Bescheide des Vorstandes der E-Control zur Bestimmung der Netzkosten der APG AG sowie das Mengengerüst für die Kalenderjahre 2024 und 2025

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der Vorstand der E-Control hat gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ElWOG 2010 die Kosten der APG AG (Übertragungsnetzbetreiber) sowie das Mengengerüst mit Bescheid zu bestimmen. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Tarifierung der Netzgebühren (Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt usw), die Verbraucher zu bezahlen haben. Ohne genaue Kenntnis der vom Vorstand genehmigten Kosten bzw des Mengengerüstes kann im Begutachtungsverfahren zur Bestimmung Systemnutzungsentgelte keine Stellungnahme abgegeben werden. Das ElWOG 2010 garantiert, dass jedermann zum Entwurf der Systemnutzungsentgelte eine Stellungnahme abgeben kann. Beantrag wird die Übermittlung der Bescheide für die Kalenderjahre 2024 und 2025

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. September 2025
  • Frist
    17. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bescheide des Vorstandes der E-Control zur Bestimmung der Netzkosten der APG AG sowie das Mengengerüst für die Kalenderjahre 2024 und 2025 [#3763]
Datum
19. September 2025 22:07
An
Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der Vorstand der E-Control hat gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ElWOG 2010 die Kosten der APG AG (Übertragungsnetzbetreiber) sowie das Mengengerüst mit Bescheid zu bestimmen. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Tarifierung der Netzgebühren (Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt usw), die Verbraucher zu bezahlen haben. Ohne genaue Kenntnis der vom Vorstand genehmigten Kosten bzw des Mengengerüstes kann im Begutachtungsverfahren zur Bestimmung Systemnutzungsentgelte keine Stellungnahme abgegeben werden. Das ElWOG 2010 garantiert, dass jedermann zum Entwurf der Systemnutzungsentgelte eine Stellungnahme abgeben kann. Beantrag wird die Übermittlung der Bescheide für die Kalenderjahre 2024 und 2025
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in