Frage zur Bezeichnung "Psychologin" nach PlG 2013

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche das Ministerium um Beantwortung der Frage, ob Absolvent:innen von Studien der Psychotherapie(-wissenschaft) sich als „Psycholog:innen“ nach PlG 2013 bezeichnen dürfen.

Hintergrund ist, dass gemäß der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) die Psychotherapie der Fachrichtung „Psychologie“ zugeordnet ist.

Sohinn stellt sich die Frage, ob ein Studium der Psychotherapie(-wissenschaft) als Studium der Psychologie im Sinne des §4 Abs. 1 PlG 2013 anzusehen ist.

Für uns ist die Frage relevant, weil es davon abhängt, ob Absolvent:innen der Psychotherapie(-wissenschaft) in weiterer Folge zur Berufsausbildung Klinische Psychologie / Gesundheitspsychologie nach PlG 2013 zugelassen werden können an unserer Einrichtung (oder nicht).

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. September 2025
  • Frist
    28. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Martin Nechtelberger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Martin Nechtelberger
Betreff
Frage zur Bezeichnung "Psychologin" nach PlG 2013 [#3819]
Datum
30. September 2025 14:44
An
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche das Ministerium um Beantwortung der Frage, ob Absolvent:innen von Studien der Psychotherapie(-wissenschaft) sich als „Psycholog:innen“ nach PlG 2013 bezeichnen dürfen. Hintergrund ist, dass gemäß der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) die Psychotherapie der Fachrichtung „Psychologie“ zugeordnet ist. Sohinn stellt sich die Frage, ob ein Studium der Psychotherapie(-wissenschaft) als Studium der Psychologie im Sinne des §4 Abs. 1 PlG 2013 anzusehen ist. Für uns ist die Frage relevant, weil es davon abhängt, ob Absolvent:innen der Psychotherapie(-wissenschaft) in weiterer Folge zur Berufsausbildung Klinische Psychologie / Gesundheitspsychologie nach PlG 2013 zugelassen werden können an unserer Einrichtung (oder nicht).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Nechtelberger Anfragenr: 3819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3819/ Postanschrift Martin Nechtelberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Nechtelberger