Anfragen auf FragDenStaat.athttps://fragdenstaat.at/anfragen/feed/2019-09-25T12:05:53.673839+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Anfragen, die mit Hilfe von FragDenStaat.at gestellt wurden.'Verdeckte Ermittlung' an Bundesministerium für Inneres2019-09-13T10:35:41.214501+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/verdeckte-ermittlung/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>In den Berichten zu den Zentralen Daten des Rechtsschutzbeauftragten ab 2009, Beantwortungen parlamentarischer Anfragen und den Sicherheitsberichten des Innenministeriums werden Zahlen zur verdeckten Ermittlung immer wieder unterschiedlich erhoben. <br><br>Daher erbitte ich eine klare Aufschlüsselung nach folgenden Punkten:<br><br> 1. Wie häufig wurden (Aufschlüsselung pro Jahr) in den Jahren 2009 bis 2019 in jedem Jahr verdeckte Ermittlungen (egal welchen Typs) im Rahmen des SPG und des PStSG durchgeführt?<br> 2. Wie häufig wurden in den Jahren 2009 bis 2019 aus a) einfache verdeckte Ermittlungen gem § 54 Abs 3 SPG und § 11 Abs 1 Z 2 PStSG durchgeführt?<br> 3. Wie häufig wurden in den Jahren 2009 bis 2019 verdeckte Ermittlungen unter Einsatz von Bildaufzeichnungsgeräten gem § 54 Abs 4 SPG und § 11 Abs 1 Z 2 PStSG durchgeführt? <br> 4. Wie häufig wurden in den Jahren 2009 bis 2019 verdeckte Ermittlungen unter Einsatz von Tonaufzeichnungsgeräten gem § 54 Abs 4 SPG und § 11 Abs 1 Z 2 PStSG durchgeführt?<br> 5. Wie häufig wurden in den Jahren 2009 bis 2019 verdeckte Ermittlungen unter Einsatz von Vertrauenspersonen gem § 54 Abs 3 iVm Abs 3a SPG und § 11 Abs 1 Z 2 PStSG durchgeführt?<br> 6. Warum kam es im Jahr 2017 laut dem Bericht des Rechtsschutzbeauftragten beim Innenministerium zu keiner einzigen verdeckten Ermittlung gem SPG? Wurden hier gleichzeitig mehr StPO-Ermittlungen durchgeführt? Wenn ja: Warum wurden diese Ermittlungen in den kriminalpolizeilichen Bereich verschoben?<br> 7. Wie häufig wurden in den Jahren 2009 bis 2019 unter den bereits seit der SPG-Novelle 2002 bestehenden Befugnissen von Vertrauenspersonen Informationen gegen Belohnung erworben?<br> 8. Wie häufig wurden in Zusammenhang mit verdeckter Ermittlung in den Jahren 2009 bis 2019 Legenden gem § 54a SPG und § 11 Abs 1 Z 2 PStSG erstellt?<br> 9. Wie viele Legenden gem § 54b SPG und bestehen aktuell? Wie viele falsche Ausweise sind in Zusammenhang damit aktuell in Umlauf?<br> 10. Wie erklären Sie folgenden Widerspruch zwischen den Daten des Rechtsschutzbeauftragten beim Innenministerium für das Jahr 2013 mit der Anfragebeantwortung 13139/AB zu 13961/J aus der XXV. GP: Erstere nennen 27 "Verdeckte Ermittlungen sowie verdeckte Ermittlungen iVm dem Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (§ 54/3, § 54/3 iVm § 54/4)" sowie 23 einfache verdeckte Ermittlungen ("Was den Gegenstand der 23 gemeldeten einfachen verdeckten Ermittlungen anlangt, ..."), die Anfragebeantwortung nannte jedoch 15 verdeckte Ermittlungen inklusive Vertrauenspersonen und 42 verdeckte Ermittlungen inklusive des Einsatzes von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten. Dieser Widerspruch setzt sich in den folgenden Jahren fort: <br>2014: RSB-Bericht: 13, AB: 6<br>2015: RSB-Bericht 9, AB: 3<br>2016: RSB-Bericht 8, AB: 10<br> 11. Wie erklären Sie, dass laut RSB-Bericht für das Jahr 2009 26 verdeckte Ermittlungen mit Einsatz von Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräten (§ 54 Abs 3 „iVm“ 4a) durchgeführt wurden, während laut dem Sicherheitsbericht des BMI in diesem Jahr 1.504 VE-Einsätze durchgeführt wurden?<br> 12. Wie viel wurde in den Jahren 2009 bis 2019 an wie viele Vertrauenspersonen bei deren Einsatz zur verdeckten Ermittlung gezahlt? Wie hoch war die durchschnittliche Entlohnung in Euro in diesem Zeitraum für einzelne von Vertrauenspersonen, außerhalb einer verdeckten Ermittlung, erkaufte Informationen?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Folgeanfrage Polizeidrohnen' an Bundesministerium für Inneres2019-09-25T12:05:53.673839+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/folgeanfrage-polizeidrohnen/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Am 10. Juli 2019 wurde berichtet, dass die österreichische Polizei Drohnen des Modells DJI Phantom 4 Pro+ nutzt. (https://wien.orf.at/stories/3003928/) Zugleich warnt das US-amerikanische Department of Homeland Security vor Produkten eben dieses Drohnen-Herstellers aus Gründen der Datensicherheit (https://edition.cnn.com/2019/05/20/politics/dhs-chinese-drone-warning/index.html).