Autobahnraststationen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage:
1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden);
2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben;
3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen;
4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in

Jeweils für:
-) Raststation Hochleithen,
-) Raststation Deutsch Wagram
-) Rastplatz Wilfersdorf und
-) Rastplatz Poysdorf

Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2025
  • Frist
    14. Januar 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Autobahnraststationen [#4210]
Datum
17. Dezember 2025 13:12
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage: 1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden); 2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben; 3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen; 4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in Jeweils für: -) Raststation Hochleithen, -) Raststation Deutsch Wagram -) Rastplatz Wilfersdorf und -) Rastplatz Poysdorf Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2025-1.062.650, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Autobahnraststationen
Datum
13. Januar 2026 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen

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