Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Pandemieplan für respiratorische Krankheiten, 2023. Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im vom BMSGPK im Jahr 2023 erstellten Pandemieplan für respiratorische Krankheiten steht im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ folgendes zu lesen:

„Wie praktisch alle Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie neben den positiven Auswirkungen zumeist auch unerwünschte gesellschaftliche, psychosoziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Daher ist immer eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchzuführen, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden. Eine Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Abwägung ergibt, dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt.“

Frage 1: Wie wurde in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) für alle nicht-medikamentösen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt wurden“ und gewährleistet „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“?

BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) eingesetzten nicht-medikamentösen Maßnahmen gesondert anführen. Insbesondere für jene die im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ angeführt werden: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen;

Frage 2: BITTE alle Nutzen-Schaden-Abwägungen anführen die für bestimmte Bevölkerungsgruppen durchgeführt wurden: Insbesondere für Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung;

Frage 3: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt werden, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden“ um zu gewährleisteten „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“?

BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ anführen: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen;

Frage 4: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen gewährleistet werden, dass für die folgenden Bevölkerungsgruppen „der erwartete Nutzen der Maßnahme die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“? Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung;

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Oktober 2025
  • Frist
    2. November 2025
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Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Pandemieplan für respiratorische Krankheiten, 2023. Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ [#3864]
Datum
5. Oktober 2025 11:49
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im vom BMSGPK im Jahr 2023 erstellten Pandemieplan für respiratorische Krankheiten steht im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ folgendes zu lesen: „Wie praktisch alle Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie neben den positiven Auswirkungen zumeist auch unerwünschte gesellschaftliche, psychosoziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Daher ist immer eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchzuführen, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden. Eine Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Abwägung ergibt, dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt.“ Frage 1: Wie wurde in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) für alle nicht-medikamentösen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt wurden“ und gewährleistet „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“? BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) eingesetzten nicht-medikamentösen Maßnahmen gesondert anführen. Insbesondere für jene die im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ angeführt werden: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen; Frage 2: BITTE alle Nutzen-Schaden-Abwägungen anführen die für bestimmte Bevölkerungsgruppen durchgeführt wurden: Insbesondere für Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung; Frage 3: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt werden, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden“ um zu gewährleisteten „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“? BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ anführen: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen; Frage 4: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen gewährleistet werden, dass für die folgenden Bevölkerungsgruppen „der erwartete Nutzen der Maßnahme die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“? Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung;
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3864/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Pandemieplan für respiratorische Krankheiten, 2023. Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ [1846925]
Datum
6. Oktober 2025 13:22
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.