Gemeinnützige bezahlte (1,60 € pro Stunde) Tätigkeiten von Asylwerbern im Burgenland
Im Burgenland wird ab 1. Juli 2025 ein neues Modell umgesetzt: Asylwerberinnen und Asylwerber sind künftig verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen. Die Regelung betrifft zunächst rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter, gab Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) öffentlich bekannt.
Wie viele der 130 Asylwerber oder andere dazu in Frage kommenden Menschen verrichten seit 1. Juli 2025 in folgenden Bereichen im Burgenland gemeinnützige Tätigkeiten gegen Bezahlung. Bitte aufgeschlüsselt in Zahlen und Nennung weiterer Bereich wo diese Tätigkeit verrichtet wird, falls der Bereich hier nicht aufgezählt ist.
- Landschaftspflege
- Winterdienst
- Betreuung von Sportanlagen
- Betreuung von Parks
- Reinigungsdienste
- Botendienste (welche Klassifizierungen dürfen befördert werden?)
- Kulturelle Veranstaltungen
- Sportliche Veranstaltungen
- Täigkeiten in Altenheimen
- Tätigkeiten in Pflegeheimen
- Tätigkeiten in Bibliotheken
- Tätigkeiten in kommunalen Einrichtungen bitte nach Kommunen aufgeschlüsselt
In welchen weiteren Projekten in den burgenländischen Gemeinden, beim Land oder in der Landesholding werden ab 1. Juli Asylwerber im erwerbsfähigen Alter im Burgenland zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen?
Asylwerber werden mit 1,60 € pro Stunde bezahlt. Welche weiteren Sozialleistungen und Versicherungsleistungen oder z.B. Verpflechung, Unterkunft, Fahrtkosten, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw. fallen pro Asylwerber zusätzlich an und welche Stelle im Land verwaltet diese Personengruppe.
Gibt es spezielle Auflagen für die vor Ort zuständigen "Vorgesetzten" oder Mitarbeiter zur Dienstaufsicht und wie sieht die Gefahren und Sicherheitsanalyse zu diesem Projekt aus?
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zum Projekt: „Wenn jemand zu uns kommt, ist das keine Einbahnstraße. Es muss ein Geben und Nehmen sein. Wer sich ohne triftigen Grund weigert, riskiert den Entfall von Wohnplatz, Verpflegungsgeld, Krankenversicherung und Betreuung – die gesetzlich vorgesehene Basisversorgung bleibt erhalten.
Wie viele der verpflichteten Asylanten haben sich dieser Tätigkeit bis jetzt nachweislich trotz Aufforderung den angeführten Tätigkeiten verweigert und somit den Wohnplatz, Verpflegsgeld, Krankenversicherung und die Betreuung verloren?
Wann wird das gesamte Projekt evaluiert, wie wird es wissenschaftlich begleitet und wie ist die Sicherheit der jeweiligen Burgenländer die nun mit Asylanten zusammenarbeiten müssen sichergestellt.
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Datum5. September 2025
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3. Oktober 2025
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