Betreff: Unterlagen zu TOP 3a der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2024 (Auskunftspflichtgesetz / Informationsfreiheitsgesetz)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

ich ersuche gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz (BGBl. Nr. 287/1987) sowie im Sinne des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft ab 1.9.2025) um Auskunft und Einsicht in jene Unterlagen, die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2024 unter Tagesordnungspunkt 3a („Behandlung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister“) behandelt wurden.
Konkret betrifft mein Antrag die Unterlagen und den USB-Stick, die Vizebürgermeister Homola dem Bürgermeister übergeben hat, mit dem Auftrag, diese an die Justiz weiterzuleiten.
Da der Punkt öffentlich behandelt wurde, besteht ein legitimes öffentliches Interesse an diesen Informationen.
Ich ersuche um:
vollständige Ausfolgung der Unterlagen (digital oder als Kopie),
Begründung, falls eine Herausgabe (teilweise oder gänzlich) verweigert wird, mit Hinweis auf die konkrete Rechtsgrundlage,
Information, ob und wann diese Unterlagen an die Justiz übermittelt wurden.
Gemäß § 7 Abs. 4 Auskunftspflichtgesetz ersuche ich um Beantwortung binnen acht Wochen.
Im Sinne der Transparenz und unter Bezug auf das neue IFG bitte ich um möglichst proaktive Veröffentlichung der Unterlagen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. Oktober 2025
  • Frist
    11. November 2025
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Hermann Grüssinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich Details
Von
Hermann Grüssinger
Betreff
Betreff: Unterlagen zu TOP 3a der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2024 (Auskunftspflichtgesetz / Informationsfreiheitsgesetz) [#3923]
Datum
14. Oktober 2025 21:57
An
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
ich ersuche gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz (BGBl. Nr. 287/1987) sowie im Sinne des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft ab 1.9.2025) um Auskunft und Einsicht in jene Unterlagen, die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2024 unter Tagesordnungspunkt 3a („Behandlung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister“) behandelt wurden. Konkret betrifft mein Antrag die Unterlagen und den USB-Stick, die Vizebürgermeister Homola dem Bürgermeister übergeben hat, mit dem Auftrag, diese an die Justiz weiterzuleiten. Da der Punkt öffentlich behandelt wurde, besteht ein legitimes öffentliches Interesse an diesen Informationen. Ich ersuche um: vollständige Ausfolgung der Unterlagen (digital oder als Kopie), Begründung, falls eine Herausgabe (teilweise oder gänzlich) verweigert wird, mit Hinweis auf die konkrete Rechtsgrundlage, Information, ob und wann diese Unterlagen an die Justiz übermittelt wurden. Gemäß § 7 Abs. 4 Auskunftspflichtgesetz ersuche ich um Beantwortung binnen acht Wochen. Im Sinne der Transparenz und unter Bezug auf das neue IFG bitte ich um möglichst proaktive Veröffentlichung der Unterlagen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Hermann Grüssinger Anfragenr: 3923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3923/ Postanschrift Hermann Grüssinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hermann Grüssinger