Hochschulbildung im Strafvollzug

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrtes Bundesministerium für Justiz,

ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahrung bringen, welche postsekundären Bildungsprogramme im österreichischen Strafvollzug angeboten werden. Im Allgemeinen lässt sich höhere Bildung im Strafvollzug dem Bereich der tertiären Bildung zuordnen und beinhaltet eine oder mehrere der folgenden Komponenten: (a) Kurse für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung; (b) Kurse oder Programme, die von einer tertiären Bildungsinstitution durchgeführt werden; (c) hochschulische Kurse mit oder ohne Vergabe von ECTS-Punkten; (d) Studienprogramme mit oder ohne Abschlussorientierung und/oder (e) Studienvorbereitungskurse.

Wir möchten Sie daher bitten, uns gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den folgenden Fragen eine Auskunft zu erteilen:

1. Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung?
2. Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)?
3. Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort?
4. In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht?
5. In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Magdalena Fellner (Universität Kassel), Christine Graebsch (FH Dortmund) und Julian Knop (ASH Berlin)

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. Oktober 2025
  • Frist
    24. November 2025
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Magdalena Fellner
Sehr geehrtes Bundesministerium für Justiz, ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahr…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Magdalena Fellner
Betreff
Hochschulbildung im Strafvollzug [#3990]
Datum
27. Oktober 2025 15:19
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrtes Bundesministerium für Justiz, ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahrung bringen, welche postsekundären Bildungsprogramme im österreichischen Strafvollzug angeboten werden. Im Allgemeinen lässt sich höhere Bildung im Strafvollzug dem Bereich der tertiären Bildung zuordnen und beinhaltet eine oder mehrere der folgenden Komponenten: (a) Kurse für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung; (b) Kurse oder Programme, die von einer tertiären Bildungsinstitution durchgeführt werden; (c) hochschulische Kurse mit oder ohne Vergabe von ECTS-Punkten; (d) Studienprogramme mit oder ohne Abschlussorientierung und/oder (e) Studienvorbereitungskurse. Wir möchten Sie daher bitten, uns gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den folgenden Fragen eine Auskunft zu erteilen: 1. Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung? 2. Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)? 3. Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort? 4. In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht? 5. In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Magdalena Fellner (Universität Kassel), Christine Graebsch (FH Dortmund) und Julian Knop (ASH Berlin)
Magdalena Fellner Anfragenr: 3990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3990/ Postanschrift Magdalena Fellner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrte Frau Fellner! Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsant…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Hochschulbildung im Strafvollzug [#3990]
Datum
27. Oktober 2025 15:31
Status
Sehr geehrte Frau Fellner! Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… ein Kontaktformular zur Verfügung. Andere elektronische Übermittlungsformen sind dafür im Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen