Nachweis der Anspruchsberechtigung mittels Bürgerkarte
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Vorweg, gemeint als Empfänger die die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) aber das Formular auf fragdenstaat hat noch die alte Bezeichnung der SVA.
§ 2 (2) 1. der SVS Krankenordnung erwähnt als Möglichkeit für den Nachweis der Anspruchsberechtigung eine "Bürgerkarte nach § 4 E-Government-Gesetz (BGBl. I Nr. 10/2004 idF BGBl. I Nr. 7/2008)". Inzwischen ist die Bürgerkarte ein Auslaufmodell und die ID Austria an ihre Stelle getreten im Zuge der Umsetzung der eIDAS Verordnung (910/2014).
Ist geplant dass die SVS hier eine Aktualisierung vornimmt und in Zukunft eine E-ID nach dem seit BGBl. I Nr. 121/2017 aktualisierten § 4 E-Government-Gesetz des Nachweis der Anspruchsberechtigung ermöglicht?
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Datum22. Oktober 2025
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19. November 2025
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