Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80> auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2023-07-28T14:24:29.606425+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80>, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'COVID-19: Identifizierbarkeit und gesichertes Wissen zum Erreger' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2023-07-28T14:24:29.606425+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-19-identifizierbarkeit-und-gesichertes-wissen-zum-erreger/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine Reihe von Verordnungen erlassen, welche massive Eingriffe in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte bedeuteten. Dies offiziell aus dem Grunde, um Bürger vor der Krankheit COVID-19 bzw. vor der Ausbreitung des Erregers dieser Krankheit zu schützen.<br>Nun ist es jedoch so, dass es zur klinischen Identifizierbarkeit von COVID-19 nur äußerst unklare, d.h. vor allem keine eindeutigen Informationen gibt, sodass sich hierzu einige Fragen aufdrängen. Weiters: (auch) vom BMSGPK wird offenkundig angenommen, dass ein Virus namens SARS-CoV-2 der Erreger für die Krankheit COVID-19 sein soll. Auch das wirft grundsätzliche Fragen auf.<br><br>Betreffend der Fragen zum Erreger der Krankheit COVID-19 seien hier der Klarheit wegen die wissenschaftlichen Grundlagen der Infektionslehre, nämlich die Henle-Koch-Postulate ausgeführt. Diese Postulate sind von allergrößter Wichtigkeit, weil ein Mikroorganismus nur dann als Erreger einer bestimmten Krankheit bezeichnet werden darf, wenn diese Postulate erfüllt sind. Fundamental wichtig sind diese Postulate auch im Hinblick auf das (aus dem Gleichheitssatz resultierende) Sachlichkeitsgebot, welches auch das BMSGPK als Verwaltungsbehörde beim Erlassen von Verordnungen verpflichtet und als allgemeines Willkürverbot wirken soll.<br>Die Henle-Koch-Postulate lauten:<br>• Der Mikroorganismus muss in allen Krankheitsfällen gleicher Symptomatik detektiert werden können, bei gesunden Individuen jedoch nicht.<br>• Der Mikroorganismus kann aus dem erkrankten Individuum in eine Reinkultur überführt werden.<br>• Ein vorher gesundes Individuum zeigt nach Infektion mit dem Mikroorganismus aus der Reinkultur dieselben Symptome wie das kranke Individuum, aus dem der Mikroorganismus ursprünglich stammt.<br>• Der Mikroorganismus kann aus den so infizierten und erkrankten Individuen wieder in eine Reinkultur überführt werden.<br><br>Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird nun die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:<br>1) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es wissenschaftlich fundierte Gründe gibt, welche es nahelegen, dass die Henle-Koch-Postulate in der Infektionslehre keine Gültigkeit mehr haben sollten?<br>2) Falls Frage 1 bejaht wird: In welcher Form ist dieses gesicherte Wissen in den Akten dokumentiert? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!<br>3) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass wissenschaftliche Studien existieren, welche unter Einhaltung der Henle-Koch-Postulate und unter Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen, dass das Virus SARS-CoV-2 der Erreger für die Krankheit COVID-19 ist?<br>4) Falls Frage 3 verneint wird und im Hinblick darauf, dass ohne einen derartigen wissenschaftlichen Nachweis das Virus SARS-CoV-2 nicht als Erreger von COVID-19 bezeichnet werden darf: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass die vorgeblich zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 verordneten Maßnahmen dennoch dazu geeignet wären, den Ausbruch bzw. die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern? <br>Um Übermittlung der Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, in denen dieses gesicherte Wissen dokumentiert ist, wird höflichst ersucht!<br>5) Falls Frage 3 bejaht wird: In welcher Form ist dieses gesicherte Wissen in den Akten dokumentiert? <br>Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!<br>6) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es irgendwelche Symptome der Krankheit COVID-19 gibt, welche nicht genau so gut durch einen grippalen Infekt, einen Husten, einen Schnupfen, eine Lungenentzündung oder gar nur durch eine banale Erkältung verursacht sein könnten? Oder in anderen Worten: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es Symptome von COVID-19 gibt, welche ein Alleinstellungsmerkmal für sich beanspruchen können?<br>7) Falls Frage 6 bejaht wird: In welcher Form ist dieses gesicherte Wissen in den Akten dokumentiert? <br>Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Gewinne, Rückstellungen und Gestehungskosten der SalzburgAG' an Landesregierung Salzburg2023-05-13T08:16:36.231074+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/gewinne-rueckstellungen-und-gestehungskosten-der-salzburgag/Die Salzburg AG gehört Stadt und Land Salzburg sowie der Energie AG Oberösterreich. <br>Bitte erteilen Sie daher Auskunft zum Tätigkeitsbereich Energie und Wasser (sowie Wasserkraftwerke) jeweils für jedes Jahr einzeln. Sollte eine dezidierte Auskunft zum Tätigkeitsbereich nicht möglich sein, so übermitteln Sie bitte die Zahlen zum gesamten Unternehmen und weisen diese dahingehend aus.<br>Wie hoch waren jeweils die Gewinne der letzten 10 Jahre?<br>Wie hoch waren jeweils die Gewinnrückstellungen und was waren deren Begründungen der letzten 10 Jahre?<br>Wie setzten sich jeweils die Gestehungskosten des Stroms (jeweils getrennt für die gesamten Stromkosten, die Kosten für eigenproduzierten Strom sowie den Kosten für zugekauften Strom) der letzten 10 Jahre zusammen?