Stellen Sie sich folgende Fragen

1. Welches konkrete politische Theme/welche konkrete politische Entscheidung interessiert mich?

2. Gibt es dazu Dokumente, die Informationen zur konkreten politischen/rechtlichen Ausgestaltung und/oder politischen Verantwortung enthalten?

3. Wo liegen diese Dokumente? Bei Parteien, beim Bundes- oder Landtagen, bei Ministerien oder bei Behörden?

4. Wurden diese Dokumente bereits veröffentlicht?

5. Wie kann ich diese Dokumente so präzise wie möglich beschreiben, selbst wenn ich sie gar nicht kenne oder wenn ich gar nicht weiß, ob es Dokumente gibt?

6. Kann ich die Suchanfrage eingrenzen, z.B. durch einen Zeitrahmen, bestimmte Organisationseinheiten oder Typen von Dokumenten?

7. Wen könnte die Existenz der Dokumente interessieren, wen ich sie erhalten habe? Journalisten, andere politische Parteien, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, die zu dem Thema arbeiten?

Was muss ich bei der Formulierung meiner Anfrage beachten?

Kurze, konzentrierte Nachrichten machen es Behörden leichter nachvollziehbar, welche Informationen Sie wünschen. Das bedeutet im Gegenzug, dass Sie schneller eine Antwort erhalten. Bitte schließen Sie daher in Ihre Anfrage nur das Nötigste ein, so dass der beantwortenden Person schnell klar ist, welche Informationen Sie wünschen. Wir bitten Sie daher auch darauf zu verzichten, Ihre Anfrage zu begründen oder Argumente für den Zweck Ihrer Anfrage anzuführen.

Bitte verzichten Sie in Ihrer Anfrage außerdem auf Aussagen, die andere herabwürdigen oder beleidigen könnten. Sollten Sie in Ihrer Anfrage herabwürdigende oder beleidigende Aussagen treffen, müssen wir Ihre Anfrage aus rechtlichen Gründen (Betreiberhaftung, Persönlichkeitsrechte, allg. Straftatbestände) entfernen. Dies wäre für beide Seiten unangenehm. 

Sollten Sie Informationen benötigen, um damit öffentlich zu argumentieren oder eine Kampagne anzutreiben, ist die Informationsfreiheit ein mächtiges Werkzeug. Auch wenn Sie diese Seite nicht unmittelbar verwenden dürfen, um Ihre Kampagne zu betreiben, möchten wir Sie dazu ermutigen, mit Hilfe dieser Seite die benötigten Informationen anzufragen. Wir ermutigen Sie zudem, Ihre Kampagne an einem anderen Ort zu betreiben - ein sehr wirksames und einfaches Mittel ist ein eigenes Weblog. Sie dürfen uns gerne auf Ihrer Kampagne verlinken, indem Sie Ihrer Anfrage eine Anmerkung hinzufügen. Sie können Anmerkungen machen, nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Laut Auskuntsfplichtsgesetz muss eine zuständige Behörde dem Antragsteller die Anfrage "ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen" beantworten.

Sie werden von FragDenStaat.at per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.

Was passiert, falls ich nie eine Antwort erhalte?

Es kommt vor, dass eine Behörde eine Anfrage einfach nicht erhalten hat. Sollten Sie nach Ablauf der Frist keine Antwort erhalten haben, lohnt es sich auf jeden Fall, bei der Behörde anzurufen und freundlich nachzufragen, ob die Anfrage angekommen ist.

Falls die Anfrage nicht angekommen ist, liegt das meistens an “Spam-Filtern”. Setzen Sie sich mit der Behörde in Verbindung und bitten Sie sie, dass E-Mails, die von Adressen @foi.fragdenstaat.at verschickt wurden, auf die Positivliste (“Whitelist”) gesetzt werden. Wenden Sie sich bitte zudem an uns: bei Bedarf verschicken wir jede generierte IFG-Anfrage erneut.

Sollten Sie trotz Ihrer Bemühungen noch kein Glück gehabt haben, können Sie um eine interne Nachforschung bei der Behörde bitten.

Wie sieht es mit der Weiterverwendbarkeit der erhaltenen Informationen aus?

