detection and new therapies for COVID-19<br>In addition, since PCR testing only detects the RNA fragments of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2, the virus that causes COVID-19, it is impossible to distinguish whether the virus is viable using PCR. In fact, a clinical study showed that the sensitivity of a PCR test was significantly lower than that of chest computed tomography [1]. <br>https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7321714/<br><br>„Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf.“<br>https://www.corodok.de/portugiesisches-berufungsgericht-pcr/<br><br>Anfrage an Berliner Senat weckt Zweifel an Aussagekraft von PCR-Test<br>In Beantwortung einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus nimmt die Berliner Senatsverwaltung etwas unklar zur Wirkungsweise von PCR-Tests Stellung.<br>"Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor."<br>https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-oppositionspolitiker-bezweifelt-sinn-von-pcr-tests-li.117128<br><br><br>„Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht <br>Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.“<br>https://www.achgut.com/artikel/die_taegliche_taeuschung_das_rki_zaehlt_am_gesetz_vorbei<br><br><br><br>Beipackzettel: PCR-Tests nur für Patienten mit COVID-Symptomen vorgesehen<br>Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – das gilt auch für PCR-Tests. Je nach Hersteller steht dort, dass der Test für Patienten bestimmt ist, „die Symptome der COVID-19 aufweisen“. Ebenfalls weitgehend missachtet wird der CT-Wert, der eine Einschätzung der Viruslast und damit der Infektiosität liefern kann.<br>https://www.epochtimes.de/wissen/beipackzettel-pcr-tests-nur-fuer-patienten-mit-covid-symptomen-vorgesehen-a3370684.html<br><br>Vorhersage der Infektiosität von SARS-CoV-2 bei positiver PCR<br>Die RT-PCR weist RNA nach, aber nicht die Infektiosität eines Virus, sodass das Ansteckungsrisiko, das beispielsweise von einem Patienten mit persistierend positiver PCR ausgeht, unbekannt ist. Für die durch das öffentliche Gesundheitswesen zu ergreifenden Maßnahmen ist jedoch entscheidend, ob ein Patient infektiös ist. Die kanadische Studie [1] liefert erstmals umfangreichere Daten zur Beziehung zwischen Infektiosität und der Zeit vom Symptombeginn bis zum Test (STT „symptoms to test“) sowie der Viruskonzentration im Abstrichmaterial.<br>https://dgn.org/neuronews/journal_club/vorhersage-der-infektiositaet-von-sars-cov-2-bei-positiver-pcr/<br><br>Post-lockdown SARS-CoV-2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China<br>"and there was no evidence that the identified asymptomatic positive cases were infectious. These findings enabled decision makers to adjust prevention and control strategies in the post-lockdown period."<br>https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w<br><br><br>Und selbst wenn ein asymptomatischer Verlauf nachgewiesen wäre heißt es von Seiten der WHO:<br><br>Asymptomatic spread of coronavirus is ‘very rare,’ WHO says<br>“What we really want to be focused on is following the symptomatic cases,” Van Kerkhove said. “If we actually followed all of the symptomatic cases, isolated those cases, followed the contacts and quarantined those contacts, we would drastically reduce” the outbreak.<br>https://www.cnbc.com/2020/06/08/asymptomatic-coronavirus-patients-arent-spreading-new-infections-who-says.html'Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk' an Bundesministerium für Justiz2019-07-31T06:41:20.809794+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/veranstaltung-von-offentlich-rechtlichem-rundfunk/Der Österreichische Rundfunk hat landesweit sogenannte "HD-Umstellungen" durchgeführt. Er lobt aus, dass für den terrestrischen Empfang nun spezielle Geräte und eine Freischaltung samt Registrierung (= kommerzieller Vertrag) unbedingt notwendig sind. Oder anders formuliert: er erfüllt die Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G nicht mehr.