Einsparungen U5-Betriebs-Verzögerung

Sie planen aktuell den Betrieb der U-Bahn-Linke U5 zum wiederholten Male nach hinten zu verschieben. In Ihrer Begründung führen Sie ua. mögliche Einsparungen von 18-20 Millionen Euro an Betriebskosten an.

Wie hoch sind die Instandhaltungskosten der U5-Infrastruktur bis 2030, während diese trotz Betriebsbereitschaft nicht genutzt wird (technische Instandhaltung, Sicherheit, IT, Reinigung etc.) und wie hoch sind die prognostizierten Kosten der Inbetriebnahme 2030 im Vergleich zu budgetierten Inbetriebnahme 2026 (inkl. prognostizierte Inflation etc.)?

Bitte beziehen Sie sich dabei auf die relevanten Budget- und Projektdokumente.

Danke für Ihre Zeit und Mühe!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. November 2025
  • Frist
    12. Dezember 2025
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Einsparungen U5-Betriebs-Verzögerung [#4061]
Datum
12. November 2025 13:01
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sie planen aktuell den Betrieb der U-Bahn-Linke U5 zum wiederholten Male nach hinten zu verschieben. In Ihrer Begründung führen Sie ua. mögliche Einsparungen von 18-20 Millionen Euro an Betriebskosten an. Wie hoch sind die Instandhaltungskosten der U5-Infrastruktur bis 2030, während diese trotz Betriebsbereitschaft nicht genutzt wird (technische Instandhaltung, Sicherheit, IT, Reinigung etc.) und wie hoch sind die prognostizierten Kosten der Inbetriebnahme 2030 im Vergleich zu budgetierten Inbetriebnahme 2026 (inkl. prognostizierte Inflation etc.)? Bitte beziehen Sie sich dabei auf die relevanten Budget- und Projektdokumente. Danke für Ihre Zeit und Mühe!
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 12. November 2025 erhalten. Transpar…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
Einsparungen U5-Betriebs-Verzögerung [#4061]
Datum
10. Dezember 2025 12:41
Status
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 12. November 2025 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet, da sie Offenheit, Vertrauen und eine effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet uns als informationspflichtige Stelle Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Die Informationen müssen jedoch nach der Definition des Begriffs der Information gem. § 2 Abs 1 IFG im jeweiligen Bereich der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und verfügbar sein. Die angefragten Instandhaltungskosten sowie die Kosten der Inbetriebnahme sind als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Diese Informationen sind nur eingeschränkt zugänglich und unterliegen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Die Kostenstruktur von Instandhaltungskosten lässt Rückschlüsse auf Lebenszyklen und Ausfallraten von technischen Elementen der kritischen Infrastruktur zu. Eine Offenlegung dieser Informationen ist zudem geeignet, den Wiener Linien erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, da beispielsweise Subunternehmer Einblicke in die Kalkulationsgrundlagen erhalten und ihre Angebote zukünftig zulasten der Wiener Linien anpassen könnten. Durch eine Offenlegung wäre daher auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Linien im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren erheblich beeinträchtigt, da Bieter*innen detaillierte Einblicke in die Kalkulationen erlangen könnten. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Erteilung dieser Informationen ist nicht ersichtlich. Das Interesse an der Geheimhaltung dieser Informationen überwiegt somit dem Interesse an der Offenlegung (§§ 13 Abs 2 iVm § 6 Abs 1 Z 7 lit b IFG und § 13 Abs 2 (zweiter Fall) IFG). Freundliche Grüße