Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10) - KFA

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die Anfrage an die MA10 ergab, dass: "Die Stadt << Adresse entfernt >> – Kindergärten setzt dienstrechtlich die medizinischen Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Zentrums der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt << Adresse entfernt >>
(KFA) um."

Daher würde ich gerne vom Arbeitsmedizinischen Zentrum der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt << Adresse entfernt >> erfahren, warum diese Regelung weiterhin aufrecht ist:

Wie ich mitbekommen habe, werden Mitarbeiterinnen in MA10-Kindergarten sofort nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt, also nicht wie sonst üblich gemäß Mutterschutzgesetz. Diese Maßnahme wurde anscheinend während der Coronapandemie eingeführt und nicht mehr aufgehoben.

Grundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Da aber alle anderen Maßnahmen aufgehoben wurden, ist das doch etwas eigenartig. Zumal es bei der MA 10 ohnehin permanent einen Mitarbeitermangel gibt und die Mitarbeiterinnen über Überlastung klagen. Einige von ihnen wollen diese Freistellung gar nicht, da sie damit auch aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden.

Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin?

Vielen Dank!

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. Oktober 2025
  • Frist
    27. November 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10) - KFA [#4014]
Datum
30. Oktober 2025 11:13
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Anfrage an die MA10 ergab, dass: "Die Stadt << Adresse entfernt >> – Kindergärten setzt dienstrechtlich die medizinischen Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Zentrums der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt << Adresse entfernt >> (KFA) um." Daher würde ich gerne vom Arbeitsmedizinischen Zentrum der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt << Adresse entfernt >> erfahren, warum diese Regelung weiterhin aufrecht ist: Wie ich mitbekommen habe, werden Mitarbeiterinnen in MA10-Kindergarten sofort nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt, also nicht wie sonst üblich gemäß Mutterschutzgesetz. Diese Maßnahme wurde anscheinend während der Coronapandemie eingeführt und nicht mehr aufgehoben. Grundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Da aber alle anderen Maßnahmen aufgehoben wurden, ist das doch etwas eigenartig. Zumal es bei der MA 10 ohnehin permanent einen Mitarbeitermangel gibt und die Mitarbeiterinnen über Überlastung klagen. Einige von ihnen wollen diese Freistellung gar nicht, da sie damit auch aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden. Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin? Vielen Dank!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4014/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000004995787: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000004995787: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Oktober 2025 15:47
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email8688198045150127713.eml
7,3 KB
e10-2405857303802246033.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt << Adresse entfernt >> - KFA abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice << Adresse entfernt >> bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen