Hundehaltung, Leinenpflicht, Tierquälerei bei nicht tiergerechter

Anfrage an: Krensdorf, Burgenland

Lt. Medien herrscht in Krensdorf unbedingte Leinenpflicht für Hunde. Dies zwingt den Hundehalter , den Hund nicht artgerecht zu halten, was speziell Rassen betrifft, die auch aus fachlicher Sicht bekannt-einen großen Bewegungsdrang haben. Aufgrund der Maßnahme des Bügermeisters werden diese Hundehalter genötigt, sich entweder wg. Nichteinhaltung des Leinenzwangs oder wg. Tierquälerei zu verantworten.
1. übt der Bürgermeister im Gemeindegebiet von Krensdorf die Jagd aus ?
2. liegt hier der Verdacht des Amtsmissbrauches des Bürgermeisters vor, da Personen im Recht auf Ausübung der Hundehaltung jedenfalls wissentlich geschädigt wird ?
3. ist Absicht hinter der Maßnahme, die Hundehaltung einzudämmen ?

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. Juli 2024
  • Frist
    7. September 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft: Lt. Medi…
An Krensdorf, Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Hundehaltung, Leinenpflicht, Tierquälerei bei nicht tiergerechter [#3158]
Datum
13. Juli 2024 12:04
An
Krensdorf, Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft:
Lt. Medien herrscht in Krensdorf unbedingte Leinenpflicht für Hunde. Dies zwingt den Hundehalter , den Hund nicht artgerecht zu halten, was speziell Rassen betrifft, die auch aus fachlicher Sicht bekannt-einen großen Bewegungsdrang haben. Aufgrund der Maßnahme des Bügermeisters werden diese Hundehalter genötigt, sich entweder wg. Nichteinhaltung des Leinenzwangs oder wg. Tierquälerei zu verantworten. 1. übt der Bürgermeister im Gemeindegebiet von Krensdorf die Jagd aus ? 2. liegt hier der Verdacht des Amtsmissbrauches des Bürgermeisters vor, da Personen im Recht auf Ausübung der Hundehaltung jedenfalls wissentlich geschädigt wird ? 3. ist Absicht hinter der Maßnahme, die Hundehaltung einzudämmen ?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Bgld. AISG. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3158/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in