<br><br>Die Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist in der Verfassung verankert. Die Regulierungsbehörde KommAustria konnte eine gesetzeskonforme Versorgung nicht durchsetzen.<br><br>Welche Schritte hat das Justizministerium bisher (erfolglos) unternommen, um eine ORF-G konforme, und damit verfassungsmäßige terrestrische Versorgung mit Fernsehprogrammen wieder herzustellen?<br><br>Welche Schritte sind zukünftig geplant?'Betreffend der Trennung von Kommunikations- und sonstigen Daten beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten)' an Bundesministerium für Justiz2019-01-02T19:00:54.726193+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/betreffend-der-trennung-von-kommunikations-und-sonstigen-daten-beim-bundestrojaner-uberwachung-verschlusselter-nachrichten/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>In den Erläuterungen zum Bundestrojaner (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) Seite 13 ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00017/fname_682032.pdf ) heißt es: "Eine praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Programmierung einer Software, die nur die gesetzlich vorgesehenen Vorgänge des Sendens, Übermittelns und Empfangens überwacht) ist nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich, wobei die konkrete Durchführung der Ermittlungsmaßnahme in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fällt."<br>Im Gegensatz dazu meinten die Expertinnen und Experten von epicenter.works in ihrer Stellungnahme ( https://epicenter.works/sites/default/files/epicenter.works_-_strafprozessanderungsg_2018_17_xxvi_gp-web_0.pdf ): "Auch aus technischer Sicht ist die Trennung der Überwachung verschlüsselter Nachrichten von einer Online-Durchsuchung nicht möglich, insbesondere wenn Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden sollen. ( https://parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_28204/imfname_664966.pdf ) Durch die zahlreichen Möglichkeiten, Dateien vor der Übermittlung durch Kommunikationssoftware (z.B. WhatsApp, Skype) zu verschlüsseln, muss – aus technischer Sicht – die staatliche Überwachungssoftware einen kompletten Überblick über alle Dateien des Zielsystems haben. Ohne diesen Zugrif wäre eine Überwachungssoftware, die keine lokale Durchsuchung von Dateien zulässt, ohne jeden Nutzen."<br><br>Daher beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>1) Wer hat die Analyse getroffen, dass eine Software in der Lage ist, nur die Kommunikationsdaten zu überwachen?<br>2) Waren Expertinnen und Experten in diese Analyse involviert? Wenn ja, welche?<br>3) Wie kann eine Software Kommunikationsdaten gegenüber anderen Daten am Zielsystem trennen?<br> <br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Eintragung in den Strafregister' an Bundesministerium für Justiz2018-02-23T10:23:33.621175+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/eintragung-in-den-strafregister/Werden begangene Straftaten im Strafregisterauszug vermerkt, wenn der Täter geistig abnorm und unzurechnungsfähig bei der Tat war? Sprich wenn er nach §21.1 Untergebracht wurde und eigentlich gem. Strafrecht keine Strafe bekommt. (Keine Strafe ohne Schuld)<br><br>'Haftlänge von geistig abnormen zurechnungsfähigen Tätern' an Bundesministerium für Justiz2018-02-18T14:11:41.513177+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/haftlange-von-geistig-abnormen-zurechnungsfahigen-tatern/Ich bitte Sie um die Auskunft für unsere vorwissenschaftliche Arbeit.<br><br>Wie lange sind im durchschnitt geistig abnorme aber zurechnungsfähige Täter Untergebracht? <br><br>Wie lange sind diese über und unter der Zeit zu die diese Verurteilt wurden Untergebracht worden?