Speicherung von Lichtbildern für die e-Card
Aufgrund der Regelung des ASVG §31a (9) Z2, wonach nur österreichische Staatsbürger ihr Lichtbild bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger abgeben dürfen (was ich als eine Ungeleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen Artikel 45 des AVEU ansehe) und §31a (10) die eine Verarbeitung (ergo Speicherung) der Lichtbilder für eine später Registrierung einer E-ID vorsieht, gehe ich davon aus dass mein Lichtbild über die Erstellung einer e-Card hinaus gespeichert würde.
Ich möchte daher gerne wissen ob es mir als Unionsbürger möglich ist der Speicherung/Verarbeitung meines Lichtbild über den Zwecke der e-Card-Erstellung hinaus zu widersprechen.
Als Unionsbürger habe ich ja schon eine E-ID aus meinem Herkunftsstaat, die ist übrigens ein bisher absolut problemloser ID Austria Ersatz. Eine längere Speicherung des Lichtbilds erscheint mir daher überflüssig und ich habe kein Problem damit nochmals ein Lichtbild bei einer Dienststelle der SVS abzugeben falls meine e-Card erneut ausgestellt werden muss.
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Datum20. Oktober 2025
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17. November 2025
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