Zuverdienstgrenze Asylwerber*innen in Grundversorgung
Angeblich gilt österreichweit die Regelung, dass Asylwerber*innen monatlich nur 110 Euro zusätzlich verdienen dürfen (sowie angeblich weitere 80 Euro pro Angehörigen). Bei einem höheren Einkommen soll die Grundversorgung entzogen werden. Zuständig für die Kontrolle sei das Innenministerium, das in manchen Fällen auch Rückforderungen erhebt.
Sollte dies zutreffen (oder auch andere Höchstsätze gelten), bitten wir um Übermittlung der gesetzlichen Grundlagen und Schriftstücke, auf denen diese Einkommensgrenzen beruhen. Weiters ersuchen wir um Zusendung einer Beschreibung des Verfahrens, das angewendet wird, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Ebenfalls bitten wir um Auskunft, welcher Betrag Asylwerber*innen mindestens verbleiben muss, selbst wenn eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Grundversorgung erfolgen muss (vergleichbar mit dem Existenzminimum).
Sollte die oben genannte Regelung nicht zutreffen, bitten wir um Übermittlung der tatsächlichen Höchstgrenzen, bis zu denen Asylwerber*innen Einkommen erzielen dürfen, ohne die Grundversorgung zu verlieren.
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Datum16. September 2025
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14. Oktober 2025
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