Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten als Eigentümer-Vorgaben des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet?

2. Gibt es noch weitere Kennzahlen oder Kriterien des BMIMI für die Bonifikation von Entscheidungsträger:innen der ÖBB-Infrastruktur AG, die nicht auf der Eigentümerrolle des BMIMI beruhen, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen wie beispielsweise dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz?

3. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion im BMIMI, z.B. Leiter:in der Abteilung xy) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. November 2025
  • Frist
    3. Dezember 2025
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wissbegieriger Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
wissbegieriger Bürger
Betreff
Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG [#4040]
Datum
5. November 2025 20:42
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten als Eigentümer-Vorgaben des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet? 2. Gibt es noch weitere Kennzahlen oder Kriterien des BMIMI für die Bonifikation von Entscheidungsträger:innen der ÖBB-Infrastruktur AG, die nicht auf der Eigentümerrolle des BMIMI beruhen, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen wie beispielsweise dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz? 3. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion im BMIMI, z.B. Leiter:in der Abteilung xy) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger Anfragenr: 4040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4040/
Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2025-0.909.321, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG
Datum
1. Dezember 2025 12:02
Status
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen