Anfrage zu Gerichtskosten der FPÖ

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wieviel Geld hat die FPÖ in den letzten 10 Jahren für Gerichtskosten audgegeben, das den Steuerzahler belastet?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. Oktober 2025
  • Frist
    30. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Christian Kofler
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Christian Kofler
Betreff
Anfrage zu Gerichtskosten der FPÖ [#3844]
Datum
2. Oktober 2025 18:53
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wieviel Geld hat die FPÖ in den letzten 10 Jahren für Gerichtskosten audgegeben, das den Steuerzahler belastet?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Christian Kofler Anfragenr: 3844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3844/ Postanschrift Christian Kofler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Kofler
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Kofler,   Ihr Informationsbegehren zu den Gerichtskosten der FPÖ betrifft nicht den Wirkungsber…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.10560/2025-1 Anfrage zu Gerichtskosten der FPÖ [#3844]
Datum
4. November 2025 09:39
Status
bild1.png
2,6 KB


Sehr geehrter Herr Kofler,   Ihr Informationsbegehren zu den Gerichtskosten der FPÖ betrifft nicht den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates bzw. den Aufgabenbereich der Parlamentsdirektion. Die Parlamentsdirektion verfügt über keine Informationen betreffend Gerichtskosten der FPÖ (weder in Bezug auf die politische Partei noch auf den Freiheitlichen Parlamentsklub).   Da Ihr Informationsbegehren nicht den Bereich der Parlamentsverwaltung (Art. 30 Abs. 3 bis 6 B-VG) betrifft, weisen wir darauf hin, dass wir Ihren Eventualantrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 Abs. 1 IFG für gegenstandslos erachten.   Mit freundlichen Grüßen