Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80> nach Tag Gesundheit auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2020-11-10T22:31:49.426218+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen nach Status <function resolution_filter at 0x7f6b74a3db80> nach Tag Gesundheit, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020' an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2020-11-10T22:31:49.426218+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/elak-anderung-der-covid-19-schutzmanahmenverordnung-covid-19-schumav-bgbl-ii-4722020/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht (BGBl II 472/2020). Sie beinhaltet mehrere Änderungen, darunter auch Verschärfungen der staatlichen Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Insbesondere enthält sie, verkürzt ausgedrückt, eine Beschränkung der Öffnungszeiten von Handelsunternehmen.<br><br>In diesem Zusammenhang beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>1) Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-) Daten, die folgendes zeigen:<br>1a) Wer hat die Novelle wann bearbeitet?<br>1b) Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?<br>1c) Waren Dienststellen oder Kabinette anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?<br>1d) Waren sonstige juristische oder natürliche Personen, staatliche oder nichtstaatliche Organisationen jeder Art involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?<br>1e) Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?<br>1f) Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?<br>1g) Wann wurde die Novelle dem Bundeskanzleramt zur Kundmachung im RIS übermittelt?<br><br>2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Blick auf deren Notwendigkeit nach den Erkenntnissen des VfGH vom 22.07.2020 und insbesondere hinsichtlich der neu eingefügten Abs 5, 6 zu § 5 der COVID-19-SchuMaV.<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.