Aufnahme und Austrittszahlen der polizeilichen Grundausbildung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Eine quartalsmäßige, zahlenmäßige Auflistung der Neuaufnahmen (polizeiliche Grundausbildung) der Polizei, welche auch die Zahl der Abgänge vor abgeschlossener Grundausbildung sowie die Zahl der Abgänge innerhalb des ersten Dienstjahres nach Ablegung der Dienstprüfung umfasst.

Anfragejahre: 2015 - heute

Die Beantwortung soll die Zahlen für alle Bildungszentren aufschlüsseln. Weiters sollen die Aufnahme- und Austrittszahlen den einzelnen Organisationseinheiten (LPD) zuordenbar sein.

Weiters soll die Beantwortung auch die mit diesen Abgängen assoziierten Kosten der Ausbildung bis Austritt enthalten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. November 2025
  • Frist
    11. Dezember 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Aufnahme und Austrittszahlen der polizeilichen Grundausbildung [#4072]
Datum
13. November 2025 10:21
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Eine quartalsmäßige, zahlenmäßige Auflistung der Neuaufnahmen (polizeiliche Grundausbildung) der Polizei, welche auch die Zahl der Abgänge vor abgeschlossener Grundausbildung sowie die Zahl der Abgänge innerhalb des ersten Dienstjahres nach Ablegung der Dienstprüfung umfasst. Anfragejahre: 2015 - heute Die Beantwortung soll die Zahlen für alle Bildungszentren aufschlüsseln. Weiters sollen die Aufnahme- und Austrittszahlen den einzelnen Organisationseinheiten (LPD) zuordenbar sein. Weiters soll die Beantwortung auch die mit diesen Abgängen assoziierten Kosten der Ausbildung bis Austritt enthalten.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4072/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Nach einer ersten Prüfung hat sich gezeigt, dass die Beantwortung Ihres Antrags aufg…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Aufnahme und Austrittszahlen der polizeilichen Grundausbildung [#4072]
Datum
10. Dezember 2025 08:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Nach einer ersten Prüfung hat sich gezeigt, dass die Beantwortung Ihres Antrags aufgrund des sehr umfangreichen Begehrens sowie der damit verbundenen inhaltlichen und organisatorischen Komplexität innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG) nicht möglich ist. Die erforderliche Sichtung, Abstimmung und Zusammenstellung der angeforderten Informationen nehmen mehr Zeit in Anspruch, als im Rahmen der ursprünglichen Frist leistbar ist. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG wird die Frist für die Erledigung Ihres Antrags daher um weitere vier Wochen verlängert. Wir sind bemüht, Ihnen die gewünschten Informationen so rasch wie möglich bereitzustellen und werden Sie umgehend informieren, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Mit freundlichen Grüßen