<br><br>Vielen Dank'Maßnahmenvollzug sowie dem Unterschied zwischen den Häftlingen die nach §21.1 StGB und §21.2 StGB inhaftiert werden ' an Bundesministerium für Justiz2018-02-10T12:48:28.694717+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/manahmenvollzug-sowie-dem-unterschied-zwischen-den-haftlingen-die-nach-211-stgb-und-212-stgb-inhaftiert-werden/1. Wie viele §21.1 Häftlinge werden jährlich entlassen? (letzten 5 Jahre)<br><br>2. Wie viele §21.2 Häftlinge werden jährlich entlassen? (letzten 5 Jahre) <br><br>3. Wie viele Häftlinge werden jährlich nach §21.1 untergebracht? (letzten 5 Jahre)<br><br>4. Wie viele Häftlinge werden jährlich nach §21.2 untergebracht? (letzten 5 Jahre)<br><br>5. Wie hoch war die Rückfallquote von in den letzten 5 Jahren entlassene Häftlinge die nach §21.1 untergebracht wurden?<br><br>6. Wie hoch war die Rückfallquote von in den letzten 5 Jahren entlassene Häftlinge die nach §21.2 untergebracht wurden?<br><br>7. Wie lange werden §21.1 Häftlinge die wegen Tötungsdelikten inhaftiert wurden durchschnittlich untergebracht? Wie lange bei Delikten gegen die sexuelle Integrität?<br><br>8. Wie lange werden Häftlinge die nach §21.2 untergebracht sind festgehalten und wie lange über der Zeit zu der sie verurteilt wurden?<br><br>9. Wird die Tat eines nach §21.1 untergebrachten im Strafregisterauszug vermerkt? §4 StGB sieht ja vor, dass es keine Strafe ohne Schuld gibt?<br><br>10. Wie viele Häftlinge die wegen eines Delikts gegen Leib und Leben verurteilt wurden sind wegen §21.1 untergebracht?<br><br>11. Wer beschließt eine Anhaltung gem. §429 StPo?<br><br>12. Kann privatrechtlich Schadensersatz gefordert werden bei einem nach §21.1 untergebrachtem Täter? (Ebenfalls wieder bezogen auf §4StGB)<br><br>13. Wenn Täter wissenschaftlich anerkannte, kaum heilbare Krankheiten (z.B. Wahn) haben, können diese trotz, wenn auch geringem Restrisiko entlassen werden?<br><br>14. Wer entscheidet ob ein psychiatrisches Gutachten gemacht werden muss?<br><br>15. Auf welche Grundlage beruft sich die Entscheidung, ob ein psychiatrisches Gutachten gemacht werden muss oder nicht?<br><br>16. Wie wird eine Entlassung eines nach §21.1 Untergebrachten durchgeführt? Werden diese anschließend psychiatrisch betreut? Wenn ja, ambulant oder stationär? Wer entscheidet dabei, ob ambulant oder stationär?<br><br>Wie sehen die Sicherheitsvorkehrungen aus bei Patienten, die nur ambulant betreut werden? Wie hoch ist dabei das Restrisiko für die Bevölkerung? Werden Tests durchgeführt ob die Medikamente auch genommen werden, wenn Patienten wieder unter der Bevölkerung leben? Werden diesbezüglich Besuche von psychiatrischem bzw. psychologischem Fachpersonal oder der Polizei beim Patienten durchgeführt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und um die Bevölkerung zu schützen?<br><br>17. Was passiert mit Entlassenen, ehemals nach §21.1 Untergebrachten, die sich der psychiatrischen Behandlung entziehen? Können diese aufgrund dessen auch präventiv angehalten werden?<br><br>18. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Insassen der gem. §21.1 untergebracht wurde monatlich bei Anhaltung in einer Justizeinrichtung und bei Anhaltung in einer psychiatrischen Einrichtung der Krankenkassen?<br><br>19. Welche Betreuungseinrichtungen gibt es noch außer psychiatrische Einrichtungen der Krankenkasse gibt es noch? <br><br>20. Gibt es spezielle Nachtbetreuungseinrichtungen nach der Entlassung aus den psychiatrischen Einrichtungen (ambulante Nachsorge, spezielle Hilfe bei der Wiedereingliederung, Sicherheitsvorkehrungen)? Werden über diese Zustände Berichte an den Staat weitergeleitet?<br><br>21. Wie oft haben nach §21.1 Untergebrachte innerhalb der letzten 10 Jahre nach der Entlassung ein solches oder ein ähnliches Delikt erneut begangen? Wenn ja, bitte um eine konkrete Aufschlüsselung der Rückfallquote bei Delikten gegen Leib und Leben und die sexuelle Integrität.<br><br>22. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Insassen der gem. §21.2 untergebracht wurde monatlich?