Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrter Herr Hametner,
danke für Ihre Nachricht.
Der ORF begrüßt das IFG und den damit verbundenen Paradigmenwechsel von der Amtsverschwiegenheit zur Informationsfreiheit. Öffentlich zugängliche Informationen sind ein wesentlicher Faktor, damit Medien ihrer wichtigen Funktion als Public Watchdog gerecht werden können. Beim ORF selbst sind Transparenz und Informationsfreiheit bereits seit vielen Jahren Standard. Das ORF-G regelt den umfassenden Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen: so veröffentlicht der ORF etwa Jahresbericht, Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, das ORF-Qualitätssicherungssystem samt Studien und Teilnehmer:innenbefragungen sowie diesbezügliche Beschlüsse von Publikums- und Stiftungsrat, die Angebotskonzepte sämtlicher Online-Angebote, Auftragsvorprüfungsverfahren für neue, beabsichtigte Angebote ebenso wie programmliche und werberechtliche Regulative (Tarifwerke zur kommerziellen Kommunikation, Verhaltenskodex für journalistische Tätigkeit, Redaktionsstatut), den Aktionsplan zur Barrierefreiheit und nicht zuletzt den ORF-Transparenzbericht. Mit all diesen Maßnahmen wird der ORF den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit in großem Maße gerecht.
Der Veröffentlichung einiger Informationen stehen jedoch Verschwiegenheitspflichten sowie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse entgegen. Für diese Fälle sehen das IFG und das ORF-Gesetz Ausnahmen von der Transparenz vor. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass die angefragten Unterlagen nicht übermittelt werden können.
Freundliche Grüße