Auskunft

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Meine Mutter Ernestine Antragsteller/in möchte gerne wissen welche Personen Sie beginnend des Jahres 1974 bis 2000 immer wieder eine Anzeige bei den Polizeidienststellen in Graz (schmiedgasse, Finanz, usw.) eingebracht hatten.

Auch möchte Sie wissen welche Personen Sie immer wieder bei anderen Behörden eine Anzeige gemacht hatten

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. September 2025
  • Frist
    27. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunft [#3817]
Datum
30. September 2025 00:08
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Meine Mutter Ernestine Antragsteller/in möchte gerne wissen welche Personen Sie beginnend des Jahres 1974 bis 2000 immer wieder eine Anzeige bei den Polizeidienststellen in Graz (schmiedgasse, Finanz, usw.) eingebracht hatten. Auch möchte Sie wissen welche Personen Sie immer wieder bei anderen Behörden eine Anzeige gemacht hatten
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3817/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Da der Herr Bundesminister für Inneres zur Behandlung Ihres Informationsbegehren vom…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Auskunft [#3817]
Datum
1. Oktober 2025 06:58
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Da der Herr Bundesminister für Inneres zur Behandlung Ihres Informationsbegehren vom 30.09.2025 betreffend "Anzeigen bei Polizeidienststellen in Graz von 1974 bis 2000“ nicht zuständig ist, sondern die Landespolizeidirektion Steiermark, werden Sie gemäß § 7 Abs. 3 IFG an diese verwiesen. Mit freundlichen Grüßen