Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags laut Budget 2026

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bezüglich der im Budget 2026 angekündigten Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags:

1. Begründung und rechtliche Grundlagen
* Welche konkreten, nachvollziehbaren Gründe führten zur Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags von 0,5 % auf 0,75 %?
* Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese Erhöhung?
* Welche Studien, Gutachten oder Berechnungen liegen der Entscheidung zugrunde? (Bitte um Übermittlung dieser Dokumente)

2. Benachteiligung von Pendlern
Die Erhöhung betrifft alle Dienstnehmer mit Arbeitsort Wien, unabhängig vom Wohnort. Dies wirft folgende Fragen auf:
* Wurde geprüft, ob die Erhöhung eine Ungleichbehandlung zwischen Dienstnehmern darstellt, insbesondere zwischen Arbeitnehmern aus anderen Bundesländern, die in Wien arbeiten (zahlen die Erhöhung), und Wienern, die außerhalb Wiens arbeiten (zahlen die Erhöhung nicht)?
* Welche verfassungsrechtliche Prüfung wurde hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes vorgenommen? (Bitte um Übermittlung entsprechender Gutachten oder juristischer Stellungnahmen)
* Wie rechtfertigt die Stadt Wien, dass Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern einen Beitrag zahlen müssen, obwohl sie nicht von den Wohnbauförderungen Wiens profitieren können?

3. Fehlende strikte Zweckbindung
In der Presseaussendung (https://presse.wien.gv.at/presse/2025/1…) vom 14. Oktober 2025 heißt es: "Der Wohnbauförderungsbeitrag wird [...] mit einer Zweckwidmung in den Bereichen Wohnen und Soziales eingesetzt wird, etwa auch für Kindergärten und Schulen."
Diese Formulierung ist äußerst vage und wirft folgende Fragen auf:
* Warum gibt es keine strikte Zweckbindung ausschließlich für die Wohnbauförderung, wie der Name des Beitrags suggeriert?
* Welcher genaue Prozentsatz der Einnahmen fließt tatsächlich in die Wohnbauförderung?
* Welcher Anteil wird für "Soziales", Kindergärten und Schulen verwendet?
* Gibt es eine verbindliche Aufteilung der Mittel? Falls ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Beschlüsse und Budgetpläne.

4. Finanzielle Auswirkungen
* Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf 0,75 % pro Jahr?
* Wie viele Dienstnehmer sind von der Erhöhung betroffen?

Ich bitte um Beantwortung dieser Fragen und Übermittlung aller relevanten Dokumente, Studien, Gutachten, Beschlüsse und Korrespondenzen innerhalb der gesetzlichen Frist.

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. Oktober 2025
  • Frist
    17. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags laut Budget 2026 [#3950]
Datum
20. Oktober 2025 23:38
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bezüglich der im Budget 2026 angekündigten Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags: 1. Begründung und rechtliche Grundlagen * Welche konkreten, nachvollziehbaren Gründe führten zur Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags von 0,5 % auf 0,75 %? * Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese Erhöhung? * Welche Studien, Gutachten oder Berechnungen liegen der Entscheidung zugrunde? (Bitte um Übermittlung dieser Dokumente) 2. Benachteiligung von Pendlern Die Erhöhung betrifft alle Dienstnehmer mit Arbeitsort Wien, unabhängig vom Wohnort. Dies wirft folgende Fragen auf: * Wurde geprüft, ob die Erhöhung eine Ungleichbehandlung zwischen Dienstnehmern darstellt, insbesondere zwischen Arbeitnehmern aus anderen Bundesländern, die in Wien arbeiten (zahlen die Erhöhung), und Wienern, die außerhalb Wiens arbeiten (zahlen die Erhöhung nicht)? * Welche verfassungsrechtliche Prüfung wurde hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes vorgenommen? (Bitte um Übermittlung entsprechender Gutachten oder juristischer Stellungnahmen) * Wie rechtfertigt die Stadt Wien, dass Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern einen Beitrag zahlen müssen, obwohl sie nicht von den Wohnbauförderungen Wiens profitieren können? 3. Fehlende strikte Zweckbindung In der Presseaussendung (https://presse.wien.gv.at/presse/2025/1…) vom 14. Oktober 2025 heißt es: "Der Wohnbauförderungsbeitrag wird [...] mit einer Zweckwidmung in den Bereichen Wohnen und Soziales eingesetzt wird, etwa auch für Kindergärten und Schulen." Diese Formulierung ist äußerst vage und wirft folgende Fragen auf: * Warum gibt es keine strikte Zweckbindung ausschließlich für die Wohnbauförderung, wie der Name des Beitrags suggeriert? * Welcher genaue Prozentsatz der Einnahmen fließt tatsächlich in die Wohnbauförderung? * Welcher Anteil wird für "Soziales", Kindergärten und Schulen verwendet? * Gibt es eine verbindliche Aufteilung der Mittel? Falls ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Beschlüsse und Budgetpläne. 4. Finanzielle Auswirkungen * Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf 0,75 % pro Jahr? * Wie viele Dienstnehmer sind von der Erhöhung betroffen? Ich bitte um Beantwortung dieser Fragen und Übermittlung aller relevanten Dokumente, Studien, Gutachten, Beschlüsse und Korrespondenzen innerhalb der gesetzlichen Frist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3950/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
[geschwärzt] Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr [geschwärzt], hiermit möchten wir Sie darüber …
Von
Wien
Betreff
[geschwärzt] Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Oktober 2025 13:41
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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3,7 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50) abgetreten wurde. E-Mail: [geschwärzt] Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 IFG Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass I…
Von
Wien
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 IFG
Datum
22. Oktober 2025 08:37
Status
Warte auf Antwort
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4,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6) abgetreten wurde. Mit freundlichen Grüßen