Abteilung II/2 Exportkontrolle: Dual-Use Güter Firma Rotax

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Liste der Dual-Use-Export-Güter (Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547) existieren die Kategorien: 8: "Meeres- und Schiffstechnik" sowie 9: "Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe".
Ich hätte diesbezüglich gerne erfragt, ob für einzelne oder mehrere Motortypen (z.B. Luftfahrt, bzw. Schiffstechnik) der Firma BRP-Rotax Exportgenehmigungs-Pflichten vorliegen.
Wenn keine derartige Pflichten vorliegen, würde ich gerne weiters erfragen, weshalb der Firma der freie Export weiter möglich ist, da ja die Dual-Use Produkte seit vielen Jahren bekanntermaßen [1] als Waffenteile genutzt werden.
Falls derartige Pflichten bereits vorliegen, würde ich gerne weiters wissen, warum diese Exportgüter dennoch in Kriegswaffen verbaut werden können, bzw. ob aus der Sicht der Exportkontrolle möglicherweise ein Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz §3(1) 2. "Ausfuhrverbot Kriesenregionen" vorliegt.

Die Motoren der Firma Rotax werden offenbar sowohl in fliegenden Drohnen [1] als auch in Kamikaze-Drohnenbooten [2] verbaut.

[1] https://www.derstandard.at/story/300000…
[2] https://www.derstandard.at/story/300000…

Warte auf Antwort

  • Datum
    2. Oktober 2025
  • Frist
    30. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abteilung II/2 Exportkontrolle: Dual-Use Güter Firma Rotax [#3835]
Datum
2. Oktober 2025 10:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der Liste der Dual-Use-Export-Güter (Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547) existieren die Kategorien: 8: "Meeres- und Schiffstechnik" sowie 9: "Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe". Ich hätte diesbezüglich gerne erfragt, ob für einzelne oder mehrere Motortypen (z.B. Luftfahrt, bzw. Schiffstechnik) der Firma BRP-Rotax Exportgenehmigungs-Pflichten vorliegen. Wenn keine derartige Pflichten vorliegen, würde ich gerne weiters erfragen, weshalb der Firma der freie Export weiter möglich ist, da ja die Dual-Use Produkte seit vielen Jahren bekanntermaßen [1] als Waffenteile genutzt werden. Falls derartige Pflichten bereits vorliegen, würde ich gerne weiters wissen, warum diese Exportgüter dennoch in Kriegswaffen verbaut werden können, bzw. ob aus der Sicht der Exportkontrolle möglicherweise ein Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz §3(1) 2. "Ausfuhrverbot Kriesenregionen" vorliegt. Die Motoren der Firma Rotax werden offenbar sowohl in fliegenden Drohnen [1] als auch in Kamikaze-Drohnenbooten [2] verbaut. [1] https://www.derstandard.at/story/300000… [2] https://www.derstandard.at/story/300000…
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in