Hundehaltung, Leinenpflicht, Tierquälerei bei nicht tiergerechter
Anfrage an:
Krensdorf, Burgenland
Verwendetes Gesetz:
Burgenländisches Auskunftspflicht-, Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz
Lt. Medien herrscht in Krensdorf unbedingte Leinenpflicht für Hunde. Dies zwingt den Hundehalter , den Hund nicht artgerecht zu halten, was speziell Rassen betrifft, die auch aus fachlicher Sicht bekannt-einen großen Bewegungsdrang haben. Aufgrund der Maßnahme des Bügermeisters werden diese Hundehalter genötigt, sich entweder wg. Nichteinhaltung des Leinenzwangs oder wg. Tierquälerei zu verantworten.
1. übt der Bürgermeister im Gemeindegebiet von Krensdorf die Jagd aus ?
2. liegt hier der Verdacht des Amtsmissbrauches des Bürgermeisters vor, da Personen im Recht auf Ausübung der Hundehaltung jedenfalls wissentlich geschädigt wird ?
3. ist Absicht hinter der Maßnahme, die Hundehaltung einzudämmen ?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum13. Juli 2024
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7. September 2024
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