Betreuungskosten
Anfrage an:
Bundesministerium für Bildung
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Für Eltern, deren hörende oder hörbehinderte Kinder im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (BiG) in Wien untergebracht sind, fallen Betreuungskosten an.
Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Betreuungstage pro Woche, dem monatlichen Zahlungsbetrag sowie der Art der Unterbringung (Hort oder Internat).
Auf welcher rechtlichen Grundlage (Gesetze, Verordnungen oder sonstige Bestimmungen) erfolgt die Berechnung, insbesondere warum bei hörbehinderten Kindern doppelt so hohe Betreuungskosten anfallen wie bei hörenden Kindern.
Warte auf Antwort
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Datum24. November 2025
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22. Dezember 2025
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