<br>Wie viel eigenproduzierter und wieviel zugekaufter Strom war jeweils für die letzten 10 Jahre nötig?<br>Wie setzten sich die Gestehungskosten der Netzdienstleistungen (Netznutzung-, Netzverlust-, Netzpauschal- und Netzmessentgelt) der letzten 10 Jahre zusammen?<br>Wann wurden die Verträge für die externen Stromlieferungen für das Jahr 2022 abgeschlossen? <br>Für welche Zeiträume wurden im Jahr 2022 externe Stromlieferverträge abgechloßen? <br>Welche Einkaufspreise wurden in den 2022 extern abgeschlossenen Stromlieferverträgen vereinbart?'Seilbahnen' an Wien2023-03-09T17:01:07.617806+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/seilbahnen/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:<br>1) Wurden seit Abschluss des Regierungsabkommens 2020, Machbarkeitsstudien zu einer oder mehreren Seilbahnen durchgeführt oder beauftragt?<br>Falls ja, senden Sie mir bitte die aktuellste und eine Auflistung aller zu.<br><br>Aus Datenschutzgründen bevorzuge ich eine Antwort und Eingangsbestätigung per Brief.<br>Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.<br>Bitte halten Sie Rücksprache mit mir, bevor Kosten entstehen, ich werde meinen Antrag dann vermutlich nicht aufrechterhalten.'Finanzierung' an Finanzmarktaufsicht (FMA)2023-03-30T09:46:06.743828+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/finanzierung/Sehr geehrte Damen und Herren!<br>Ich wohne in Österreich und möchte eine<br> Immobilie in Österreich kaufen . Laut Immobilienberater ist mein Einkommen,da ich in der Schweiz arbeite und nicht erlaubt für eine Finanzierung. Ist es mir jetzt dadurch nicht möglich eine Immobilie in Österreich zu kaufen?'Klimabonus 2022' an Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2023-03-13T06:33:11.615648+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/klimabonus-2022/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>während ich noch auf die Beantwortung meiner Frage nach dem Verbleib meines Klimabonus warte, interessiert mich ferner Folgendes:<br><br># Wie viele anspruchsberechtigte Österreicher warten - außer mir - nach wie vor auf ihren Klimabonus?<br><br># Wie erklären Sie sich, dass all diese Menschen noch immer keinen Bonus erhalten haben und wie lange werden Sie diese Menschen noch mit allenfalls belanglosen selbstentschuldigenden Schreiben hinhalten?<br><br># Halten Sie es angesichts der unentwegten Teuerungsszenarien nicht für eine Farce, dass Inhaftierte und Illegale längst Geld erhalten haben, während die eigene österreichische Bevölkerung zum Teil völlig leer ausgeht (bislang zumindest)?<br><br># Bis wann werden garantiert alle bisher noch vergebens (trotz Anspruch!) wartenden Österreicher den ihnen zustehenden Bonus erhalten?<br><br># Wird es bei künftigen Bonuszusendungen ebenso katastrophal ablaufen?<br><br># Inwiefern entspricht ein solches Versagen in Bezug auf noch immer nicht ausgezahlte Klimaboni dem Gleichbehandlungsgesetz? Ist diese Minderheit der noch Wartenden der Regierung etwa nichts wert (wo doch sonst so viel auf Minderheiten und deren Zufriedenstellung wert gelegt wird)?'Energiegutschein' an Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2022-08-31T16:29:53.854880+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/energiegutschein/Ist es möglich den Energiegutschein auch für mein Kleingartenhaus in 1220 Wien, Margeritenweg 2/32 (KlG Hausfeld, Parz. 32) zu erhalten. Wird jedoch nur von Mai bis Oktober bewohnt.<br>Meine Zählpunktnummer lautet: AT00100000000000000013500586.<br>Der Stromlieferant : Wien Energie<br>Die Jahresabrechnungen erfolgen jedoch auf die Adresse:<br>Wien 1220, Tokiostrasse 16/4/4'COVID-19: Wirksamkeit von Alltagsmasken' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2020-11-18T10:36:29.544890+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-19-wirksamkeit-von-alltagsmasken/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>Am Markt finden sich keine Hersteller von Alltagsmasken, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann. Vielmehr ist so, dass eine Reihe von Herstellern zu ihren Masken-Produkts ausdrücklich angeben, dass diese nicht vor Viren bzw. vor dem Virus SARS-CoV-2 im Besonderen schützen.<br><br>Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:<br>1) Wie erklärt sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Tatsache, dass es am Markt keine Hersteller von Alltagsmasken gibt, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann? Könnte dies damit zu tun haben, dass Hersteller von Alltagsmasken wissen, dass sie für tatsachenwidrige Wirksamkeitsversprechen haftbar gemacht werden können?<br>2) Ist dem BMSGPK bekannt, ob am Markt Alltagsmasken angeboten, die verlässlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit eine Übertragung des Virus SARS-CoV-2 verhindern können?<br>3) Falls Frage 2 verneint wird: Wie kommt dann das BMSGPK zu der Auffassung, dass die am Markt angebotenen Alltagsmasken geeignet wären, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern?<br>4) Falls Frage 2 bejaht wird: Hat das BMSGPK der Öffentlichkeit Informationen zu Herstellern, genauen Bezeichnungen und den technisch-physikalischen Daten dieser Masken-Produkte verfügbar gemacht?<br>5) Falls Frage 2 bejaht, aber Frage 4 verneint wird: Aus welchen Gründen hat das BMSGPK diese Informationen nicht für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht?<br>6) Falls Frage 2 bejaht, aber Frage 4 verneint wird: Gedenkt das BMSGPK diese Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen - und wann gedenkt das BMSGPK dies zu tun?<br>7) Falls Frage 4 bejaht wird: Wo hat das BMSGPK der Öffentlichkeit Informationen zu Herstellern und genauer Bezeichnung von Masken-Produkten, welche die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindern, verfügbar gemacht? <br>8) Sind dem BMSGPK Studien bekannt, welche empirisch und jederzeit nachprüfbar erwiesen haben (also Studien, die nicht bloß Ergebnisse von Modellen darstellen, welche auf fragwürdigen Annahmen oder Schätzungen beruhen), dass das Tragen von Alltagsmasken die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 in Alltagssituationen gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindern kann?<br>9) Falls Frage 8 bejaht wird: Wird das BMSGPK diese Studien für die Öffentlichkeit verfügbar machen?<br>10) Falls Frage 8 bejaht, aber Frage 9 verneint wird: Aus welchen Gründen will das BMSGPK diese Studien nicht für die Öffentlichkeit verfügbar machen?<br>11) Falls Frage 8 verneint wird: War bzw. ist dem BMSGPK klar, dass es eine Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte) darstellt, das Tragen von Alltagsmasken zu verordnen, wenn diese nicht geeignet sind, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern?<br>12) Falls Frage 11 bejaht wird: Aus welchen Gründen hat das BMSGPK das Tragen von Alltagsmasken verordnet, obwohl klar war bzw. ist, dass dies einen verfassungswidrigen Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte) bedeutet?<br>13) Hat das BMSGPK empirisch überprüft bzw. empirisch überprüfen lassen, ob das Tragen der am Markt angebotenen Alltagsmasken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?<br>14) Falls Frage 13 verneint wird: Aus welchen Gründen hat das BMSGPK nicht empirisch überprüft bzw. empirisch überprüfen lassen, ob das Tragen der am Markt angebotenen Alltagsmasken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?<br>15) Falls Frage 13 bejaht wird: Gedenkt das BMSGPK die Studien, durch welche empirisch überprüft wurde, dass das Tragen der am Markt angebotenen Alltagsmasken, sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht, für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen - und wann gedenkt das BMSGPK dies zu tun?<br>16) Falls Frage 15 verneint wird: Aus welchen Gründen will das BMSGPK die Studien, durch welche empirisch überprüft wurde, dass das Tragen der am Markt angebotenen Alltagsmasken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht, nicht für die Öffentlichkeit verfügbar machen?<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2020-11-10T22:31:49.426218+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/elak-anderung-der-covid-19-schutzmanahmenverordnung-covid-19-schumav-bgbl-ii-4722020/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht (BGBl II 472/2020). Sie beinhaltet mehrere Änderungen, darunter auch Verschärfungen der staatlichen Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Insbesondere enthält sie, verkürzt ausgedrückt, eine Beschränkung der Öffnungszeiten von Handelsunternehmen.<br><br>In diesem Zusammenhang beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>1) Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-) Daten, die folgendes zeigen:<br>1a) Wer hat die Novelle wann bearbeitet?<br>1b) Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?<br>1c) Waren Dienststellen oder Kabinette anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?<br>1d) Waren sonstige juristische oder natürliche Personen, staatliche oder nichtstaatliche Organisationen jeder Art involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?<br>1e) Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?<br>1f) Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?<br>1g) Wann wurde die Novelle dem Bundeskanzleramt zur Kundmachung im RIS übermittelt?<br><br>2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Blick auf deren Notwendigkeit nach den Erkenntnissen des VfGH vom 22.07.2020 und insbesondere hinsichtlich der neu eingefügten Abs 5, 6 zu § 5 der COVID-19-SchuMaV.<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.'COVID-19: PCR-Test und Feststellung von SARS-CoV-2-Infektionen' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2022-05-15T13:00:27.161456+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-19-pcr-test-und-feststellung-von-sars-cov-2-infektionen/Sehr geehrteAntragsteller/in<br><br>Laut Herstellerangaben ist der Zweck von SARS-CoV-2-PCR-Tests die Unterstützung einer Differentialdiagnose von Patienten mit Symptomen einer respiratorischen Infektion in Verbindung mit anderen klinischen Befunden und Laborbefunden.<br><br>Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:<br><br>1) <br>Verfügt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen oder sonstwie garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen ohne Symptome einer respiratorischen Infektion – also ohne jegliche klinische Befunde – mit Sicherheit gesagt werden kann, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt?<br><br>2) <br>Falls Frage 1 bejaht wird: Wie lauten die Namen dieser Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests? <br><br>3) <br>Falls Frage 1 bejaht wird: In welcher Form erklären diese Hersteller, dass ein positives PCR-Testergebnis bei getesteten Menschen ohne Symptome einer respiratorischen Infektion (also ohne jegliche klinische Befunde) sicher aussagt, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt?<br>Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!<br><br>4) <br>Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen oder sonstwie garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die Symptome jedenfalls einzig und allein durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht sind?<br>Oder – im Hinblick auf die Tatsache, dass nach aktuellem Stand der Wissenschaft Symptome einer respiratorischen Infektion von über 200 verschiedenen Virenarten verursacht sein können – anders formuliert: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die Symptome nicht etwa genau so gut durch eine Infektion mit anderen Viren (bspw. Influenza oder RSV) verursacht sein können?<br><br>5) <br>Falls Frage 4 bejaht wird: Wie lauten die Namen dieser Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests? <br><br>6) <br>Falls Frage 4 bejaht wird: In welcher Form erklären diese Hersteller, dass ein positives PCR-Testergebnis bei getesteten Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion sicher aussagt, dass diese Symptome einzig und allein durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht sind?<br>Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Falscher weg' an Bundespräsidentschaftskanzlei2022-11-15T17:50:45.416158+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/falscher-weg/Ist nichts tun der richtige Weg?'Vereinbarungen mit Medien' an Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus2022-06-27T12:08:53.020993+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/vereinbarungen-mit-medien/Aufträge und Vereinbarungen (Vertragspartner, Vertragswert, Vertragsdatum, Vertragsinhalt) mit Medien des Verlags "Österreichischer Agrarverlag Druck und Verlags Gesellschaft m.b.H. Nfg. KG.“ seit 2014. Dieser Verlag ist Medieninhaber bzw. Diensteanbieter bzw. Gesellschafter bzw. Herausgeber bzw. Verleger zumindest folgender Medien:<br>- Besseres Obst<br>- Pferderevue<br>- Das Lebensmittelhandwerk<br>- Der Pflanzenarzt<br>- Der Waldbauer<br>- Der Winzer<br>- Forstzeitung<br>- Forest Science<br>- Fürs Leben am Land<br>- Garten+Haus<br>- Gärtner+Florist<br>- Geldinstitute<br>- Haus und Eigentum<br>- holzbau austria<br>- Holzkurier<br>- KEYaccount<br>- Landreport<br>- Natur im Garten<br>- Österreichische BauernZeitung<br>- Raiffeisenblatt<br>- Reisen Magazin<br>- Unser Land<br>- Versicherungsbetriebe<br>- Zeit für Genuss'Recover Studie Erlangen' an Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2022-06-21T09:30:16.206505+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/recover-studie-erlangen/Wieso verzögert sich die vom BMBF geförderte Longcovid Studie Recover in Erlangen erneut auf unbestimmte Zeit?'Kartenbasierter Identitätsnachweis nach Einführung der ID Austria' an Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2022-05-26T00:38:56.065247+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kartenbasierter-identitatsnachweis-nach-einfuhrung-der-id-austria/Meine Anfrage bezieht sich auf den Status der vor einiger Zeit angekündigten rein kartenbasierten Ausführung der ID Austria.<br><br>• Wann und in welcher Form ist mit einer solchen Form des digitelen Identitätsnachweises zu rechnen?<br>• Wie wird man eine kartenbasierte ID Austria erlangen können?<br>Wird man bereits vorhandene Hardware (Bürgerkartenumgebung) weiterhin verwenden können?<br>• Wird es weiterhin die Möglichkeit geben, A-Trust Signaturkarten zur Authentifizierung zur verwenden?<br>• Bei welchen Diensten wird man die kartenbasierte ID-Austria nutzen können?<br><br>Hintergrund meiner Anfrage ist, dass durch die Abschaffung der Bürgerkartenfunktion auf der neuen Generation der e-Card ein großer Teil der Bevölkerung von digitalen (und somit barrierefreien und oftmals auch kostengünstigeren) Behördenwegen sowie der Möglichkeit der elektronischen Signatur de facto ausgeschlossen wurde. Insbesondere von dieser Diskriminierung betroffen sind Menschen, welche z.B. aus Alters- oder Kostengründen kein geeignetes Smartphone besitzen oder die App etwa aus technischen Gründen nicht nutzen können.<br>Auch Dienstausweise in Kartenform, wie sie in zahlreichen österreichischen Behörden eingesetzt werden und von deren Mitarbeitern privat als Bürgerkarte verwendet werden, könnten diese Funktion in Zukunft verlieren.<br><br>Insofern kann die Abschaffung der Bürgerkarte, die sich jahrelang als praktikable und sichere Lösung bewährt hat, als klarer Rückschritt im Bereich der Digitalisierung angesehen werden. <br><br>Es bleibt zu wünschen, das in naher Zukunft die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um etwa neu ausgestellte Personalausweise mit einem digitalen, hardwarebasierten Identitätsnachweis auszustatten, wie es auch unlängst in zahlreichen europäischen Ländern eingeführt wurde.<br><br>Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.'Covid-Übertragung auf inoffiziellen Weihnachtsfeiern / Jahresabschlußfeiern' an Bundesministerium für Landesverteidigung2021-12-15T11:42:54.085312+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-ubertragung-auf-inoffiziellen-weihnachtsfeiern-jahresabschlufeiern-3/Welche Maßnahmen hat das ÖBH getroffen um eine mögliche Covid19 übertragung auf innerhalb von Kaserenen stattfindenden inoffiziellen Weihnachtsfeiern zu verhindern?<br>Welche Maßnahmen werden getroffen um in Soldatenheimen, bei Übungen mit der Miliz, in Messen und Speisesählen, sowie bei Besprechungen im Kommando die Übertragung von Covid19 zu verhindern?