In jedem Fall dürfen Sie Artikel über die erhaltenen Informationen schreiben oder sie zusammenfassen bzw. sie in Auszügen zitieren. Die Weiterverwendung als Ganzes ist allerdings je nach Bundesland und zutreffenden Gesetz unterschiedlich geregelt.

Kann ich Informationen über mich selbst oder andere Personen anfragen?

Nein. Hiervon raten wir ab, denn Anfragen, die mit Hilfe von fragdenstaat.at gemacht werden, sind öffentlich und unter dem Informationsfreiheitsgesetz erhoben. Das Gesetz sieht nicht vor, dass Zugang zu Informationen über ein Individuum gewährt wird.

Falls Sie feststellen, dass jemand persönliche Informationen in eine Anfrage eingearbeitet hat – auch unabsichtlich – setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung, damit wir diese Informationen entfernen können.

Kann ich meine Anfrage geheim halten – zumindest, bis ich meine Geschichte veröffentlicht habe?

fragdenstaat.at ist generell für öffentliche Anfragen ausgelegt. Allerdings können Sie Ihre Anfrage auch nicht-öffentlich stellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich schalten. Dazu müssen Sie im Anfrage-Formular den Haken bei dem Feld "Diese Anfrage ist öffentlich" abwählen.

Kann ich dieselbe Anfrage an eine Vielzahl von Behörden schicken?

Wir bitten Sie, eine erste Testversion Ihrer Anfrage an einige wenige Behörden zu verschicken. Deren Antworten werden Ihnen dabei helfen, Ihre Fragestellung zu optimieren. So bekommen Sie bessere Informationen, wenn Sie die Anfrage in einem zweiten Schritt an sämtliche Behörden schicken. Es gibt derzeit kein System für das gleichzeitige Verschicken einer Anfrage an mehrere Behörden, weswegen Sie die Anfrage manuell kopieren und jeweils erneut stellen müssen.

Ich habe außerhalb der Seite eine Anfrage gestellt. Wie kann ich sie ins Archiv hochladen?

Insbesondere in der Anfangszeit von FragdenStaat.at laden wir BürgerInnen dazu ein, uns ihre bereits anderweitig gestellten Informationsfreiheitsanfragen zu “spenden”. Dazu wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an uns: info@fragdenstaat.at. Eine solche Einspeisung von Anfragen soll dazu dienen, auch anderen BürgerInnen zu zeigen, welche Anfragen in der Vergangenheit bereits gestellt wurden.

Allerdings möchten wir betonen, dass fragdenstaat.at kein Archiv sämtlicher anderweitig gestellten Anfragen sein soll, da wir die Richtigkeit von Quellen und Informationen nur Anfragen zusichern können, die originär über unsere Seite gestellt wurden.

Wie moderieren Sie Anmerkungen (Kommentare) zu den Fragen?

Kommentare auf fragdenstaat.at sollen NutzerInnen dabei helfen, die gewünschten Informationen zu erhalten bzw. ihnen Hinweise zu geben, an wen sie sich wenden können, um weiterzukommen. Wir behalten uns das Recht vor, andersartige Kommentare zu löschen.

Endlose und politische Diskussionen sind nicht erlaubt. Bitte verweisen Sie ggf. in ihrem Kommentar auf ein geeignetes externes Forum oder eine geeignete externe Kampagnenseite.

Wozu dient FragDenStaat.at?

FragDenStaat.at möchte Sie dabei unterstützen, auf amtliche Informationen von österreichischen Behörden zuzugreifen. Hierfür veröffentlicht FragDenStaat.at Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz gemeinsam mit den Antworten der Behörden.

FragDenStaat.at erleichtert es NutzerInnen, sich mit Anfragen an Behörden zu wenden: Anfragen können einfach über ein Web-Formular gestellt werden und werden dann von FragDenStaat.at per E-Mail an die entsprechende Behörde gesendet und gleichzeitig online veröffentlicht. Auch die anschließende Antwort der Behörde wird auf FragDenStaat.at öffentlich einsehbar gemacht.

Durch die Veröffentlichung der Antworten wird FragDenStaat.at zu einer Sammelstelle für amtliche Informationen. Außerdem dient die Veröffentlichung des Frage- und Antworthergangs dazu, die Antwortpraxis der Behörden transparent zu machen und kontrollieren zu können.

