Hochschulbildung im Strafvollzug
Sehr geehrtes Bundesministerium für Justiz,
ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahrung bringen, welche postsekundären Bildungsprogramme im österreichischen Strafvollzug angeboten werden. Im Allgemeinen lässt sich höhere Bildung im Strafvollzug dem Bereich der tertiären Bildung zuordnen und beinhaltet eine oder mehrere der folgenden Komponenten: (a) Kurse für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung; (b) Kurse oder Programme, die von einer tertiären Bildungsinstitution durchgeführt werden; (c) hochschulische Kurse mit oder ohne Vergabe von ECTS-Punkten; (d) Studienprogramme mit oder ohne Abschlussorientierung und/oder (e) Studienvorbereitungskurse.
Wir möchten Sie daher bitten, uns gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den folgenden Fragen eine Auskunft zu erteilen:
1. Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung?
2. Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)?
3. Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort?
4. In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht?
5. In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Fellner (Universität Kassel), Christine Graebsch (FH Dortmund) und Julian Knop (ASH Berlin)
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum27. Oktober 2025
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24. November 2025
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