<br>Welche Besonderen disziplinären Behandlungen haben Soldaten und Bedienstete der ÖBH zu erwarten wenn die vorgegebenen Maßnahmen nicht vollständig eingehalten werden?'Bestätigung der Erstimpfung , 22 Tage nach dieser ( ich will nicht immer die Impfkarte , bei einem Gasthausbesuch , et cetera , herzeigen )' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2021-05-20T15:18:26.117243+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/bestatigung-der-erstimpfung-22-tage-nach-dieser-ich-will-nicht-immer-die-impfkarte-bei-einem-gasthausbesuch-et-cetera-herzeigen/Da meine Impfkarte schon etwas alt ist , sowie der Stempel und die Unterschrift der Ärztin , die geimpft hat , sehr schlecht sichtbar ist , wäre es super , wenn ich eine Impfbestätigung ausdrucken könnte . Außerdem möchte ich nicht immer meine Impfkarte herzeigen ! Könnten Sie mir da etwas zusenden , das ich ausdrucken kann .'Informationen zu neu positiv Getesteten sowie Todesfällen pro Altersgruppe' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2021-05-03T07:19:22.588864+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/informationen-zu-neu-positiv-getesteten-sowie-todesfallen-pro-altersgruppe/Informationen zu neu positiv Getesteten sowie Todesfällen jeweils pro Altersgruppe in Österreich im Zeitverlauf (absolute Zahlen oder Inzidenzen) - wenn möglich seit Beginn der Pandemie, jedenfalls aber seit Oktober 2020.<br><br>Zeitreihen zu Todesfällen/Neuinfektionen sind zwar über das Ages-Dashboard abrufbar, jedoch nicht im Zeitverlauf heruntergebrochen auf die jeweiligen Altersgruppen.'Darf ich Geimpfte von meinen Dienstleistungen ausschließen?' an Bundesministerium für Inneres2021-06-10T18:10:01.715903+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/darf-ich-geimpfte-von-meinen-dienstleistungen-ausschlieen/Darf ich Geimpfte davon ausschließen meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder verstößt das gegen das Diskriminierungsgesetz?'Reise nach Österreich' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2021-04-25T07:50:44.229528+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/reise-nach-osterreich/Wir haben ein Ferienhaus in Weißbrühl. Beide wurden bereits mit einem Johnson & Johnson-Impfstoff geimpft. Was sind die Reisemöglichkeiten für uns? im Besitz einer Impfbescheinigung. Wie können wir einen QR-Code für Österreich bekommen?'Anfrage zu COVID-19 Impfstoffen' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2021-02-09T13:38:16.462852+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/anfrage-zu-covid-19-impfstoffen/hiermit moechte ich Sie bitten, mir saemtliche Unterlagen zur Bestellung, zur Anschaffung und zum Kauf von COVID-19 Impfstoffen zugaenglich zu machen. Desweiteren wuerde ich gerne saemtliche Dokumente und die Korrespondenz des Bundesministeriums fuer Gesundheit mit den zustaendigen Stellen der Europaeischen Union zur Impfstoffbestellung, den Kaufverhandlungen und dem Einkauf einsehen.'ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2020-09-13T12:42:45.933367+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/elak-10-covid-19-lv-novelle/Die am Abend des 11. September 2020 kundgemachte 10. Novelle der Covid-Lockerungsverordnung (BGBl II 398/2020) enthält u. a. die Ausweitung der MNS-Pflicht auf alle Geschäfte in Österreich sowie die Reduktion der höchstzulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen.<br><br>1) Um nachzuvollziehen, warum auch diese Novelle wieder relativ spät kundgemacht worden ist - verkündet wurden die Maßnahmen ja bereits in einer Pressekonferenz eineinhalb Tage zuvor bzw. in einzelnen Medien am Abend des 9. September - ersuche ich um Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-)Daten, die folgendes zeigen:<br>- Wer hat die Novelle wann bearbeitet?<br>- Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?<br>- Waren Dienststellen anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer und wann?<br>- Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?<br>- Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?<br>- Wann wurde die Novelle dem RIS zur Kundmachung übermittelt?<br><br>2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Hinblick auf deren Notwendigkeit per den Erkenntnissen des VfGH vom 22. Juli 2020.'Email Adressen der Gemeinden Österreich' an Bundesministerium für Inneres2020-12-09T16:53:18.480348+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/email-adressen-der-gemeinden-osterreich/Eine Liste aller Gemeinden in Österreich, mit<br><br>* extern erreichbarer Email-Adresse<br><br>Wir möchten daraufhinweisen, dass wir BBG (Bundesbeschafung) zu Covid 19 seit April 2020 Partner sind und daher gerne die Gemeinden in Österreich diesbezüglich unterstützen möchten.<br><br>Besten Dank im Voraus.<br><br><br>https://www.speisenverteilung.info/cover-covid<br>customer services<br><br>Krise hin oder her. Wir schützen Sie. Zu jeder Zeit.<br><br> fa. speisenverteilung > shop (CaterServe-Profi)<br> KOCHEN & LOGISTIK GmbH <br> Fachhandel & Ausstattung<br> [Partner der BBG Bundesbeschaffung GmbH Wien]<br><br> Schutzausrüstung > shop<br><br> Herzfeldergasse 6/Top 1<br> << Adresse entfernt >><br><br> Tel. +43 (0)2236-864515<br> Fax. +43 (0)2236-864515-20<br><br> <<E-Mail-Adresse>> <br> www.speisenverteilung.info'Kostenlose Corona-Tests für Urlauber (und Dienstreisende)' an Bundeskanzleramt2020-08-23T08:07:06.422664+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/kostenlose-corona-tests-fur-urlauber-und-dienstreisende/1.) Warum sind Corona-Tests (und die damit verbundenen Kosten für Verwaltung, Personal usw.) für Urlaubs-Rückkehrer (und Dienstreisende) teilweise kostenlos? <br>2.) Wie viel kostet dieser Test INKLUSIVE dem gesamten Personal- und Sachaufwand (zB an den Grenzen, Gesundheitstelefon, Testzentren, politische Entscheider)) heruntergerechnet?<br>3.) Wer zahlt dies?