Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz – Liquiditätshilfe 1,4 Mrd. € an Wien Energie durch Stadt Wien

Anfrage an: Wien Energie GmbH

hiermit stelle ich gemäß Auskunftspflichtgesetz einen Antrag auf Auskunft und bitte um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Wien Energie seitens der Stadt Wien:
1. Laut öffentlichen Berichten wurden im Juli und August 2022 insgesamt 1,4 Milliarden Euro als Kreditrahmen bereitgestellt, in zwei Tranchen zu je 700 Millionen Euro. 
2. Ich ersuche Sie um Auskunft, aus welchem konkreten Anlass und mit welchen wirtschaftlichen bzw. markttechnischen Überlegungen diese Unterstützung damals gewährt wurde — insbesondere hinsichtlich der Absicherung von Margin-Zahlungen an den Energiemärkten.
3. Bitte geben Sie an, auf welcher rechtlichen Grundlage (z. B. Notkompetenz, Rahmenkreditvertrag, kommunales Budget) die einzelnen Tranchen genehmigt wurden. Laut Protokollen wurde eine Notkompetenz am 15. Juli 2022 und eine zweite am 29. August 2022 genutzt. 
4. Ich bitte um Auskunft, wie viel von diesen 1,4 Milliarden Euro seitdem zurückbezahlt wurde — und in welchem zeitlichen Rahmen dies geschah. Zum letzten veröffentlichten Zeitpunkt waren bereits 700 Millionen Euro zurückgeführt worden (Stand Oktober 2022). 
5. Wurden Bedingungen oder Auflagen an Wien Energie gestellt — etwa hinsichtlich Risikomanagement, Transparenz, Handelspraktiken — im Zusammenhang mit der Liquiditätshilfe? Falls ja, bitte ich um Einsicht in die entsprechenden Dokumente bzw. Beschlüsse.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Anfrage und um Angabe, bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. November 2025
  • Frist
    27. Dezember 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Energie GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz – Liquiditätshilfe 1,4 Mrd. € an Wien Energie durch Stadt Wien [#4128]
Datum
27. November 2025 20:15
An
Wien Energie GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
hiermit stelle ich gemäß Auskunftspflichtgesetz einen Antrag auf Auskunft und bitte um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Wien Energie seitens der Stadt Wien: 1. Laut öffentlichen Berichten wurden im Juli und August 2022 insgesamt 1,4 Milliarden Euro als Kreditrahmen bereitgestellt, in zwei Tranchen zu je 700 Millionen Euro.  2. Ich ersuche Sie um Auskunft, aus welchem konkreten Anlass und mit welchen wirtschaftlichen bzw. markttechnischen Überlegungen diese Unterstützung damals gewährt wurde — insbesondere hinsichtlich der Absicherung von Margin-Zahlungen an den Energiemärkten. 3. Bitte geben Sie an, auf welcher rechtlichen Grundlage (z. B. Notkompetenz, Rahmenkreditvertrag, kommunales Budget) die einzelnen Tranchen genehmigt wurden. Laut Protokollen wurde eine Notkompetenz am 15. Juli 2022 und eine zweite am 29. August 2022 genutzt.  4. Ich bitte um Auskunft, wie viel von diesen 1,4 Milliarden Euro seitdem zurückbezahlt wurde — und in welchem zeitlichen Rahmen dies geschah. Zum letzten veröffentlichten Zeitpunkt waren bereits 700 Millionen Euro zurückgeführt worden (Stand Oktober 2022).  5. Wurden Bedingungen oder Auflagen an Wien Energie gestellt — etwa hinsichtlich Risikomanagement, Transparenz, Handelspraktiken — im Zusammenhang mit der Liquiditätshilfe? Falls ja, bitte ich um Einsicht in die entsprechenden Dokumente bzw. Beschlüsse. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Anfrage und um Angabe, bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4128/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in