<br><br>Daher stelle ich folgende Anfrage:<br><br>1) Ist Ihnen bekannt, dass das US-amerikanische Department of Homeland Security vor Produkten des chinesischen Drohnen-Herstellers DJI aus Gründen der Datensicherheit gewarnt hat?<br>2) Wie kann sichergestellt werden, dass die Datensicherheit bei den Modellen, die in Österreich in Betrieb sind, gewährleistet wird?<br>3) Ist das Modell DJI Phantom 4 Pro+ auch bei Ausfall eines Motors noch sicher steuerbar?<br>4) Kann der Ausfall eines der Motoren des Modells DJI Phantom 4 Pro+ den sicheren Betrieb der übrigen Motoren beeinträchtigen?<br>5) Wird die Empfangsanlage des Modells DJI Phantom 4 Pro+ von zwei unabhängigen Stromquellen betrieben?<br>6) Verfügt jeder Motor des Modells DJI Phantom 4 Pro+ über einen eigenen Regler?<br>7) Ist beim Modell DJI Phantom 4 Pro+ die Energieversorgung in Hinsicht auf die Strombelastbarkeit und Energieversorgung für das 1,5-fache der geplanten Flugzeit gewährleistet?<br>8) Gem Pkt 4.4 des LBTH 67 dürfen Drohnen nur von ortsfesten Standorten aus gesteuert werden. Wie erklären Sie, dass auf der Abbildung im oben zitierten Bericht auf wien.orf.at und auf diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=tTACp_zXUHE erkennbar ist, dass dem widersprechend eine Drohne von einem Boot aus gesteuert wird?<br>9) Wo landet die Drohne bei Funkabbruch wenn sie von einem beweglichen Standort gestartet wird?<br>10) Da die Polizeidrohnen auch im dicht besiedelten Gebiet verwendet werden, muss durch die Austro Control eine Betriebsbewilligung für die Kategorie C erteilt worden sein. Gemäß Pkt. 4.3.4.1 der Verordnung LBTH 67 hätte daher der Betreiber bestätigen müssen, dass der Quadrokopter Phantom 4 Pro+ den technischen Anforderungen der Anlage C entspricht. Da jedoch die dort verlangten Lufttüchtigkeitsanforderungen nach Auskunft von Experten durch dieses Modell nicht erfüllt werden, stellt sich die Frage, wie dieses Problem „gelöst“ wurde. Wurde eine wahrheitswidrige Bestätigung vorgelegt? Wurde durch die Austro Control auf diese Bestätigung verzichtet?<br>11) Der Betrieb über Menschenansammlungen ist gemäß Pkt. 4.3.1.2 des LBTH 67 nur mit gesonderter Bewilligung im Einzelfall zulässig. Wurde für die Polizeidrohnen eine Pauschalbewilligung erteilt oder muss tatsächlich für jede Veranstaltung bei der Austro Control um eine Bewilligung angesucht werden?<br>12) Die Austro Control hat in den bisher üblichen Betriebsbewilligungen immer einen Mindestabstand von 50 Meter zwischen der Drohne und unbeteiligten Personen vorgeschrieben. Welche Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen wurden in den Betriebsbewilligungen für die Polizeidrohnen vorgeschrieben?<br>13) Wie ist der Wortlaut der behördlichen Bewilligung, das Modell DJI Phantom 4 Pro+ zu nutzen?<br><br>Laut dem Antragsformular der Austro Control für Betriebsbewilligungen der Kategorie C (https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/FO_LFA_PPS_054_DE_2019-06-18_1306772.pdf ) muss sich der oder die AntragstellerIn verpflichten, dass er oder sie folgende Bestimmungen beachten wird:<br> <br>„Während des Betriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und unbeteiligten Personen ein Abstand eingehalten, welcher zumindest der Flughöhe entspricht. Während des Betriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und Menschenansammlungen oder Orten mit vermehrtem Passantenaufkommen ein Abstand eingehalten, welcher der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 m. Sollten Personen in diesen Bereich eindringen, wird das unbemannte Luftfahrzeug sofort gelandet.<br>Der Betrieb erfolgt ausschließlich Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr Lokalzeit sowie Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr Lokalzeit, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen bzw. jeweils vor Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (BCMT) oder nach dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung (ECET).“<br><br>14) Werden diese Bestimmungen durch die Polizeidrohnen in der Praxis tatsächlich eingehalten oder gibt es davon abweichende Regelungen in den Betriebsbewilligungen? Falls dies der Fall ist, wie lauten diese?<br>15) Falls dieses Antragsformular jedoch für die Polizeidrohnen nicht verwendet wurde: Mit welcher Begründung wurde dies mit der Austro Control so vereinbart?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verwechslungsgefahr in polizeilichen Datenbanken' an Bundesministerium für Inneres2019-08-08T11:01:45.024628+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/verwechslungsgefahr-in-polizeilichen-datenbanken/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Gem § 69 Abs 1 SPG muss eine Sicherheitsbehörde, die von Umständen Kenntnis erlangt, dass eine Verwechslungsgefahr erkennungsdienstlicher Daten besteht, die Behörden, bei denen die Daten in Evidenz gehalten werden, darüber verständigen. Gem Abs 2 hat die Behörde sicherzustellen, dass Verwechslungen vermieden werden. <br><br>In den Erläuterungen zu Einführung des SPG heißt es dazu: <br><br>“Die Erfahrungen mit dem Strafregister und der Personenfahndung haben gezeigt, dass es trotz Speicherung eines breiten Personendatensatzes (Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Vornamen der Eltern) doch gelegentlich zu Verwechslungen kommt. Da sich hieraus für den von der Verwechslung Bedrohten unangenehme Konsequenzen ergeben können, soll die Behörde verpflichtet sein, bei den Daten jenes Betroffenen, von dem die personenbezogenen Daten ermittelt wurden, auf die Verwechslungsgefahr hinzuweisen. Mit Zustimmung des von der Verwechslung Bedrohten soll es außerdem möglich sein, seine Daten zu ermitteln. Diese sind beim Datensatz des Betroffenen zu speichern, sodaß ihre Auswählbarkeit aus der Gesamtmenge nicht möglich ist.” (S. 49)<br><br>Daher stelle ich folgende Anfrage:<br><br>1) Wie oft kommt es im Zuge von Abfragen des Strafregisters, der erkennungsdienstlichen Evidenz und im Zuge der Personenfahndung zu Verwechslungen?<br>2) Werden diese protokolliert?<br>3) Gibt es für Betroffene, die den Verdacht haben, einer Verwechslung in behördlichen Datenbanken zu unterliegen, die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen?<br>4) Gibt es die Möglichkeit im Falle der Untätigkeit der Sicherheitsbehörden in Fällen des § 69 SPG gegen diese Untätigkeit Beschwerde zu führen?<br>5) Was wird seitens der Behörde unternommen, um Verwechslungen in ihren Datenbanken – insbesondere bei Abfragen des Strafregisters, der Personenfahndung und der erkennungsdienstlichen Evidenz – zu vermeiden?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Fluggastdatenanalyse - Datenschutzrechtliche Aspekte' an Bundesministerium für Inneres2019-06-28T15:31:41.889915+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/fluggastdatenanalyse-datenschutzrechtliche-aspekte/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut Medienberichten hat im März 2019 die Zentralstelle für Fluggastdaten (PIU) die Arbeit aufgenommen: https://derstandard.at/2000099193845/Zentralstelle-fuer-Fluggastdaten-nimmt-Arbeit-auf<br><br>Ich bitte Sie dazu um folgende Auskunft:<br><br>1. Wird für die Datenübermittlung die Durchlaufstelle iSd § 102a TKG verwendet? <br>1.1. Wenn nein, wieso nicht? <br>1.2. Wurde ihr Einsatz geprüft?<br>2. Gem. § 4 iVm § 5 PNR-G ist die Behörde ermächtigt, Fluggastdaten nach festgelegten Kriterien abzugleichen. Welche Kriterien sind das und nach welchen Kriterien werden sie erstellt?<br>3. Diese Kriterien müssen gem. § 5 Abs. 1 min. alle 6 Monate überprüft werden. Durch wen wird diese Überprüfung vorgenommen, wo und wie ist sie geregelt, und wie oft und nach welchen Kriterien findet sie statt?<br>4. Ist vorgesehen, das Fluggastdatenanalysesystem einem Audit zu unterziehen? <br>4.1. Wenn ja, wie und durch wen wird die vorgenommen, und wenn nein, wieso nicht?<br>5. Wie wird sichergestellt, dass gem. Art. 6 Abs. 5 PNR-RL jeder einzelne Treffer einer nicht-automatisierten Überprüfung unterzogen wird?<br>6. Wie viele Treffer wurden schon einer solchen nicht-automatisierten Überprüfung unterzogen?<br>7. Wie viele dieser Treffer waren korrekt? <br>8. Wie viel der Treffer haben zu anschließenden Ermittlungsverfahren oder anderen polizeilichen Maßnahmen geführt?