<br>4.) Mit welcher Begründung lässt sich das gegenüber den ÖsterreicherInnen die NICHT auf Urlaub gefahren sind (oder Dienstreisen machen), rechtfertigen?'Zuständigkeiten und ReferentInnen im Kabinett des Außenministers' an Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten2020-06-28T12:53:01.266508+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/zustandigkeiten-und-referentinnen-im-kabinett-des-auenministers/Ich bitte um eine Aufstellung, welche ReferentInnen im Kabinett des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Heinz Faßmann, arbeiten und für welche konkreten Tätigkeitsbereiche die jeweiligen ReferentInnen zuständig sind. Als Beispiel verweise ich auf die Seite des Finanzministeriums (https://www.bmf.gv.at/ministerium/finanzminister-gernot-bluemel/kabinett-finanzminister-bluemel.html)<br><br>Ich weise zudem darauf hin, dass diese Informationen von anderen Ministerien öffentlich zugänglich gemacht worden sind, eine datenschutzrechtliche Verweigerung alleine aus diesem Grund schon nicht möglich ist. Darüber hinaus überwiegt das "öffentliche Interesse" in diesem Fall.'"Mobilfunker lieferte Regierung Bewegungsprofile" (COVID-19 Massnahmen)' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2020-03-17T08:36:33.985677+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/mobilfunker-lieferte-regierung-bewegungsprofile-covid-19-massnahmen/Aufgrund dieses Krone-Artikels (https://www.krone.at/2118142) bzw. Standard-Artikels (https://www.derstandard.at/story/2000115828957/kronenzeitungmobilfunker-liefert-bewegungsprofile-aller-handynutzer-der-regierung) wird die Anfrage gestellt<br><br>1) Welcher Mobilfunk-Betreiber stellte Ihnen freiwillig Bewegungsprofile zur Verfügung?<br>Laut Standard-Bericht soll dies A1 sein.<br>2) Welchen Zeitraum umfassen diese Bewegungsprofile?<br>3) In welchem Format wurden diese Bewegungsprofile übermittelt?<br>4) Wie erfolgte die Anonymisierung der Bewegungsprofile?<br>5) Handelt es sich hierbei um einzelne "anonymisierte" Bewegungsprofile?<br>6) Da diese Profile wie behauptet anonymisiert sind ersuche ich um Übermittlung bzw. Veröffentlichung der Bewegungsprofile zu Forschungszwecken<br><br>Da das BMASGK Teil des Krisenstabs und damit auch Zugang zu den Daten hatte,ersuche ich um Beantwortung meiner Frage oder um Weiterleitung an die zuständige Stelle.'Transporte von Kälbern aus Österreich nach Spanien' an Bergheim, Salzburg2019-10-31T20:15:58.316380+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/transporte-von-kalbern-aus-osterreich-nach-spanien/Bereits 2014 hat der << Adresse entfernt >> (VGT) erstmals Transporte von Kälbern von Bergheim nach Vic in Spanien dokumentiert und bei Ihnen zur Anzeige gebracht. Fünf Jahre danach hat sich nichts Grundlegendes an diesen Transporten verändert. Die Transporter verlassen noch immer jeden Montag Bergheim und machen sich auf den Weg nach Vic.<br><br>Da wir nach wie vor die Art und Weise, wie diese Transporte abgewickelt werden, als rechtswidrig erachten, bitte ich Sie um Auskunft wie Ihre Behörde die abweichende Rechtsmeinung begründet.<br><br>1) „Sammelstellen-Hopping“ in Bergheim<br><br>Beispiel Vorarlberg: Die Kälber werden Montag früh von Milchvieh-Betrieben auf Sammelstellen in Vorarlberg gebracht. Dort werden sie zu einer Tiergruppe für den Versand zusammengestellt und nach Bergheim transportiert. Bergheim wird als Bestimmungsort angegeben.<br><br>Laut VO (EG) 1/2005 Art 2 lit s ist ein Bestimmungsort der Ort an dem die Tiere mindestens 48 Stunden verbleiben oder geschlachtet werden. Ihre Behörde lässt die Tiere aber nach einer 6 stündigen Pause wieder aufladen und weitertransportieren.<br><br>Laut VO (EG) 1/2005 Art 2 lit r gibt es zwar die Ausnahme, dass eine Sammelstelle auch dann als „Versandort“ gelten kann, wenn die Tiere beim Transport zur Sammelstelle weniger als 100 km unterwegs waren oder dort mindestens sechs Stunden unangebunden untergebracht waren, aber diese Ausnahme ist nach allgemeiner Rechtsmeinung pro Transport nur einmal in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise soll ein unterlaufen der Ziele der Tierschutzbestimmungen durch ein sogenanntes „Sammelstellen-Hopping“ unterbunden werden.<br><br>Das „Handbuch Tiertransporte“ (Teil 1, Stand 2018) des zuständigen österreichischen Bundesministeriums lässt darüber keinen Zweifel aufkommen. Dort heißt es unmissverständlich auf Seite 50, dass diese Ausnahmebestimmung nur „zur erstmaligen Bildung einer Tiersendung“ in Anspruch genommen werden kann. In Bergheim handelt es sich aber nicht um die erstmalige Bildung einer Tiersendung sondern schon mindestens um die zweite. Die erste hat auf den Sammelstellen in Vorarlberg stattgefunden.<br><br>Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage lässt Ihre Behörde die Kälber weitertransportieren, ohne die vorgeschrieben Dauer einer Transport-Unterbrechung von 48 Stunden einzuhalten?<br><br>2) Be- und Entladezeiten werden nicht in der Beförderungsdauer berücksichtigt<br><br>Bei der Berechnung der Beförderungsdauer berücksichtigen Sie nicht die Be- und Entladezeiten. Das obwohl im Urteil des EuGH vom 23.11.2006 in der Rechtssache C-300/05 festgestellt wird, dass dieser Zeitaufwand zu berücksichtigen ist, und obwohl die EU-Kommission im Schreiben SANCO D2 LPA/dj D(2007)420763 vom 9.1.2008 erklärt: „Die Kommission vertritt jedoch eine Auslegung der Verordnung, wonach die Zeit für die Verladung der Tiere am Versandort bei der Berechnung der Beförderungsdauer zu berücksichtigen ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Auslegung des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 23. November 2006 hinsichtlich der Bestimmung der Richtlinie 91/628/EWG auf die neue rechtliche Situation der Verordnung (EG) N1. 