Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz ist am 07.12.2026 eingelangt. Da Transparenz ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist, teilen wir zu Ihrer Anfrage fristgerecht folgendes mit:
1. Ich ersuche um Übermittlung dieses Vertrages in Form eines PDFs.
Weder ist der Eintrag zu “geschichtewiki” von unserer Gesellschaft erstellt worden noch verfügt unsere Gesellschaft über ein solches Vertragsdokument. Aus dem Eintrag geht hervor, dass dies Ende 1990er Jahre erfolgt sein soll, in diesem Zeitraum war die ASFINAG nicht zuständig.
Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet informationspflichtige Stelle zwar dazu, Informationen auf Antrag zugänglich zu machen, die Informationen müssen jedoch nach der Definition des Begriffs der Information gemäß § 2 Abs 2 IFG im jeweiligen Bereich der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und verfügbar sein. Da die von Ihnen angefragten Informationen nicht in unserem Geschäftsbereich vorhanden und verfügbar sind, ist im vorliegenden Fall eine Informationserteilung daher gem § 2 Abs 1 iVm § 9 Abs 3 zweiter Fall IFG nicht möglich.
1. Welche Planungen oder Konzepte für eine Umleitung des Rad- und Fußverkehrs, der aktuell den Steinitzsteg nutzt, wurden im Zuge dieses Austauschs erarbeitet?
Gemeinsam mit der Stadt Wien wird das Konzept für die Umleitung des Rad- und Fußverkehrs derzeit ausgearbeitet. Eine finalabgestimmte Variante liegt derzeit noch nicht vor. Daher können wir Ihnen hierzu noch keine Unterlagen übermitteln.
Eine Informationserteilung hat auch dann zu unterbleiben, wenn dies im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung erforderlich und verhältnismäßig und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies ist gegenständlich der Fall. Die Information kann daher gemäß § 6 Abs 1 Z 5 IFG nicht erteilt werden.
1. Sollte es bezüglich Neubaus bzw. Sanierung der Nordbrücke schon Ausschreibungen geben, dann ersuche ich um diese Ausschreibungsunterlagen in Form eines PDFs.
Die Ausschreibung für die Bauleistungen der Generalinstandsetzung der Nordbrücke wird als Verhandlungsverfahren abgeführt. Das Verfahren läuft derzeit noch. Wir können Ihnen derzeit daher keine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Aufgrund des vertraulichen Charakters von Vergabeverfahren, insbesondere von Verhandlungsverfahren sind die Informationen nicht zugänglich zu machen, da dies im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung (der Abwicklung des Vergabeverfahrens) erforderlich und verhältnismäßig ist.
Freundliche Grüße