<br>9. Welche Delikte lagen diesen Verfahren zugrunde?<br>10. Wie viele Straftaten wurden seit Inbetriebnahme der PIU mit Hilfe von PNR-Daten aufgeklärt und welche?<br>11. Wie viele Treffer sollen beim vollen Ausbau einer solchen nicht-automatisierten Überprüfung unterzogen werden können?<br>12. Wie wird sichergestellt, dass gem. Art. 13 Abs. 4 PNR-RL, die dort erwähnten besonderen Kategorien von Daten umgehend gelöscht werden? Werde alle Daten nach der Übermittlung dahingehend überprüft?<br>13. Wir wird sichergestellt, dass die Fluggastdaten gem. Art. 6 Abs. 4 PNR-RL und Art. 21 GRC in nichtdiskriminierender Weise verarbeitet werden?<br>14. In Art.13 Abs. 5 PNR-RL ist die Dokumentation der Verarbeitungssysteme vorgesehen. Demgemäß müssen die Namen und die Kontaktinformationen der Organisation und des Personals der PNR-Zentralstelle, die mit der Verarbeitung beauftragt sind, und die verschiedenen Ebenen der Zugangsberechtigungen (lit. a), die Anfragen von zuständigen Behörden und PNR-Zentralstellenanderer Mitgliedstaaten (lit. b) und jede Anfrage und Übermittlung von Fluggastdaten durch bzw. An Drittstaaten (lit. c) dokumentiert werden.<br>15. Wie wird die Dokumentation der Verarbeitungssysteme und -verfahren gem. Art 13 Abs 5 PNR-RL umgesetzt?<br>16. Wurden gem. Art 13 Abs 7 PNR-RL technische und organisatorische Maßnahmen gesetzt, um ein angemessenes, hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten? <br>16.1. Wenn ja welche? <br>16.2. Wo sind diese dokumentiert und was ist der Wortlaut der Dokumentation?<br>17. Wie viele und welche Flugunternehmen sind derzeit an das Fluggastdatensystem der österreichischen PIU angeschlossen und der Anschluss wie vieler und welcher ist noch 2019 zu erwarten?<br>18. Wie viele Daten betreffend wie vieler Personen wurden seit Inbetriebnahme an die österreichische PIU übermittelt?<br>19. Wie viele Datensätze soll die PIU im vollen Betrieb verarbeiten können?<br>20. Wie viele Datensätze wurden bereits anonymisiert?<br>21. Wie viele Personen haben in der Fluggastdatenzentralstelle Zugang zu den dort gespeicherten Passagierdaten?<br>22. Wie viele Datensätze wurden bisher gem. § 7 Abs. 1 PNR-G an EUROPOL übermittelt?<br>23. Wie viele Datensätze wurden bisher gem. § 7 Abs. 1 PNR-G an Mitgliedstaaten übermittelt?<br>24. Wie viele Datensätze wurden bisher gem. § 7 Abs. 2 PNR-G an Drittstaaten übermittelt und an welche?<br>25. Wie viele Datensätze wurden bisher gem. § 7 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 4 PNR-G jeweils an die Sicherheitsbehörden, Zollbehörden sowie die mit Aufgaben der wehr- oder militärbefugnisgesetzlichen Vollziehung betrauten Organen und Behörden der militärischen Nachrichtendienste übermittelt und mit welcher Begründung?<br>26. Wie wird sichergestellt, dass gem. Art 13 Abs 1 und Abs 2 der Polizei-Richtlinie (EU RL 680/2016) betroffene Betroffenen über die Datenverarbeitung informiert werden?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Polizeiliche Videoüberwachung' an Bundesministerium für Inneres2019-08-27T15:36:48.711018+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/polizeiliche-videouberwachung/An: Bundesministerium für Inneres:<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums hat das Potential die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einzuschränken. Diese Maßnahme ist daher nur mir großer Zurückhaltung einzusetzen. Die Befugnisse zur Videoüberwachung wurden jedoch in den letzten Jahren stetig erweitert.<br><br>Daher stelle ich folgende Anfrage:<br><br>1. Wie viele Bildaufzeichnungen (Videoüberwachung) nach § 54 Abs 2a, Abs 4, Abs 4a, Abs 4b, Abs 5, Abs 6, Abs 7, Abs 7a und Abs 8 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2013–2018 durchgeführt? (Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Rechtsgrundlagen und Bundesländern)? <br><br>2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG gab es mit Stichtag 1.8.2019 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)? <br><br>3. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatzes von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? <br><br>4. Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2013–2018 in den Kauf und die Installation von Videokameras und Videoüberwachungssystemen investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installationen bestehen für die Jahre 2019 und 2020? Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen im Jahr 2020 angekauft werden?<br><br>5. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? <br><br>6. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? <br><br>7. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesen beiden Jahren dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie Aufschlüsselung nach Jahren)? Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?<br><br>8. Wie oft wurden in den Jahren 2016-2018 Bildaufzeichnungen mit Body-Cams nach § 13a Abs 3 SPG durchgeführt?<br><br>9. Welche Rechtsträger wurden gem § 93a SPG dazu verpflichtet, Videomaterial aufzubewahren? Bitte um namentliche Aufschlüsselung. Welche öffentlichen Orte werden von diesen Kameras überwacht? Für wie lange wurde jeweils eine derartige Aufbewahrungspflicht auferlegt? Wurde den Sicherheitsbehörden bisher aufgrund dieser Bestimmung ein Livestream zugänglich gemacht?<br><br>10. Im Jahr 2018 wurden eine Reihe öffentlicher und privater Rechtsträger von den Landespolizeidirektionen aufgefordert, bekannt zu geben, welche Bildaufnahmegeräte sie betreiben (Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01793/imfname_723599.pdf )<br>Wie viele Kameras betreiben diese Rechtsträger jeweils? Bei welchen dieser Rechtsträgern wurden Schnittstellen eingerichtet, um Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen zu erhalten? Wo ist es geplant, in Zukunft derartige Schnittstellen einzurichten?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Gesichtserkennung' an Bundesministerium für Inneres2019-07-25T09:54:20.172566+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/gesichtserkennung/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Am 18.4.2019 wurde medial bekannt, dass ab Dezember desselben Jahres eine Gesichtserkennungssoftware von der Polizei eingesetzt werden soll (https://futurezone.at/netzpolitik/polizei-startet-im-dezember-mit-gesichtserkennung/400469524 ). <br><br>1) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll die Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden?<br><br>2) Aus der durch eine Anfragebeantwortung vom 11.6.2019 auf fragdenstaat.at (https://fragdenstaat.at/anfrage/ankauf-einer-gesichtserkennungs-software-durch-das-bundeskriminalamt/ ) öffentlich gemachten Leistungsbeschreibung ( https://fragdenstaat.at/anfrage/ankauf-einer-gesichtserkennungs-software-durch-das-bundeskriminalamt/4320/anhang/LeistungsbeschreibungGFE.pdf ) einer Gesichtserkennungs-Software für das Bundeskriminalamt ging hervor, dass mit einem Datenset von 1–5 Millionen Lichtbildern zum Datenabgleich gerechnet wird (S. 18, Pkt 55). <br><br>Auf welchen Tatsachen beruht die Schätzung, dass 1–5 Millionen Lichtbilder für den Datenabgleich zu Verfügung stehen werden?<br><br>3) In der Leistungsbeschriebung (siehe Frage 2) ist außerdem davon die Rede, dass die Daten unter anderem nach Geschlecht, Alter, Herkunft und Delikten als Metadaten eingeschränkt werden sollen (S. 23, Pkt 95).<br><br>Wie wird sichergestellt, dass die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien von Daten nicht in diskriminierender Weise geschieht?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Forschungsförderungsprogramm KIRAS' an Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2019-08-27T15:48:26.858335+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/forschungsforderungsprogramm-kiras/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut dem Forschungsförderungsprogramm KIRAS https://www.ffg.at/programm/kiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert.<br><br>Ich wende mich daher mit folgenden Fragen an Sie:<br><br>1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen von KIRAS bislang gefördert? (In der Gliederung nach Kooperative F&E Projekte und F&E Dienstleistungen)<br><br>2. Welche Fördermittel wurden je nach Förderkategorie vergeben?<br><br>3. Welche fertiggestellten Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden?<br><br>4. Wie kann sichergestellt werden, dass Projekte, die während der Projektumsetzung ein Dual Use ausschließen, nach Projektende dieses auch noch weiter verfolgen?<br><br>5. Ein von KIRAS gefördertes Projekt ist IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats.<br><br>6. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats.<br><br>7. Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Predictive Policing' an Bundesministerium für Inneres2019-07-25T09:51:46.770416+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/predictive-policing/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>In der parlamentarischen Anfrage 12834/J vom 27.4.2017 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_12834/index.shtml ) wurde Bundesminister für Inneres Wolfgang Sobotka zur Anwendung von „Predictive-Policing“-Methoden in Österreich befragt. Frage 6 lautete: <br><br>„Inwieweit nutzt die österreichische Polizei andere Softwareprogramme als Hilfestellung zur Prävention von Einbrüchen und Vorbereitung/Planung von Streifenfahrten?“<br><br>Diese Frage wurde in der Beantwortung 12318/AB vom 27.6.2017 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_12318/index.shtml ) folgendermaßen beantwortet: <br><br>„Das österreichische Bundeskriminalamt widmet sich in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten seit 10 Jahren diesem Thema. Bis dato ist eine Methode, gemeinsam entwickelt mit dem Joanneum Research Graz, im Einsatz. Weiterführende Forschungen und Entwicklungen gemeinsam mit österreichischen und europäischen Partnern sind im Laufen.“<br><br>1. Wie heißt diese Methode?<br>2. Wie, wo und durch wen wird diese Methode eingesetzt?<br>3. Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Methode eingesetzt?<br>4. Welche Daten werden für den Einsatz dieser Methode verarbeitet?<br>5. Werden für diese Methode auch personenbezogene Daten verarbeitet?<br>6. Gibt es Belege für die Wirksamkeit dieser Methode?<br>7. Kann ausgeschlossen werden, dass diese Methode sich diskriminierend auswirkt?<br>8. Wurden für diese Methode außer Joanneum Research Graz noch weitere externe Diensteanbieter beauftragt? Wenn ja, wie heißen diese und mit welchen Aufträgen wurden sie beauftragt?<br>9. Welcher Preis wurde Joanneum Research Graz und etwaigen weiteren DienstleisterInnen gezahlt?<br>10. Wie viel kostet der laufende Betrieb dieser Methode?<br>11. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Vertrags, der zur Entwicklung dieser Software mit Joanneum Research Graz geschlossen wurde, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Software und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).<br>12. Weiters beantrage ich Auskunft, nach welchen Kriterien und über welchen Mechanismus der Auftrag vergeben wurden (Direktvergabe, Ausschreibung, etc.). <br>13. Wie ist der Wortlaut der Ausschreibungsunterlagen?<br>14. Welche weiterführenden Forschungen und Entwicklungen gab es seit der Anfrage 2017?<br>15. Gibt es inzwischen noch weitere Methoden des „Predictive Policing“ im Einsatz? Wenn ja, wie heißen diese und zu welchem Zweck werden sie angewandt?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Forschungsförderungsprogramm KIRAS' an Bundeskanzleramt2019-08-28T12:42:58.460134+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/forschungsforderungsprogramm-kiras-2/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut dem Forschungsförderungsprogramm KIRAS https://www.ffg.at/programm/kiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert.<br><br>Ich wende mich daher folgenden Fragen an Sie:<br><br>1. Welche fertiggestellten KIRAS-Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden?<br><br>2. Wie hoch waren die Kosten der Umsetzung jeweils?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Deformationsmunition der Polizei' an Bundesministerium für Inneres2019-08-08T11:03:29.281959+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/deformationsmunition-der-polizei/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Aus Medienberichten wurde bekannt, dass durch das Innenministerium für den Gebrauch durch die Polizei neue, sogenannte Deformationsmunition (Teilmantelgeschoße) angeschafft werden solle, die bislang in Österreich nicht im Einsatz ist. (https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5625549/Polizei-ruestet-auf_Staerkere-Munition-ab-2020-im-Einsatz )<br><br>1) Warum wird diese neue Munition abgeschafft?