<br>'Erklärungen der österreichischen Regierung vor dem europäischen Gerichtshof' an Bundesministerium für Justiz2017-05-24T11:58:57.099756+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/erklarungen-der-osterreichischen-regierung-vor-dem-europaischen-gerichtshof/Hiermit beantrage ich Auskunft zu den Erklärungen der österreichischen Regierung in den folgenden vier Fällen vor dem europäischen Gerichtshof. Sie können die vorgeschlagenen Antworten per zusammengefasster Frage mit Ja, Nein oder n/a angeben. Alternativ werten wir auch gerne die gesamte Erklärung aus. Vielen Dank!<br><br>C‑351/12 OSA v Léčebné lázně Mariánské Lázně a.s. (the Spa)<br>Q1 Is broadcasting in spa premises communication to the public?<br>Q2 Direct application of Dir 2001/29 in case of incorrect transposition by MS?<br>Q3 EU rules on freedom to provide services and/or on abuse of a dominant position preclude [CMOs] from creating a territorial monopoly? Admissible?<br>Q3.1 Abuse of dominant position allowed by conditions under which the monopoly is granted? Art 102 TFEU<br>Q3.2 EU rules on Freedom to provide services do apply to CMOs? Art 56 TFEU<br>Q3.3 is Article 16 of Directive 2006/123 applicable to the scenario at hand?<br>Q3.4 Are monopolies created by CMOs justified?<br><br>C-572/13 HP Belgium v Reprobel SCRL<br>Q1 “fair compensation” Art5(2) InfoSoc different for reproduction effected by any user or by a natural person for private and non-commercial use?<br>Q2 Fair compensation: lump sum AND proportional payment?<br>Q3 Can member state allow half of the fair compensation to publisher?<br>Q4 Levies for reprography of sheet music?<br><br>C 572/14 Austro-Mechana v Amazon<br>Q1.1 Right to equitable remuneration exercisable only through a CMO?<br>Q1.2 Does this right apply also to intermediaries?<br>Q1.3 Can national law allow for a priori exemption from payment/reimbursement?<br>Q2.1 Only recording media sold to a natural person for personal copy?<br>Q2.2 Presumption of personal copy when media sold to a natural person?<br>Q3 Can compensation be paid in part direct and indirect form?<br>Q4 Is right to payment possible in a MS if already paid in another MS?<br><br>C-463/12 Copydan Båndkopi v Nokia Danmark<br>Q1 Can Rightholder Authorization be a consideration?<br>Q2 Can TPMs be a consideration?<br>Q3 Can harm to Rh be a consideration?<br>Q4-5 Can levies be charged on multifunctional equipment such as mobile telephone memory cards?<br>Q6 Levies charged on reproduction media and collected from producers and importers if they can pass it on to private copy consumers?<br>'Bezirksgericht Graz-Ost in der Klagesache Franz Keppel vom 8. Mai 2017, 8.30 Uhr, Verhandlungssaal B' an Bundesministerium für Justiz2017-05-29T07:17:32.336185+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/bezirksgericht-graz-ost-in-der-klagesache-franz-keppel-vom-8-mai-2017-830-uhr-verhandlungssaal-b/1. Warum wurden für genau diese Verhandlung die Ausweise kopiert? Wer hat die Anweisung hierzu gegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das? <br>2. Was wurde/wird mit den Kopien der Personalausweise gemacht und wie lange werden/wurden diese aufbewahrt?<br>3. Warum wurde ein kleiner Saal gewählt, obwohl man offensichtlich angenommen hatte (sonst hätte man ja nicht die Anweisung zur Ausweiskopie geben müssen), dass gerade diese Verhandlung besonderes Interesse hervorrufen würde?<br>4. Was werden Sie unternehmen, damit im Bezirksgericht Graz-Ost verfassungskonform Gerichtstermine öffentlich so bekannt gemacht werden, dass wir BürgerInnen von Verhandlungsterminen erfahren können?<br>5. Was werden Sie unternehmen, damit mit der EMRK unvereinbare Hürden beim Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverhandlungen unterbleiben?