Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Cannabisverbot in Österreich

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

gemäß § 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 67/2023) ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Cannabisverbot in Österreich:

1. Rechtsgrundlagen
Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage beruht das Verbot von Cannabisbesitz, -konsum und -handel?
Welche Änderungen gab es diesbezüglich in den letzten zehn Jahren?

2. Statistische Daten
Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren jährlich wegen Cannabisbesitzes oder -handels angezeigt oder verurteilt?
Wie hoch ist der Anteil jugendlicher bzw. minderjähriger Betroffener?
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt oder führten zu Diversion?

3. Kosten für Polizei und Justiz
Welche geschätzten Kosten entstehen dem österreichischen Steuerzahler jährlich durch die Verfolgung von Cannabisdelikten?
Bitte getrennt nach Polizeieinsätzen, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Strafvollzug.
Gibt es interne Kosten-Nutzen-Analysen oder Evaluierungen zur Effizienz dieser Maßnahmen?

4. Wissenschaftliche Grundlagen
Auf welche Studien, Expertenmeinungen oder internationalen Vergleiche stützt sich die Entscheidung, das Cannabisverbot aufrechtzuerhalten?
Gibt es eine evidenzbasierte Bewertung der gesundheitlichen, sozialen oder kriminalpolitischen Auswirkungen?

5. Internationale Vergleiche
Welche Erkenntnisse liegen dem Ministerium über die Auswirkungen der Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis in anderen Ländern (z. B. Deutschland, Kanada, Portugal) vor?
Gibt es bilaterale oder multilaterale Austauschformate zu diesem Thema?

6. Zukunftsperspektiven
Gibt es derzeit Arbeitsgruppen, Studien oder politische Initiativen innerhalb des Ministeriums, die eine Reform der Cannabisgesetzgebung prüfen?
Falls nein: Warum nicht?

7. Zusätzliche Informationen
Wie viele Ressourcen (Personalstunden, Budgetmittel) wurden in den letzten drei Jahren für Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Aufklärung im Bereich Cannabis aufgewendet?
Welche Kooperationen bestehen mit anderen Ministerien, NGOs oder internationalen Organisationen?

8. Cannabis und Führerscheinentzug
Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen unter Cannabiseinfluss:

Wie viele Personen wurde in den letzten fünf Jahren jährlich der Führerschein entzogen, weil sie unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug gelenkt haben?

Wie hoch waren die durchschnittlich gemessenen THC-Blutwerte (in ng/ml) bei diesen Fällen?

Welche Kosten entstehen den betroffenen Personen im Durchschnitt durch:

Verwaltungsstrafen

verkehrspsychologische Untersuchungen

Nachschulungen oder Verkehrscoachings

medizinisch-psychologische Gutachten

Wiedererteilung des Führerscheins

Gibt es regionale Unterschiede bei der Häufigkeit oder Konsequenz solcher Maßnahmen?

Welche wissenschaftlichen Grundlagen oder Empfehlungen (z. B. WHO, EU, nationale Studien) stützen die derzeitige Praxis der Fahreignungsbeurteilung bei Cannabiskonsum?

Gibt es Vergleichsdaten zu Alkohol hinsichtlich Unfallhäufigkeit, Reaktionszeit und Rückfallquote?

Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form. Sollte die Beantwortung einzelner Fragen nicht möglich sein, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2025
  • Frist
    11. November 2025
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Cannabisverbot in Österreich [#3916]
Datum
14. Oktober 2025 07:40
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 67/2023) ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Cannabisverbot in Österreich: 1. Rechtsgrundlagen Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage beruht das Verbot von Cannabisbesitz, -konsum und -handel? Welche Änderungen gab es diesbezüglich in den letzten zehn Jahren? 2. Statistische Daten Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren jährlich wegen Cannabisbesitzes oder -handels angezeigt oder verurteilt? Wie hoch ist der Anteil jugendlicher bzw. minderjähriger Betroffener? Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt oder führten zu Diversion? 3. Kosten für Polizei und Justiz Welche geschätzten Kosten entstehen dem österreichischen Steuerzahler jährlich durch die Verfolgung von Cannabisdelikten? Bitte getrennt nach Polizeieinsätzen, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Strafvollzug. Gibt es interne Kosten-Nutzen-Analysen oder Evaluierungen zur Effizienz dieser Maßnahmen? 4. Wissenschaftliche Grundlagen Auf welche Studien, Expertenmeinungen oder internationalen Vergleiche stützt sich die Entscheidung, das Cannabisverbot aufrechtzuerhalten? Gibt es eine evidenzbasierte Bewertung der gesundheitlichen, sozialen oder kriminalpolitischen Auswirkungen? 5. Internationale Vergleiche Welche Erkenntnisse liegen dem Ministerium über die Auswirkungen der Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis in anderen Ländern (z. B. Deutschland, Kanada, Portugal) vor? Gibt es bilaterale oder multilaterale Austauschformate zu diesem Thema? 6. Zukunftsperspektiven Gibt es derzeit Arbeitsgruppen, Studien oder politische Initiativen innerhalb des Ministeriums, die eine Reform der Cannabisgesetzgebung prüfen? Falls nein: Warum nicht? 7. Zusätzliche Informationen Wie viele Ressourcen (Personalstunden, Budgetmittel) wurden in den letzten drei Jahren für Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Aufklärung im Bereich Cannabis aufgewendet? Welche Kooperationen bestehen mit anderen Ministerien, NGOs oder internationalen Organisationen? 8. Cannabis und Führerscheinentzug Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen unter Cannabiseinfluss: Wie viele Personen wurde in den letzten fünf Jahren jährlich der Führerschein entzogen, weil sie unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug gelenkt haben? Wie hoch waren die durchschnittlich gemessenen THC-Blutwerte (in ng/ml) bei diesen Fällen? Welche Kosten entstehen den betroffenen Personen im Durchschnitt durch: Verwaltungsstrafen verkehrspsychologische Untersuchungen Nachschulungen oder Verkehrscoachings medizinisch-psychologische Gutachten Wiedererteilung des Führerscheins Gibt es regionale Unterschiede bei der Häufigkeit oder Konsequenz solcher Maßnahmen? Welche wissenschaftlichen Grundlagen oder Empfehlungen (z. B. WHO, EU, nationale Studien) stützen die derzeitige Praxis der Fahreignungsbeurteilung bei Cannabiskonsum? Gibt es Vergleichsdaten zu Alkohol hinsichtlich Unfallhäufigkeit, Reaktionszeit und Rückfallquote? Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form. Sollte die Beantwortung einzelner Fragen nicht möglich sein, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
AW: Informationsbegehren von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in betreffend das Cannabisverbot und dessen Durc…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Informationsbegehren von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in betreffend das Cannabisverbot und dessen Durchsetzung
Datum
11. November 2025 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20251103-smg-anzeigen-tvgesamt-tvunter18-allecannabisprod-jahre2020-2024_konvertiert.pdf
55,1 KB
antragaufauskunftgeminformationsfreihei.eml
9,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in nachstehend darf Ihr Informationsbegehren wie folgt beantwortet werden: Die Beantwortung der Fragen 1,4,7 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMI. Eine etwaige Beantwortung dieser müsste durch das zuständige Ministerium somit BMJ respektive BMASGPK beantwortet werden. Eine automatische Weiterleitung Ihres Informationsbegehren erfolgt nicht und wäre eigenständig vorzunehmen. Frage 2-Statistische Daten: Zum Datenmaterial (Anzeigen) darf auf diebeiliegende Excel-Tabelle verwiesen werden. Hierzu wird angemerkt, dass diese kriminalpolizeiliche Statistik nur Anzeigen erfasst. Etwaige Verurteilungen inkl. Diversionen liegen nicht im Vollzugsbereich des BMI sondern beim BMJ. Frage 3-Kosten für Polizei und Justiz: Wie Sie den Erläuterungen zum IFG entnehmen können, ist die auskunftspflichtige Stelle gem. § 2 IFG nicht verpflichtet, neue Informationen zu recherchieren oder zu erheben. Auf die vorliegende Anfrage bezogen bedeutet dies, dass die angefragten Kosten im Budget nicht eigens gekennzeichnet sind und müssten daher durch eine umfangreiche Abfrage bei allen Organisationseinheiten und in weiterer Folge Analyse aller infrage kommender Abrechnungsbelege eruiert werden. Die Information muss bereits vorhanden und verfügbar sein (im Sinne der Rsp. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 10 EMRK "ready and available", vgl. zB EGMR 14.4.2009, Társaság a Szabadságjogokért, BeschwNR. 37374/05, Z 36; EGMR 3.11.2016, Magyar Helsinki Bizottság, BeschwNr. 18030/11, Z 169 ff; EGMR 30.1.2020, Studio Monitori ua., BeschwNr. 44920/09 ua., Z 39 ff). Informationen beziehen sich auf bereits bekannte Tatsachen und müssen nicht erst erhoben werden. Da die Informationen im BMI nicht vorliegen, können sie in weiter Folge auch nicht beauskunftet werden. Frage 5-Internationaler Vergleich: Die polizeiliche internationale Kooperation spielt eine essentielle Rolle in der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität. Neben bilateralen Kooperationen, gibt es eine Vielzahl an Initiativen im europäischen aber auch internationalen Bereich zum Thema der Suchtmittelkriminalität. Exemplarisch sind hier Europol, Interpol und UNODC zu nennen. Eine rein auf Legalisierung/Entkriminalisierung ausgerichtetes Format ist aus polizeilicher Sicht nicht zielführend, da dieses Thema mit vielen Aspekten der Suchtmittelkriminalität korreliert. Durch Liberalisierung in Ländern wie die USA, Kanada und auch Thailand kam es auch zu negativen Auswirkungen in Bezug auf Europa und auch Österreich. Konkret stieg der Schmuggel von Cannabisprodukten, vorwiegend Cannabiskraut, stark an. Darüber hinaus wurden die dort geschaffenen gesetzlichen Grundlagen teils nicht für die Strafverfolgungsbehörden praktikabel gestaltet. Weiters kam es in den Ländern, zu den anfangs behauptenden erliegen des Schwarzmarktes zu keiner Reduktion. Das BMI lehnt jegliche Liberalisierungs-/Legalisierungsmaßnahmen ab. Frage 6-Zukunftsperspektiven: In Zusammenhang mit der als weitläufig und äußerst komplex zu beschreibenden Suchtmittelthematik beteiligt sich die Polizei auch an einer Vielzahl von nationalen und internationalen Gremien. Die Bundesdrogenkoordination ist ein wichtiges nationales Gremium, das für die Koordination und Umsetzung der österreichweiten Drogenpolitik zuständig ist. Es wurde 1997 durch einen Ministerratsbeschluss ins Leben gerufen und wird unter der Leitung des BMASGPK von den Bundesdrogenkoordinatoren des Gesundheits-, Justiz- und Innenministeriums gebildet. Auf dem oben genannten Ministerratsbeschluss beruht auch das Bundesdrogenforum, das am 7. November 2024 in einer konstituierenden Sitzung zum Bundessuchtforum umbenannt wurde und ebenfalls federführend vom BMASGPK geleitet wird. Es dient als Schnittstelle zwischen den Ministerien und Ländern, die in Drogenangelegenheiten auf Bundesebene tätig sind. Vertretende Personen jedes Bundeslandes, angeführt von den Fachleuten der Landessucht- oder Landesdrogenkoordination, sind im Bundessuchtforum vertreten. Der Städte- und Gemeindebund, die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sowie die Österreichische Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Suchtvorbeugung sind ebenfalls beteiligt. Bei Bedarf werden Fachkundige aus Wissenschaft und Praxis hinzugezogen. In diesen Gremien werden generell auch Fragen über die Weiterentwicklung des Suchtmittelregimes behandelt, welches neben dem Suchtmittelgesetz (SMG) und seinen Verordnungen auch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und seine Verordnung umfasst. Bezugnehmend auf die Frage der Reform der Cannabisgesetzgebung darf angeführt werden, dass das Bundesministerium für Inneres jegliche Liberalisierung- oder Legalisierungsmaßnahmen strikt ablehnt und daher keinen Bedarf in solchen Reformrichtungen sieht. Im Gegenteil sind Maßnahmen, welche in Richtung Bagatellisierung von illegalen Drogen und speziell Cannabis, wie sie durch den teils unkontrollierten Vertrieb von u.a. Cannabis-CBD-Produkten und auch der Verkauf von Cannabissetzlingen, -samen besteht, als sehr kritisch gesehen. Frage 8- Cannabis und Führerscheinentzug Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Z. 4 Bundes-Verfassungsgesetz ist die „Straßenpolizei“ (Anmerkung: darunter fällt auch die Verkehrsüberwachung) in der Gesetzgebung Bundessachen und in der Vollziehung Landessache. Somit liegt die Zuständigkeit in der Vollziehung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 verfassungsrechtlich bei den Landesregierungen und den ihnen untergeordneten Bezirksverwaltungsbehörden. Die Überwachung der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften fällt auf Grund der oben genannten verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen nicht in den Vollzugsbereich des BMI, weshalb unsererseits auch keine Überwachungsaufträge erteilt werden dürfen. Die Organe der Bundespolizei sind in der angeführten Gesetzesmaterie (StVO, „Verkehrskontrollen“) im Landesvollzug tätig. Das bedeutet, dass die Anordnungen wo und wann schwerpunktmäßige „Verkehrskontrollen“ stattfinden die örtlich zuständigen Verkehrsbehörden zu treffen haben. Das BMI stellt den Verkehrsbehörden „lediglich“ die Polizisten/innen als Organe der Straßenaufsicht (§ 97Abs. 1 StVO) sowie, wo notwendig, Verkehrsüberwachungstechnik und sonstige Ausrüstung bereit und ist daher als Dienstgeber dieser Polizisten/innen im verkehrsrechtlichen Vollzug involviert. Die Beantwortung der von Ihnen erfragten Punkte liegt daher nicht im Zuständigkeitsbereich des BMI. Mit freundlichen Grüßen