Betreff: Unterlagen zu TOP 3a der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2024 (Auskunftspflichtgesetz / Informationsfreiheitsgesetz)
ich ersuche gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz (BGBl. Nr. 287/1987) sowie im Sinne des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft ab 1.9.2025) um Auskunft und Einsicht in jene Unterlagen, die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2024 unter Tagesordnungspunkt 3a („Behandlung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister“) behandelt wurden.
Konkret betrifft mein Antrag die Unterlagen und den USB-Stick, die Vizebürgermeister Homola dem Bürgermeister übergeben hat, mit dem Auftrag, diese an die Justiz weiterzuleiten.
Da der Punkt öffentlich behandelt wurde, besteht ein legitimes öffentliches Interesse an diesen Informationen.
Ich ersuche um:
vollständige Ausfolgung der Unterlagen (digital oder als Kopie),
Begründung, falls eine Herausgabe (teilweise oder gänzlich) verweigert wird, mit Hinweis auf die konkrete Rechtsgrundlage,
Information, ob und wann diese Unterlagen an die Justiz übermittelt wurden.
Gemäß § 7 Abs. 4 Auskunftspflichtgesetz ersuche ich um Beantwortung binnen acht Wochen.
Im Sinne der Transparenz und unter Bezug auf das neue IFG bitte ich um möglichst proaktive Veröffentlichung der Unterlagen.
Warte auf Antwort
-
Datum14. Oktober 2025
-
11. November 2025
-
0 Follower:innen