<br>'Zuständigkeitsbereich für die Kontrolle einer Aushubdeponie in Hohenweiler / Vorarlberg: Volksanwaltschaft Vorarlberg sowie Bundesvolksanwaltschaft erklären sich gleichzeitig für unzuständig' an Bundesministerium für Justiz2016-03-03T20:21:55.779861+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/zustandigkeitsbereich-fur-die-kontrolle-einer-aushubdeponie-in-hohenweiler-vorarlberg-volksanwaltschaft-vorarlberg-sowie-bundesvolksanwaltschaft-erklaren-sich-gleichzeitig-fur-unzustandig/In der Gemeinde Hohenweiler / Glend GrundstücksNr 1150 / 1167 wurde eine sog. "Aushubdeponie" durch den Betreiber J.H. im Ausmaß von 3000 Quatratmeter errichtet. (siehe Bescheid II-6101-0116/1996 - Bregenz am 21.8.1997 - ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz). "Das Deponievolumen beträgt ca. 4000 Quadratmeter". <br> Die Endabnahme der Deponie hätte somit durch Bezirkshauptmannschaft-Bregenz erfolgen sollen.<br>1.) Warum ist diese Endabnahme bis heute trotz mehrfacher Ansuchen, welche u.a. durch die Herren R.B. sowie H.E. gestellt wurden, nicht erfolgt?<br>2.) Warum hat der Obmann der Güterweggenossenschaft trotz schriftlicher Zusage keine Akteneinsicht erhalten?<br>3.) (Das Ausmaß der Deponie führte zwangsläufig zu einer finanziellen Abgabe / Kubikmeter durch den Mülldeponiebetreiber H.J. an die Güterweggenossenschaft. Da keine Endabnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz / Agrarbezirksbehörde erfolgte, konnte diese Abgabe nicht korrekt ermittelt werden.) Wurden die Bestimmungen o.g. Bescheides eingehalten? Durch die Nichtabnahme der Deponie durch Vbg. Landesbehörden könnte auch ein wirtschaftlicher Verlust für die Güterweggenossenschaft Glend entstanden sein.<br>4.) Auch die Gemeinde Hohenweiler hat (lt. Mitteilung des Bürgermeisters vom 28.2.16) eine Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Warum ist diese bisher nicht beantwortet worden?<br>5.) Welche der Vbg. Landesregierung unterstellte Behörde ist für die Endabnahme der Deponie verantwortlich: Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptmannschaft Bregenz?<br>6.) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt im Bescheid 928-007 St 50/51p fest, dass auf Basis von vier von mir verfassten Sachverhaltsdarstellungen die darin "angeschriebenen Behörden gemäß § 73AVG verpflichtet gewesen wären" einen Bescheid auszustellen. Warum verweigern die Behörden weiterhin die Ausstellung von Bescheiden? Stellt dies nicht einen Gesetzesbruch dar?<br>7.) In eben diesem Bescheid wird festgehalten, dass laut Befragung der ehemaligen Vbg. Volksanwältin S. diese selbst in pkto "Mülldeponie nicht tätig geworden sei, weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom 26.6.2013) zum wiederholten Male auf die "Unzuständigkeit der Bundesvolksanwalt= schaft" und wiederum auf die Landesvolksanwältin verwiesen.<br> Ist pkto o.g. Endabnahme der Deponie nun die Republik Österreich (wenn ja: Welche Behörde / welches Ministerium?) oder aber das Land Vorarlberg (Welche Behörde?) zuständig?<br>8.) Auf der Deponie durfte "nur reines, nicht kontaminiertes Material (Grenzwerte Tabelle 1 und 2) abgelagert werden". Da bisher keine behördliche Endabnahme erfolgte: Können Sie sicherstellen, dass auf der Deponie keine gefährlichen, umwelt-und gesundheitsschädlichen Stoffe abgelagert wurden? Warum wurden die Behörden trotz meiner Sachverhaltsdarstellung sowie zahlreicher Anfragen von R.B. sowie H.E. nicht tätig?<br> Jede Imbissstube wird genauer kontrolliert als diese Deponie. Stellt dieser Umstand nicht eklatant eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit dar?'Begnadigungen in Österreich' an Bundesministerium für Justiz2015-08-24T11:30:46.173668+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/begnadigungen-in-osterreich/Bitte senden Sie mir Informationen über die Zahl Begnadigungen und Amnestien in Österreich seit dem Jahr 2000. Wenn möglich, in elektronischer Form. Aufgeschlüsselt nach:<br>Jahr<br>Straftat<br>Strafausmaß<br>Milderungsgrund<br>Geschlecht<br>Geburtsort der / des Begnadeten - geordnet entweder nach Postleitzahl, wenn das nicht möglich ist, nach Bundesland / Staat.<br>Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Beantwortung.<br>herzlichen Dank und liebe Grüße,<br>Tanja Malle