1/2005 angewendet werden kann.“<br><br>Bemerkenswert ist, dass dem VGT Videomaterial vorliegt, aus dem hervorgeht, dass zumindest einmal die Beladung des Transporters in Bergheim mit Kälbern 6,5 Stunden in Anspruch genommen hat. Hier ist also nicht von einer Bagatelle die Rede, sondern von einer ganz erheblichen zusätzlichen Belastung für die Kälber.<br><br>Im ORF Report vom 26.03.2019 erklärt der Salzburger Amtstierarzt Christophorus Huber auf die Frage des ORF-Journalisten, ob der Transport mit der Verladung des ersten Tiers beginne: "Nein, das ist beim Langstreckentransport nicht so, sondern der Transport beginnt mit der Abfahrt. Da gibt es einen Erlass des Ministeriums, wo das so interpretiert worden ist."<br><br>Wie lautet dieser Erlass des Ministeriums? Bitte stellen Sie uns dieses Dokument zur Verfügung.<br><br>Auf der Webpage des Landes Salzburg https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/veterinaermedizin/tiertransporte/daten-und-fakten ist folgender Hinweis zu finden: "Definition der Beförderungsdauer: Nach Mitteilung des Bundesministeriums wurde in einem Aktenvermerk vom 7.12.2017 zur Auslegung der Verordnung "VO (EG) 1/2005" festgehalten: Dass die Zeit für die Be- und Entladung nicht Teil der Beförderungsdauer ist."<br><br>Wie lautet dieser Aktenvermerk des Ministeriums? Bitte stellen Sie uns dieses Dokument zur Verfügung.<br><br>3) „Überzeit“ wird von vornherein bei der Beförderungsdauer in Kauf genommen<br><br>In allen Fällen in denen der VGT die Fahrt von Bergheim nach Vic dokumentiert hat, wurde die zulässige Dauer von 9 + 9 also 18 Stunden reiner Fahrzeit auch überschritten, wenn man die Be- und Entladung nicht berücksichtigt. Und das obwohl der Transporter über weite Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.<br><br>Wenn man den Routenplaner des ÖAMTC die Route von der Sammelstelle Bergheim, Metzgerstraße 69, 5101 Salzburg zur Sammelstelle in Vic berechnen lässt (über Kufstein, Innsbruck, Brenner, Bozen, Trient, Brescia, Piacenza, Tortona, Ovada, Savona, Ventimiglia, Menton, Nizza, Cannes, Frejus, Brignoles, Aix-en-Provence, Arles, Montpellier, Beziers, Narbonne, Perpignan, Le Perthus, Girona) und zwar für ein Gespann (in den allermeisten Fällen ist ja ein Gespann unterwegs), dann wird für die Entfernung von 1.515,1 km eine Fahrtzeit von 22:01 h:min prognostiziert. Das ist deutlich mehr als die zulässigen 18 Stunden.<br><br>Wenn man die Angaben der ZAR „Rinderzucht Austria“ heranzieht, die ein Gespann auf dieser Route von 24. auf den 25.6.2019 begleitet hat, dann muss man ebenfalls feststellen, dass gemäß deren Angaben die erlaubte Maximaldauer auch bei diesem konkreten Transport überschritten wurde.<br><br>Die ZAR erklärt dazu lapidar: „Die Tiertransportverordnung gewährt im Sinne der Tiere und unter Berücksichtigung der Nähe zum Bestimmungsort die Möglichkeit den Transport um zwei Stunden zu verlängern.“<br><br>Das „Handbuch Tiertransporte“ (Teil 1, Seite 53) des zuständigen österreichischen Bundesministeriums betont aber, dass diese Regelung nur in „Ausnahmefällen“ herangezogen werden kann. Nämlich dann, „wenn trotz sorgfältiger Planung und angepasster Fahrt aus äußeren und nicht vorhersehbaren Umständen der Bestimmungsort nicht in der maximal zulässigen Beförderungsdauer erreicht werden kann“.<br><br>Auf die Route Bergheim – Vic trifft das nicht zu, vielmehr ist vollkommen klar, dass die Distanz bei angepasster Fahrt nicht innerhalb von 18 Stunden zu bewältigen ist. Mit anderen Worten werden diese zwei Stunden „Überzeit“ hier offensichtlich regelmäßig in Anspruch genommen. Und das ist genau das, was laut „Handbuch Tiertransporte“ des Bundesministeriums nicht zulässig ist.<br><br>Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage lässt Ihre Behörde diese Transporte zu, obwohl regelmäßig für den Transport von Bergheim nach Vic die maximal zulässige Beförderungsdauer überschritten wird?<br><br>Hat Ihre Behörde jemals eine Plausibilitätsprüfung, der in den Transportpapieren angegebenen Beförderungsdauer von 18,9 Stunden durchgeführt?<br><br>Überprüft Ihre Behörde regelmäßig die Plausibilität der Beförderungsdauer auf Basis der aktuellen Straßensituation?<br><br>Hat Ihre Behörde jemals nachträglich die tatsächliche Fahrtzeit überprüft?<br><br>Überprüft Ihre Behörde regelmäßig die tatsächliche Fahrtzeit?<br><br>Wenn Nein, warum nicht?<br><br>4) Unzureichende Versorgung am Transport<br><br>Auf der Route von Bergheim nach Vic hält der LKW für eine Stunde in einer Haltebucht der Autobahn in der Nähe von Savona. Für diese Zeit wird die Wassertränkanlage eingeschalten.<br><br>Der Darstellung der ZAR („Rinderzucht Austria“) über den Transport Bergheim – Vic vom 24./25.6.2019 ist zu entnehmen, dass den Kälbern keine Eimertränken geboten wurden. Es wurde auch offensichtlich nicht darauf geachtet, dass alle Kälber getränkt werden bzw. alle Kälber verstehen, wie das ungewohnte Tränksystem zu bedienen ist.<br><br>Dem Handbuch Tiertransporte des Bundesministeriums (Teil Langstrecke, Seite 32) ist zu entnehmen: „Sofern nicht abgesetzte Kälber transportiert werden sollen, die nur an das Tränken aus Eimern mit Gummisaugern oder von einer offenen Wasseroberfläche gewöhnt sind, müssen entsprechende Vorrichtungen zur Versorgung eingebaut sein oder mitgeführt werden.“<br><br>Stellt Ihre Behörde sicher, dass beim Transport von Kälbern, die nur an das Tränken aus Eimern mit Gummisaugern oder von einer offenen Wasseroberfläche gewöhnt sind, entsprechende Vorrichtungen im Transporter eingebaut sind oder mitgeführt werden?<br><br>Wie stellen Sie das sicher?<br><br>Wie stellen Sie fest auf welche Kälber zutrifft, dass sie nur das Tränken aus Eimern mit Gummisaugern oder von einer offenen Wasseroberfläche gewöhnt sind?<br><br>Welche Vorrichtungen akzeptieren Sie für solche Kälber als geeignet?<br><br>Wie kontrollieren Sie ob diese Vorrichtungen am Transport auch zur Anwendung kommen?<br><br>Handbuch Tiertransporte des Bundesministeriums, Teil Langstrecke, Seite 32: „Eine reine Wassertränke ist für Saugkälber und auch Sauglämmer auf langen Transporten nicht geeignet.“<br><br>Beim Transport Bergheim - Vic handelt es sich um einen langen Transport, da dieser über 8 Stunden dauert und die maximal erlaubte Beförderungsdauer sogar noch überschreitet.<br><br>Die vorliegenden Informationen legen nahe, dass Ihre Behörde eine reine Wassertränke für den Transport Bergheim - Vic als geeignet akzeptiert. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage?<br><br>Handbuch Tiertransporte des Bundesministeriums, Teil Langstrecke, Seite 43: „Den Tieren sollen Flüssigkeiten verabreicht werden, die ihren physiologischen Bedürfnissen entsprechen, das sollte für nicht milchentwöhnte Kälber, Lämmer, Zickel und Fohlen nicht reines Wasser sein, sondern stets ein Elektrolytgetränk od. eventuell Milchaustauscher.“ Und weiter: „Vor oder während des Transports sollte die zuständige Behörde systematisch untersuchen, welche Vorkehrungen getroffen wurden, damit sichergestellt ist, dass die Tiere in den Ruhepausen Elektrolytlösungen oder Milchaustauscher erhalten.“<br><br>Wie untersucht Ihre Behörde systematisch vor oder während des Transports welche Vorkehrungen getroffen wurden, damit sichergestellt ist, dass die Tiere in den Ruhepausen Elektrolytlösungen oder Milchaustauscher erhalten?<br><br>Wann wurde das zuletzt systematisch untersucht?<br><br>Welches Ergebnis haben diese systematischen Untersuchungen erbracht. Bitte stellen Sie uns entsprechende Dokumente zur Verfügung.<br><br>Wie ist es trotz systematischer Untersuchungen möglich, dass beim Transport am 24./25.6.2019 laut ZAR den Kälbern nur Wasser angeboten wurde?<br><br>Die EU-Kommission führt in SANCO D5 DS/dj D(2009) 450351 aus: „Nicht abgesetzte Kälber und Lämmer können im Transportmittel nicht angemessen gefüttert und getränkt werden. Die Tränkvorrichtungen sind für Wasser mit Raumtemperatur vorgesehen, während nicht abgesetzte Tiere an warm verabreichte Milchaustauscher gewöhnt sind.<br>Nicht abgesetzte Kälber und Lämmer können sich im Transportmittel nicht selbstständig versorgen. Da nur kaltes Wasser vorhanden ist, bleiben die meisten Tiere durstig und diejenigen, die trinken, riskieren eine Wasserintoxikation.“<br><br>Beim Transport von Bergheim nach Vic werden die Kälber am Transportmittel mit Tränkvorrichtungen versorgt. Die EU Kommission schreibt, dass unter diesen Bedingungen keine adäquate Versorgung möglich ist, manche Kälber durstig bleiben und andere eine Wasserintoxikation riskieren.<br><br>Warum lassen Sie einen Transport in dieser Form zu, wenn unter diesen Bedingungen laut EU Kommission keine adäquate Versorgung möglich ist?<br><br>Wie ist sichergestellt, dass alle Kälber mit Wasser versorgt werden?<br><br>Wie ist sichergestellt, dass auf dem Transport keines der Kälber zuviel Wasser trinkt und eine Wasserintoxikation erleidet?<br><br>Wird das Wasser im Transporter in den Tränksystemen erwärmt oder wird es kalt angeboten?<br><br>Werden auf der Strecke Bergheim - Vic auch Transporter eingesetzt, die über das Tränksystem Elektrolytlösungen anbieten? Wie sieht es diesbezüglich mit Milchaustauscher aus?<br><br>Gibt es Ihres Wissens überhaupt Transporter, die über eine solche Ausstattung verfügen?<br><br>Wenn sich Ihre Behörde nicht an die Vorgaben des Bundesministeriums und der EU Kommission hält: Wie begründen Sie das?<br><br>5) „Sammelstellen-Hopping“ in Vic<br><br>Für den Transport von Bergheim nach Spanien wird die Sammelstelle in Vic als „Bestimmungsort“ geführt. Eine Sammelstelle ist nur in extremen Ausnahmefällen tatsächlich ein Bestimmungsort. Sie wissen ja selbst von der Sammelstelle in Bergheim, dass praktisch kein Tier dort 48 Stunden verbleibt. Dass eine Sammelstelle ein Bestimmungsort ist, ist jedenfalls ohne weitere Beweise nicht plausibel. Sie als zuständige Behörde sind verpflichtet die Plausibilität der Angaben auf den Transportpapieren zu überprüfen.<br><br>Der VGT konnte 2014 vor Ort in Vic feststellen, dass Mittwoch um 9 Uhr die Kälber verladen und weitertransportiert wurden, sie also nicht 48 Stunden in Vic verblieben sind.<br><br>Hat Ihre Behörde jemals die Angabe, dass die Sammelstelle Vic der Bestimmungsort ist, auf ihre Richtigkeit überprüft?<br><br>Wenn Nein, warum nicht?<br><br>Auf welcher Basis erscheint Ihnen die Angabe, dass die Sammelstelle Vic der Bestimmungsort ist, als glaubwürdig, obwohl klar ist, dass es sich bei Sammelstellen im Allgemeinen nur um Zwischenstationen handelt?<br><br>Die Angabe der Sammelstelle Bozen als Bestimmungsort wird behördlich nicht mehr akzeptiert. Warum wird im vollkommen analogen Fall „Sammelstelle Vic“ anders vorgegangen?<br><br>6) Allgemeine Frage<br><br>Hat Ihre Behörde jemals einen dieser Transporte untersagt? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?<br><br>Ist Ihnen der weitere Verbleib und der Ort der Schlachtung der nach Spanien exportierten Kälber bekannt?<br><br><br>Wenn Sie Fragen bzgl. meiner Ausführungen haben oder Quellen und Unterlagen benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.<br><br>Für die Bearbeitung unseres Anliegens bedanke ich mich im Voraus.