<br>2) Führen die neuen Teilmantelgeschoße oder die alten Vollmantelgeschoße zu stärkeren Verletzungen, wenn Menschen von ihnen getroffen werden? Auf welcher Basis wird bzw. wurde diese Einschätzung getroffen?<br>3) Kann ausgeschlossen werden, dass das Risiko tödlicher Verletzungen aufgrund von Verbluten bei Teilmantelgeschoßen höher ist als bei Vollmantelgeschoßen?<br>4) Aus welcher Distanz können Derfomationgeschoße sicher eingesetzt werden?<br>5) Gibt es Datenbestand zu Verletzungen und Todesfällen durch den Einsatz solcher Munition, die im Zuge dieser Entscheidung berücksichtigt wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum wurde das nicht berücksichtigt?<br>6) Wie viele Verletzungen und Todesfälle durch Schusswaffengebrauch der Sicherheitsbehörden gab es seit 2000 pro Jahr?<br>7) Auf welche Studien oder Erfahrungen stützen sich diese Einschätzungen?<br>8) Deformationsmunition wurde in Artikel 23 lit e der Haager Landkriegsordnung von 1899 verboten, in der HLKO von 1907 findet sich ein ähnliches Verbot in Artikel 22. Darüber hinaus ist der Einsatz von sich ausdehnender Munition gemäß dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (dem auch Österreich beigetreten ist) als Kriegsverbrechen normiert, sowohl in internationalen als auch in nicht internationalen bewaffneten Konflikten (Artikel 8 Abs 2 lit b xix, lit e xv). Wie ist es gerechtfertigt, dass von der Polizei angewandt wird, was im Krieg verboten ist?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Forschungsförderungsprogramm KIRAS' an Bundesministerium für Inneres2019-08-28T12:42:12.030186+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/forschungsforderungsprogramm-kiras-1/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut dem Forschungsförderungsprogramm KIRAS https://www.ffg.at/programm/kiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert.<br><br>Ich wende mich daher folgenden Fragen an Sie:<br><br>1. Welche fertiggestellten KIRAS-Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden?<br><br>2. Wie hoch waren die Kosten der Umsetzung jeweils?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Forschungsförderungsprogramm FORTE' an Bundesministerium für Landesverteidigung2019-08-27T15:49:36.679823+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/forschungsforderungsprogramm-forte/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut dem Forschungsförderungsprogramm FORTE https://www.ffg.at/forte werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert.<br><br>Ich wende mich daher mit folgenden Fragen an Sie:<br><br>1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen von FORTE bislang gefördert? (In der Gliederung nach Kooperative F&E Projekte und F&E Dienstleistungen)<br><br>2. Welche Fördermittel wurden je nach Förderkategorie vergeben?<br><br>3. Welche fertiggestellten Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden?<br><br>4. Wie kann sichergestellt werden, dass Projekte, die während der Projektumsetzung ein Dual Use ausschließen, nach Projektende dieses auch noch weiter verfolgen?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Internet of Things (IoT)-Forensik' an Bundesministerium für Inneres2019-07-26T13:12:54.962277+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/internet-of-things-iot-forensik/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Das “Internet of Things” (IoT) gewinnt zunehmend an Bedeutung für den Lebensalltag der Menschen. Seien es Autos, Häuser, Kaffeemaschinen, Uhren oder Herzschrittmacher: Immer mehr Geräte sind mit dem Internet verbunden. Dies geht auch mit einer kontinuierlichen Generierung von Daten einher, die konkrete Aufschlüsse über das Verhalten und die Persönlichkeit von Menschen geben können.<br><br>Das Innenministerium setzt sich zusehends mit IoT als Bedrohung und als Angriffspunkt für Cybercrime auseinander, z. B. im Zuge des KIRAS-Projekts IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). In der Projektbeschreibung heißt es, man wolle u. a . „dem Bundesministerium für Inneres (BMI) einen Wissensvorsprung für Polizei und Forensik […] schaffen“. <br><br>In der Anfragebeantwortung 1837/AB vom 4.12.2018 zu 1823/J (XXVI. GP)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01837/imfname_724660.pdf ) wird zu Frage 4 zudem durch Innenminister Kickl berichtet, es werde im Rahmen des Konzeptes C4 (Cybercrime Competence Center) an Internet of Things (IoT)-Forensik gearbeitet.