Amtsanmaßung (gemäß § 314) durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Sehr geehrteAntragsteller/in
Die im Zuge der Beantwortung des Informationsbegehrens #4069 von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zum Ausdruck gebrachten Rechtsansichten über die gesetzlich untersagte Arbeitsvermittlung des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeige…] werfen grundlegende Fragen auf.
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Im Hinblick auf den umissverständlichen Willen des Gesetzgebers und die höchstgerichtliche Rechtsprechung (bspw. VwGH Ro 2021/04/0010: »Die Vermittlung von Arbeitssuchenden ist [...] jedenfalls nicht hoheitlich.«):
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die von der BWB geäußerte Rechtsansicht, dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wären für die Arbeitsvermittlung hoheitliche Aufgaben übertragen?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
2) Welche Judikate stützen die von der BWB geäußerte Rechtsansicht, dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wären für die Arbeitsvermittlung hoheitliche Aufgaben übertragen?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht!
3) Im Hinblick auf die gesetzlich untersagte Arbeitsvermittlung des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) und das Tatbild der Amtsanmaßung (gemäß § 314 StGB):
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die (implizit) von der BWB geäußerte Rechtsansicht, das Betreiben einer gesetzlich untersagten Tätigkeit wäre eine „Vollziehung der Gesetze“ (iSd Zustellgesetzes)?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
4) Welche Judikate stützen die (implizit) von der BWB geäußerte Rechtsansicht, das Betreiben einer gesetzlich untersagten Tätigkeit wäre eine „Vollziehung der Gesetze“ (iSd Zustellgesetzes)?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht!
5) Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die (implizit) von der BWB geäußerte Rechtsansicht, das Betreiben einer gesetzlich untersagten Tätigkeit wäre eine dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) übertragene hoheitliche Aufgabe?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
6) Welche Judikate stützen die (implizit) von der BWB geäußerte Rechtsansicht, das Betreiben einer gesetzlich untersagten Tätigkeit wäre eine dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) übertragene hoheitliche Aufgabe?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, die vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009), Stellenangebote per RSa/RSb-Schreiben zugestellt bekommen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche wegen dieser Verletzung des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum15. Dezember 2025
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12. Januar 2026
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