Das Portal soll auch für investigative JournalistInnen und Nichtregierungsorganisationen nützlich sein: Anfragen können nicht-öffentlich gestellt und erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Dadurch wird die exklusive Nutzung von Informationen gewahrt. Gleichzeitig kann die Webseite als Quelle angegeben werden.

Wie funktioniert die Seite?

Diese Seite sammelt amtliche Informationen, zu denen Behörden auf Anfrage von BürgerInnen Zugang gewährt haben. NutzerInnen können Anfragen von BürgerInnen und die dazugehörigen Antworten der Behörden in der Rubrik Anfragen durchstöbern oder mit Hilfe der Suchfunktion nach Schlagworten durchsuchen.

Für den Fall, dass zu einem Sachverhalt noch keine Dokumente vorliegen, stellt diese Seite ein Web-Formular bereit, über das NutzerInnen selbst Anfragen an Behörden richten können. Als NutzerIn wählen Sie hierbei zunächst die Behörde aus, an die sich Ihre Informationsanfrage richten soll und schreiben dann Ihre Anfrage – ein formaler Rahmentext mit rechtlichen Hinweisen an die Behörde wurde dabei schon für Sie vorformuliert und wird der Anfrage automatisch zugefügt.

Anschließend sendet FragDenStaat.at Ihre Anfrage von einer @fragdenstaat.at-Absendeadresse an die Behörde und legt gleichzeitig für den Anfragevorgang ein Dossier an, in dem Ihre Anfrage und die zukünftige Korrespondenz mit der Behörde für alle einsehbar veröffentlicht wird. Alle Dossiers finden Sie in der Rubrik Anfragen. Sollten Sie Ihre erste Anfrage stellen und sich zuvor noch nicht auf FragDenStaat.at angemeldet haben, wird nun ein Account für Sie angelegt. Wenn bei FragDenStaat.at eine Antwort der Behörde eingeht, werden Sie darüber automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Als AnfragestellerIn haben Sie administrative Rechte für Ihr Anfrage-Dossier. So können Sie den „Status“ der Anfrage neu einstellen, wenn eine Antwort eingegangen ist und etwaige weitere Nachrichten, die Ihre Anfrage betreffen, an die Behörde senden.

Auch NutzerInnen, die keine eigene Anfrage stellen möchten, können sich auf dieser Seite anmelden, um vorhandene Anfragen zu kommentieren und anderen NutzerInnen Vorschläge zu ihren Anfragen zu machen.

Warum sollte ich FragDenStaat.at nutzen?

Die zugrunde liegende Idee: Wir als BürgerInnen haben das Recht (und die Pflicht), unsere Regierung zu kontrollieren. Je mehr Informationen uns zu Regierungspraktiken vorliegen, desto besser können wir uns einbringen, konstruktive Kritik üben oder Lob aussprechen.

Aus welchem Grund sollte eine Behörde auf meine Anfrage reagieren?

Nach dem Auskunftspflichtgesetz ist eine Behörde verpflichtet, auf Ihre Anfrage zu antworten. Die Antwort wird entweder die gewünschten Informationen umfassen oder einen rechtlich gültigen Grund nennen, warum kein Zugang zu den Informationen gewährt werden kann. Eine dritte Antwortmöglichkeit wäre, dass der Behörde die angefragten Informationen nicht vorliegen.

Wer steht hinter FragDenStaat.at?

Die Seite FragDenStaat.at wird von transparenzgesetz.at betrieben - der unabhängigen Initiative für Informationsfreiheit in Österreich. Diese wurde vom ehemaligen profil-Journalisten Josef Barth und dem Anti-Korruptionsexperten Hubert Sickinger gegründet. Bereits 2011 starteten sie das kleine Transparenz-Watchblog "Amtsgeheimnis.at - Was Österreichs Bürger nicht wissen dürfen".

Wer hat FragDenStaat.at entwickelt?

Die Software für FragDenStaat.at wird von fin gewartet und ist auf Github verfügbar. Probleme und Wünsche können dort gerne als Issue gemeldet werden.

Die Software, auf der FragDenStaat.at basiert wurde durch Stefan Wehrmeyer für FragDenStaat.de nach dem Vorbild der Seite “What do they know” geschrieben und online gestellt. Die Software heißt Froide, steht unter der MIT Lizenz und kann von GitHub heruntergeladen werden.

Betrieben wird das Projekt derzeit rein ehrenamtlich.