<br><br>1) Ist geplant, im Zuge der „IoT-Forensik“ personenbezogene Daten zu verarbeiten? Wenn ja, welche?<br>1a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?<br>2) Ist geplant, Daten aus dem Bereich des IoT zur Aufklärung und Bekämpfung anderer Straftaten zu nutzen als die, die mittels IoT begangen wurden?<br>3) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats.<br>4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats.<br>5) Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt?<br>6) Gibt es noch weitere Projekte des BMI, die sich mit IoT im polizeilichen Bereich auseinandersetzen?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br><br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Drohneneinsätze durch die Polizei' an Bundesministerium für Inneres2019-06-28T15:49:38.183991+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/drohneneinsatze-durch-die-polizei/Sehr geehrte Damen und Herren<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut Medienberichten (hier: https://derstandard.at/2000101362650/Identitaere-Kundgebung-und-Gegendemo-in-Wien und hier: https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/Polizei-setzt-erstmals-Drohne-nach-Zug-Crash-ein-51881395 werden von der Polizei eine oder mehrere Drohnen eingesetzt.<br><br>1) Wie viele Drohnen befinden sich bei der Polizei im Einsatz?<br>2) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken wird diese Drohne/werden diese Drohnen eingesetzt?<br>3) Wie hoch waren die Kosten für diese Drohnen?<br>4) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen?<br>5) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Drohnen und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).<br>6) Müssen die Drohneneinsätze bei der Austrocontrol gemeldet werden und wie oft war dies der Fall?<br>7) Kann die Drohne/können die Drohnen bei Funkabbruch selbsttätig landen?<br>8) Kam es im Zuge der Drohneneinsätze zu Beschädigungen oder Verletzungen?<br>9) Wie oft gabe es schon Drohneneinsätze?<br>10) Wurde mittels Drohnen erhobenes Videomaterial als Beweismittel in strafrechtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren eingesetzt?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Fluggastdatenanalyse - Kosten und Beschaffung' an Bundesministerium für Inneres2019-06-28T15:27:18.384489+00:00https://fragdenstaat.at/anfrage/fluggastdatenanalyse-kosten-und-beschaffung/An: Bundesministerium für Inneres:<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:<br><br>Laut Medienberichten hat im März 2019 die Zentralstelle für Fluggastdaten (PIU) die Arbeit aufgenommen: https://derstandard.at/2000099193845/Zentralstelle-fuer-Fluggastdaten-nimmt-Arbeit-auf<br><br>Ich bitte Sie dazu um folgende Auskunft:<br><br>1) Werden die Fluggastdaten nach dem PNR-G mit einer im BMI selbst entwickelten oder extern zugekauften Software analysiert?<br>2a) Falls die Software zugekauft wurde, wie lauten der Name der Software, die zur Analyse von PNR-Daten genutzt wird und ihres Herstellers?<br>2b) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen?<br>2c) Welcher Preis wurde für die Anschaffung der Software bezahlt?<br>2d) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Software und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).<br>2e) Weiters beantrage ich Auskunft, nach welchen Kriterien und über welchen Mechanismus der Auftrag vergeben wurde (Direktvergabe, Ausschreibung, etc.). <br>2f) Wie ist der Wortlaut der Ausschreibungsunterlagen?<br> 3) Wie viel kostet der laufende Betrieb der Zentralstelle für Fluggastdaten?<br> 4) Wie hoch sind die erwarteten Kosten des laufenden Betriebes bei vollem Ausbau?<br> 5) Wie viel davon sind jeweils Personalkosten?<br> 6) Wie viele MitarbeiterInnen hat die Zentralstelle für Fluggastdaten?<br><br>Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.<br><br>Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!<br>Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.<br><br>Mit freundlichen Grüßen