Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz – Umwidmungsbeschluss Parkfläche (2018 vs. 2025)
Unter Bezugnahme auf das Steiermärkische Auskunftspflichtgesetz (LGBl. Nr. 65/1986 idgF) sowie das Grundrecht auf Auskunftserteilung stelle ich hiermit eine Anfrage zu folgendem Sachverhalt:
Grundstück 551/4 EZ16/KG Deutschlandsberg
1. Ausschnitt 2018: Hier ist das betreffende Grundstück (mittlerweile Teil des Grundstücks 551/4) als Parkfläche ausgewiesen.
2. Ausschnitt 2025: Der aktuelle Plan zeigt eine geänderte Widmung für denselben Bereich.
Aus dem direkten Vergleich dieser Dokumente ist ersichtlich, dass im Zeitraum zwischen 2018 und 2025 eine Umwidmung stattgefunden hat.
Antrag auf Auskunftserteilung:
Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumente:
1. Den rechtsgültigen Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Änderung des Flächenwidmungsplans für das betreffende Areal beschlossen wurde.
2. Das Datum der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde (Amt der Steiermärkischen Landesregierung).
3. Die Begründung (Erläuterungsbericht), die der Umwidmung dieser vormaligen Parkfläche zugrunde liegt, insbesondere im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem örtlichen Entwicklungskonzept.
Da es sich bei Flächenwidmungsplänen und deren Änderungen um Verordnungen handelt, die nach einem öffentlichen Verfahren beschlossen werden, unterliegen diese Dokumente der Auskunftspflicht.
Ich ersuche um die Übermittlung der Unterlagen in elektronischer Form.
Für den Fall einer gänzlichen oder teilweisen Verweigerung der Auskunft beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines bescheidmäßigen Absonderungsbescheides gemäß § 4 des Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetzes.
Warte auf Antwort
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Datum21. Dezember 2025
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18. Januar 2026
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